Beiträge von coolenatter

    Vielleicht sogar auf dem gleichen Weg, auf dem sie die Unterlagen bekommen hat, per Computer.


    Ich will jetzt hier nicht endlos diskutieren, aber die Unterlagen kommen definitiv per Post, jedenfalls wenn man ein FZF Visum zur Ehrschliessung beantragt. Ich habe die Originaldokumente bei unserer ABH gesehen, z.B. eine Ausfertigung des Visumantrages und ein Paßbild im Original. Das geht nun mal nicht per Computer. Vielleicht ist das aber auch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier in NRW kenne ich es nicht anders.
    Was ist z.B. wenn in der Urlaubszeit auch noch eine Krankheitswelle kommt und die Anträge überhaubt aus Personalmangel nicht bearbeitet werden können???


    Lasst euch einfach überraschen, denn ersterns kommt es anders und zweitens als man denkt.


    Gelangen die Unterlagen von der Botschaft wirklich erst innerhalb von zwei bis drei Wochen zur ABH? Warum sollte das so lange dauern, sind die Ausländerbehörden und die Botschaften nicht computertechnisch vernetzt, sprich: die Mitarbeiter der ABH können genau den Stand der Dinge an der Botschaft per Computer verfolgen? Glaube mich auch zu erinnern, dass hier jemand was von rekordverdächtigen zwölf Tagen zwischen Visumsbeantragung und -erteilung schrieb ...


    Also, die Unterlagen gehen per Post (Diplomatenpost ?) an das Bunderverwaltungsamt in Köln und werden dann an die ABH weitergeleitet, weil einige Unterlagen im Original vorliegen müssen. Natürlich kann das auch schnellerals 2 Wochen gehen, die Regel ist es aber nicht. Du hast Recht, bei uns ging es rekordverdächtig schnell.
    Was ich allerdings mit dem Gerücht meinte war, das bei keiner Reaktion der ABH dieses als Zustimmung gewertet wird. Woher soll denn die Botschaft wissen, wann die Unterlagen bei der ABH sind?


    Aber ich lasse mich auch gerne eines besseren belehren.... ;)


    @Vitali
    Das ist vöölig unterschiedlich. Die Antwort unserer ABH wurde online verschickt und am nächsten Tag kam schon der Anruf.
    Ausserdem sind 4 Monate Papierkrieg doch nicht viel, es gibt ganz andere Fälle hier...

    Wenn die AHB nach zehn Tagen nicht reagiert hat, heißt das für die Botschaft: Grünes Licht. Und dann rufen sie deine Frau an und teilen ihr mit, dass das Visum erteilt wurde und zur Abholung bereitliegt.


    Das halte ich für ein Gerücht, denn ich habe schon von Fällen gehört, das die ABH den Deutschen erst nach 4 Wochen zu einem Termin einlädt. Ausserdem brauchen die Unterlagen aus Kiew bis zur ABH ja schon 2-3 Wochen.

    Hey, IBN, und wieso 410 und nicht 400 EUR? Ist doch auch ein Minijob!


    Es soll ja mehr als 400 EUR sein. Mit 410 EUR ist man in der so genannten Gleitzone.
    Bei 400 € keine KV, bei 410 € schon, weil kein Minijob mehr.


    Für die Reise bis zur Anmeldung bei der ABH machst Du einfach eine Touri-Versicherung, denn in der Zeit ist sie ja noch nicht in der BRD gemeldet.

    Vielleicht zunächst nur für ein paar Wochen bei einer privaten KV versichern lassen, z. B. so eine, die auch Verträge für Touristenvisa abschließt, und dann versuchen, in die gesetzliche KV zu wechseln?


    Die Idee mit der KV über eine "Touristenvisa"-Gesellschaft geht m:e. nicht, weil die Versicherungen nur für Besucher gelten. Ansonsten würde ja jeder seine Frau/Mann dort versichern, weil für rund 1 EUR am Tag bekommt man sonst keine KV, auch wenn die Leistungen eingeschränkt sind. In die gesetzliche KV kommt sie nur, wenn sie einen Sozialversicherungspflichtigen Job hat, es sei denn, du versicherst sie dort freiwillig, kostet aber eine Menge Euros, da ist eine private glaube ich billiger, also einmal prüfen.
    Bist Du evtl. selbstständig und kann sie als Mitarbeiter einstellen?

