Beiträge von kaschmar

    Und der Papst (nicht Pabst) * behält natürlich seinen deutschen ( Pass,) Staatsangehörigkeit ( Pass ist ohne Belang ) warum auch nicht.

    Weil Recht, recht bleiben muss . Leider werden wir Herrn Razinger wohl nicht dazu bekommen , einen Staatsangehörigkeiten Ausweis zu beantragen . Dann müsste man endlich mal ran, an die Geschichte . Er hätte ja noch Glück, denn die Bayrische Staatsangehörigkeit kann man ihm nicht nehmen . http://de.wikipedia.org/wiki/B…_Staatsangeh%C3%B6rigkeit



    * Rechtschreiblehrer brauch ich nicht

    Der Herr Ratzinger ist sehr wohl noch deutscher Staatsbürger, hierzu gibt es sogar eine offizielle Erklärung:

    Ist schon etwas älter oder ? Denn schon seit Mitte 2012 dürfen Auslandsdeutsche nicht mehr an Bundestagswahlen teilnehmen ! Also schon die erste Falschaussage in dem Teil !


    Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben, können an Bundestagswahlen derzeit nicht teilnehmen, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 4. Juli 2012 (2 BvC 1/11, 2 BvC 2/11) die bisherige Regelung zum Wahlrecht im Ausland lebender Deutscher in § 12 Absatz 2 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) für mit dem Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig erklärt hat.INFOQUELLE : BUNDESWAHLEITER


    Das mit der Staatsbürgerschaft die im als Kardinal verliehen worden ist, ist schon klar . Da hat er ja noch die Wahl der Loyalität . Ein Staatsbürger muss loyal sein . Und als Staatsoberhaupt eines anderen Staates hat er loyal zum Vatikan zu sein . Und damit kann er kein Deutscher mehr sein . ( Zwei Herren kann man nun mal nicht dienen ) So sehen das auch die absolute Mehrheit der Leute die sich mit Staatsbürgerschaftsrecht beschäftigen . Hier mal ne nette Diskussionsgrundlage .


    http://www.migrationsrecht.net…kan-bayern-beibehalt.html


    Das noch niemand tätig geworden ist, zweigt mir mal wieder das wir einen Bananenrepublik sind . Das der Pabst Deutscher ist, da ist man nun stolz drauf. Das lässt man die Deutsche Bürgerschaft mal einfach so in der Luft hängen, solange keiner klagt . ( Wie gesagt für die meisten Juristen die damit zu tun haben, ist er kein Deutscher mehr )


    Stell dir mal vor der beliebte Belarussische Diktator Alexander Lukaschenko ( Ukrainischer Name !! ) hätte noch ne Deutsche Staatsbürgerschaft im Nachttisch liegen . Ich gehe jede Wette ein, das man die schon lange mit der Begründung der Loyalität , OFFIZIELL aberkannt hätte . So läuft es halt im Deutschen Bananenstaat !


    Besonders schlimm in der Achse des Bösen . Bayern / Sachsen / BW (mit Einschränkungen nach der grünen Wahl )

    Die Optionslösung, bei der sich die Kinder dann bis 21 entscheiden müssen, gilt nur für Kinder ausländischer Einwohner in Deutschland.

    Ist wahrscheinlich eh Verfassungswidrig . Die Hürden für die Aberkennung einer Deutschen Staatsbürgerschaft sind im Grundgesetz unglaublich hoch gelegt worden, dank der Erfahrungen mit den Juden im dritten reich . IMHO sind diese Jahr die ersten "Optionsdeutschen" fällig, die sich entscheiden müssen . ( Gesetz von 2000 rückwirkung von 10 Jahren konnte man beantragen max. Alter 23 Alles IMHO ! ) 1990+23 Jahre = 2013 . Da werden wir bestimmt noch von Klagen hören , die bis zum BVG gehen werden.


    Das ist zwar richtig, aber im Fall der Ukraine irrelevant, da UA die doppelte Staatsbürgerschaft nicht akzeptiert.

    Bin zwar nicht zu 100 % sicher aber bis 18 Jahren ist es wohl erlaubt . Ich habe mich mal mit einem UA Anwalt darüber unterhalten und der meinte, das vor Eintritt der Volljährigkeit das Kind ja nicht selbst entscheiden könnte. Mit 18 kann es das . Deshalb angeblich die "Schonfrist" Übrigens ist auch nach dem deutschen Recht der Erwerb einer anderen Staatsbürgerschaft über Antrag für einen unter 18 Jährigen ohne Konsequenzen . ( Bei über 18 Jährigen verliert man die D. Staatsbürgerschaft automatisch wenn man einen Antrag auf eine andere Staatsbürgerschaft stellt, außer beim Erwerb andere EU Länder und Assoziierende )


    Kleiner GAG am Rande. Die Bildzeitung titelte bei der Wahl von Ratzinger zum Pabst :


    [Blockierte Grafik: http://blog.spacebear.net/pics/papst.jpg]


    und meinte damit das wir einen deutschen Pabst haben. Ratzinger kann aber kein Deutscher mehr sein . Denn man verliert automatisch die Deutsche Staatsbürgerschaft, wenn man Staatsoberhaupt eines anderen souveränen Staates wird. Und das ist der Vatikan, und der Pabst ist das Oberhaupt. Ergo : Pass hat er vielleicht nicht abgegeben, aber die Staatsbürgerschaft hat er nicht mehr.

    Du stellst auf § 12 Abs. 1 Nr. 3 3. Alt. StAG ab, wonach von der Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft abgesehen werden kann, wenn der ausländische Staat über den vollständigen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener (Anm.: i. d. R. 2 Jahre)Zeit entschieden hat.

    Ne ich trete den Nachweis an das entweder das BMI oder die Botschaft in Kiev oder die UA Regierung oder alle drei Bullshit erzählen , das eine Anmeldung in der Botschaft mit normalen Mitteln möglich ist .


    Zumutbarkeit ist das Zauberwort, wie ich schon geschrieben habe :


    Alles schriftlich zu machen , wäre zumutbar.

    Schon hart an der Grenze wäre ein persönlicher Besuch der Botschaft .


    Eine Fahrt in die UA ( um zb. Dokumente zu beschaffen ) wäre sicherlich unzumutbar . ( Besonders wenn es Kinder gibt ) Dazu kommt noch, das die Kosten für die Ausbürgerung ein Jahresnettogehalt nicht überschreiten dürfen , oder wenn man kein Geld verdient, nicht mehr als 2500 DM sein dürfen. ( DM ist schon richtig ) Bei einer Hausfrau kommt man da schnell hin zu den 2500 DM, wenn die jetzt noch Wochenlang hin und her laufen muss, und im Hotel ihr Zuhause nimmt . Besonders wenn sie die Kinder mitnehmen müsste .


    Bei meiner Frau habe ich die Strategie von verschiedenen Seiten aufgebaut . Ich hatte so 4-5 unzumutbare Gründe . Die konnten nicht alle vom Amt wegdiskutiert werden, und weil man meine Vita kannte, und kein Urteil haben wollte hat meine Frau ihre alte Staatsbürgerschaft behalten dürfen . Das ganze hat nicht mal 3 Monate gedauert .



    Nochmal : Wie es jemand macht ist mir schnurz . Ich habe alles was ich wollte : Eine Deutsche Frau mit Deutscher Geburtsurkunde und eine Schwiegermutter der ich einen Aufenthaltstitel besorgen konnte . Ich brauch nix mehr. Wer sich besser fühlt, sich allen Vorschriften zu beugen und nicht auf zu begehren, auch nicht wenn er Gesetzwidrig behandelt wird, ist das sein Ding. Ich schreibe nur meine eigenen Erfahrungen, und Erfahrungen von Bekannten denen ich Behilflich sein konnte.

    Anhand dieses Beitrages war evtl. schon damals die Tendenz zum VG-FR-Urteil zu erkennen.

    Hättest du so viel mit Behörden und Verwaltungsgerichten zu tun wie ich, wüsstest du wie der Hase läuft.


    Das oberste VG Gericht von NRW hat also 2008 entschieden das quasi bei allen aus der Ukraine die doppelte Staatsbürgerschaft hinzunehmen ist . Das Urteil hat in einigen Ministerien für ordentlich Resonanz gesorgt . Also was macht eine Ministerium dann ?