    Was ich zum einen nicht verstehe, ist, dass man die Deutschprüfung, Legalisation der Eheurkunde und Beantragung des FZF-Visums nicht in einem Abwasch (sprich: mit einem einzigen Besuch in Kiew) erledigen kann. Tommy meinte ja, es würden in jedem Fall mehrere Reisen dorthin erforderlich sein. Aber wenn sie z. B. zur Deutschprüfung geht und ich gleichzeitig die Legalisation durchziehe, könnten wir doch am nächsten Tag (gemeinsam? lt. Merkblatt der Botschaft NICHT GEMEINSAM - Tommy!!??) das FZF-Visum beantragen - oda?


    1. Also zwischen der Legalisierung und der Beantragung des FZF liegt m.E. immer noch die Übersetzung der Ukr. Dokumente in die Deutsche Sprache.


    2. Als wir unser Visum für die Eheschliessung beantragt haben (das ist auch ein FZF Visum), war ich mit bei der Botschaft UND am Schalter.


    Zweite Frage: Beim Durchlesen des FZF-Antragsvordruckes fiel mir auf, dass unter Punkt 27.b nach einem bestehenden KV-Schutz für Deutschland gefragt wird. Ist der zwingend nötig vor der Einreise bzw. kann die Visumsvergabe daran scheitern? Welche Möglichkeiten gibt es, für einen längerfristigen Aufenthalt (vorab?) einen KV-Vertrag abzuschließen (kann dann ja nur privat sein, oder)?


    Ich hatte beim dem Visumsantrag geschrieben: Mitversichert in der Familienversicherung und habe eine eine Bestätigung meiner KV beigelegt, das ab Tag der Hochzeit, meine Frau und meine Stieftochter Anspruch auf Krankenversicherungsschutz besteht.
    Wenn Du noch Pflichtversichert sein solltest, rufe einfach mal bei Deiner KV an.
    Solltest Du keinen Sozialversicherungspflichtigen Job haben, oder aus anderen Gründen nicht mehr in der Gesetzlichen KV sein, bleibt Dir nur die Private KV.

    Sobald sie (auf dem Papier) in DE gemeldet ist, gibt es die günstigere Steuerklasse - rückwirkend für das ganze Jahr!


    Wichtig: Sie muss unter der selben Adresse in D wie der Ehepartner gemeldet sein, sonst gilt man Steuertechnisch als getrennt lebend -> Steuerklasse I / I

    jaein!! und das lass ich mal so stehen!!!


    Eigentlich gibt es keine MwSt. sondern nur die Umsatzsteuer.


    Auszug aus Wikipedia:
    Seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 wird im deutschen Sprachraum – mit Ausnahme der Schweiz – der Ausdruck „Umsatzsteuer“ gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer verwendet. Damals wurde das Umsatzsteuersystem auf die sogenannte Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug umgestellt. Dabei wird nur die Wertschöpfung, also der von einer Unternehmung erwirtschaftete Mehrwert, mit Umsatzsteuer belastet. Der Endverbraucher hingegen muss die Umsatzsteuer in voller Höhe bezahlen. Das Wort „Mehrwertsteuer“ ist zwar nicht die richtige Bezeichnung für diese Steuer, ist jedoch umgangssprachlich sehr verbreitet. In Österreich stellen sich aber immer mehr Firmen (vor allem die neu gegründeten) darauf um, den Begriff „Mehrwertsteuer“ nicht zu gebrauchen.


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    Zum eigentlichen Thema:
    Wenn ich mir die Links von Siggi so anschaue, geht es also nicht, sich einfach mit dem UA-Pass einen Tax-Free check zu holen. Spätestens der Zoll sieht dann den Aufenthaltstitel im Pass.

    die (meines Wissens hohe) Mehrwertsteuer an den Ukrainischen Staat abführen


    Die Umsatzsteuer in der UA ist lt. meinen letzten Infos 20%.


    Jetzt aber mal eine grundsätzliche Frage:


    Darf ein in D lebender UA Bürger, der mit einem Deutschen verheiratet ist, (er hat auch den Inlandspass noch) einen TAXFree Scheck beim Zoll abstempeln lassen und sich wenigstens rund 50% von der Umsatzsteuer wiedergeben lassen. Die gekaufte ware geht in die UA, wo sie dann überall hinreist, wer weiß das schon....

    So wie Rosi schon sagt, eigentlich ganz einfach:


    Ihr lebt nicht zusammen, daher keine Steuerklasse 3 sondern 1.