    Das BMI ruft bei AA an und sagt denen das man die UA mal unter Druck setzen soll, weil man keine Doppelte Staatsbürgerschaft haben will . Die Rufen also die Botschaft in Kiev an , und der Verbindungsmann der Botschaft zu UA Regierung, nimmt Kontakt zum seinem Verbindungsmann in der UA Regierung auf. Der erzählt dem dann bei einem Tässchen Kaffee : Du ich bekomme druck aus Berlin, weil ihr das mit der Ausbürgerung nicht vernünftig hin bekommt und diese doofen liberalen Gerichte in Deutschland jetzt eine doppelte Staatsbürgerschaft für UA erlauben . Kannst du da nix machen ????


    Der ruft jetzt als Repräsentant seiner Regierung seinerseits seinen Kontakt in der UA Botschaft in Berlin an, und dort wird ihm versichert : Na klar wir wollen keinen Ärger mit Deutschland ( wir wollen ja Visa Erleichterungen und andere Sachen von der EU), sag denen mal " ALLES WIRD GUT " Wir ändern das sofort. Der ruft dann wieder bei der Deutschen Botschaft in Kiev an, und erzählt seinem Deutschen Mittelsmann : KEIN PROBLEM : AB JETZT LÄUFT ALLES 1 A ! . Die Botschaft ruft darauf hin den zuständigen Mann im AA an, der dann das BMI informiert ! ALLES IST GUT JETZT ! Daraufhin gibt es ein Schreiben an die Innenministerien der Länder frei nach dem Motto : Das BMI informiert das uns das AA mitgeteilt hat, das die Botschaft in Kiev nach Rücksprache mit der UA Regierung uns nun mitteilt: ALLES IST NUN GUT ! KEINE PROBLEME MEHR . Also bitte doppelt Staatsbürgerschaft für UA Bürger mit der Urteilsbegründung vom VGH Münster ablehnen .


    Ob sich tatsächlich was geändert hat, hätte man ganz einfach feststellen können . Bei Ausländerzentralregister in Köln sind alle Ausländer die in Deutschland leben registriert . Da hätte man einen Brief an alle UA Bürger schicken können, ob sich was bei der Botschaft / Konsulaten geändert hat . Dann hätte man empirische Daten gehabt .


    Die Beweisführung des BMI ist ungefähr so als wenn man einer Firma gerichtlich untersagt hätte Giftmüll in einen Fluss zu kippen, und die Entsorgungsabteilung jetzt wieder wie früher vorgeht, weil ihr die Umweltabteilung einen Mitteilung geschickt hat : ALLES IST GUT JETZT !


    Also muss man sich in der Sache ein klein wenig mehr mühe machen, als nur das Urteil zu zitieren . Man weißt nach ( wie habe ich schon geschrieben ) , das sich überhaupt nix seit 2008 geändert hat . Das können die meisten hier sicherlich bestätigen. Das legt man gleich bei der Einbürgerung vor, und verlangt die Hinnahme der doppelten Frei nach dem Motto : Was interessiert mich das Geschwätz des BMI, was auf höhrensagen beruht . Wenn sich der Anwalt beim VG Freiburg ein bisschen Mühe gemacht hätte, und den Beweis angetreten hätte das sich nichts seit 2008 geändert hat, wäre das Urteil auch anders ausgefallen . Das hätte aber Arbeit bedeutet . Zb. hier im Forum ein paar Zeugen aufzutreiben, die sagen können wie es in Wahrheit abläuft.


    Bei meiner Bekannten hat der Rechtsanwalt unter anderem angekündigt 10 Leute vor zu laden, die kürzlich Kontakt zu Botschaft hatten und weiter die das zumindest an Eides statt Erklärungen dazu abgeben würden.


    Auch da kann ich mir lebhaft vorstellen wie das gelaufen ist. Die EBH hat unter Garantie das Innenministerium angerufen und gesagt : DIE MEINT DAS ERNST ! Dann wurde sie eingebürgert, und ruhe ist . Ein wahrscheinlich negatives Urteil ist erst mal vom Tisch .