    Also, erst melden, Aufenthaltserlaubnis inkl. Arbeitserlaubnis ´-> Du kommst in Steuerklasse 3 (wenn es sinnvoll für euch ist)

    IBN nen PG685, das war ja schon der echte Fortschritt mit HDD, wenn ich noch an das PG675 denke oder dessen Vorgänger. Mir ist die Nummer entfallen.
    Da brauchte man für die IBN keinen Stuhl, weil man sich auf den Deckel des PGs setzten konnte

    , und ich in der Hinsicht keine Verpflichtungserklärung abgeben muss, muss ich dann immer noch eine Einladung verfassen bzw gibt es dafür ein seperates Formular?


    Auszug aus dem Merkblatt der Botschaft:


    ... Sofern keine Verpflichtungserklärung (siehe 4.) vorgelegt wird: Eine formlose Einladung des Gastgebers in der Auskunft über den Reisezweck und die Reisedauer
    gegeben wird....


    Vielleicht solttest du das auch wirklich mal genau durchlesen, vor allen Dingen die "und" und "oder" beachten, sonst kann es böse Überraschungen geben:


    Merkblatt für die Beantragung eines Besuchsvisas

    Verstehe ich das richtig: Zwischen Vorsprache bei der AB und Visumserteilung lag nicht mal eine Woche???


    Hallo Alyosha,


    bei uns lag zwischen Beantragung des Visums und der Ausstellung genau 15 Tage.
    Die länste Zeit braucht der Antrag von Kiew zu Deiner ABH, weil es über das Bundesverwaltungsamt in Köln per (Diplomaten)post versendet wird.
    2 Wochen nach Abgabe des Antrages wurde ich von der ABH angerufen, war 30 min später da und nicht einmal 24 Stunden später bekam meine Frau einen Anruf von den freundlichen Mitarbeitern der Botschaft, das das Visum erteilt ist.
    Die Zustimmung der ABH geht mitlerweile online, jedenfalls bei uns.

    Hallo,


    ich habe eine Frage zur Legalisierung von Dokumenten über den postalischen Weg.
    Da ich meine Geburtsurkunde in Hamburg legalisieren lassen muss, aber in NRW wohne, wollte ich die Unterlage mit dem Einzahlungsbeleg und Rückbrief per Post an das Generalkonsulat der Ukraine in Hamburg schicken.
    Ich habe gelesen dass man einen „Legalisierungs-Antrag“ braucht wenn man nicht persönlich vor Ort ist. Gibt es hierfür einen Vordruck oder reicht ein formloser Antrag?


    Vielen Dank im Voraus! :rolleyes:


    Da Du in NRW wohnst, ist nicht Hamburg zuständig, sondern Bonn / Remagen.


    Außenstelle der Botschaft der Ukraine in Bonn


    Rheinhöhenweg 101
    53424 Remagen-Oberwinter
    Tel.( 02228) 941813, (02228) 941860
    Fax. ( 02228) 941863


    Konsularbezirk: Die Außenstelle der Botschaft der Ukraine in Bonn ist für das Bundesland Nordrhein-Westfalen zuständig.


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    Generalkonsulat der Ukraine in Hamburg


    Mundsburger Damm 1
    22087 Hamburg


    Tel.: 040/229 49 80
    Fax.: 040/229 49 813
    Konsularbezirk: Das Generalkonsulat der Ukraine in Hamburg ist für die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen zuständig.

    Welche deutsche Behörde kann/soll mich hinter einer ukrainischen IP Adresse an einem Anschluß ermitteln, der noch niemals auf meine Person registriert ist? Und das alles wegen einer Ordnungswidrigkeit?!


    In Deinem Fall hast Du vielleicht recht, aber hier sind auch einige aus D. Und man braucht nicht immer eine IP um querverbindungen herzustellen, z.B. bei FZF oder ähnlichem.

    Ich hatte kürzlich ein Vergehen gegen das Meldegesetz anders herum begangen: Ich war mehrere Monate in DE, aber nur in UA gemeldet. Das hat auch keine Behörde bemerkt obwohl ich natürlich mit UA Kennzeichen unterwegs war.


    Nur mal so am Rande, vielleicht sollte man hier in einem öffentlichen Forum etwas vorsichtiger mit seinen Äusserungen sein, wer weiß, wer alles so mitliesst....
    Ich wundere mich schon seit längerem über User, die sich unsichtbar geschaltet haben, seit fast Anfang an dabei sind, noch nie etwas geschreiben haben, mindestens 1x pro Woche hier sind, aber sehr interessiert die Beiträge lesen.