    By the way, wo wir gerade beim Thema sind : Müssen die Eltern immer noch einer Anmeldung des Kindes ( Volljährig ) im Ausland in der Botschaft zustimmen ? Wenn ja, was ist wenn die Eltern sich weigern ?? :D

    Aber die ukrainischen Grenzer schon. Die prüfen nämlich, ob der ukrainische Staatsbürger das notwendige Visum/den Aufenthaltstitel für die Reise nach Westeuropa besitzt.

    Noch nie erlebt , zumindest nicht in den letzten Jahren . Außerdem wie schon geschrieben, ist für die Ehefrau eines Deutschen bei der Einreise nach Polen, kein Visum nötig oder wird von den Polnischen Grenzern erstellt . Also nach der UA ! Im Zweifelsfall kann man noch über BY nach Polen ausreisen .

    t ... den Feststellungen des OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 25.09.2008 (19 A 1221/04) zur Behandlung des dortigen Klägers durch die Mitarbeiter des Generalkonsulats Frankfurt auf Umstände gestützt, die gegenüber den Hinweisen des Innenministeriums vom 29.9.2010 und den in der mündlichen Verhandlung dargelegten Erfahrungen des Beklagten zum Umgang ukrainischer Staatsangehöriger auf den Konsulaten veraltet sind."[/i]

    Ich habe leider heute Abend keine Zeit auf den Rest näher einzugehen . Aber die Behauptung das alles anders ist, ist natürlich Bullshit . Und das hätte man ganz einfach widerlegen können. Die UA Botschaft ist so schön berechenbar. Sie geht nicht ans Telefon, und auf anschreiben reagiert sie nicht. Man stellt also den Antrag auf Einbürgerung, und schreibt gleichzeitig die UA Botschaft an : Ich möchte mich ausbürgern lassen ...... blah blah blah . "Einschreiben Rückschein natürlich" Gleichzeitig beginnt man damit die UA Botschaft anzurufen und hebt die Einzelverbindungsnachweise auf. Kommt jetzt die EB Zusage, beantrage man unter Bezugnahme des NRW Urteils , die doppelte . Gleichzeitig bringt man den nachweis , ( Rückscheine / EVN ) das man schon seit Monaten versucht überhaupt in Erfahrung zu bringen was man tun muss um sich ausbürgern zu lassen . Ein paar Freunde / Bekannte die als Zeugen dienen, und bei den erfolglosen versuchen dabei waren,( schriftlich dokumentieren ) machen sich auch ganz gut. Das alles haben die Kläger in Freiburg leider versäumt . Den handfesten Beweise gegen Höhrensagen ( Das Ministerium hat gesagt .... ) gewinnt immer . Das passiert immer, wenn man mit seinem Wald und Wiesen Anwalt dahin marschiert . 99 % der Anwälte haben keine Ahnung von solchen Spezialbereichen, und kennen auch die Urteile dazu nicht. Ich melde mich am Montag noch mal zu Wort. Muss jetzt weg .

    Evtl. kennt ja jemand einen der jemand kennt welcher mit solchem Pass über eine EU/UA Grenze gefahren ist und natürlich wieder zurück!

    Meine Frau ca. 2 mal im Jahr . Als Ehefrau eines Deutschen und in dessen Begleitung und dem Nachweis das man verheiratet ist, braucht man eh kein Visum. Das ist nur Deklaratorisch. Es gilt nämlich RICHTLINIE 2004/38/EG



    Hier mal der Polnische Gesetzestext dazu, mit Deutscher Übersetzung der Polnischen Botschaft in Berlin :


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    Übrigens kann jedes leibliche Kind des UA Bürgers der mit dem EU Bürger verheiratet ist, und das 20 Lebensjahr noch nicht überschritten hat, mit einreisen . Entweder machen die Polen ein KOSTENLOSES VISUM an der Grenze rein, oder wenn sie keine Lust haben gibt es nichts in den Pass . Wichtig ist nur : Die Ehe bzw. die Elternschaft muss an der Grenze nachgewiesen werden .


    Natürlich geht es auch eleganter . Und zwar so :


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    Bei Einreise mit ukrainischen Pass wird es bei der Ausreise schwierig, denn einem deutschen Staatsangehörigen wird man wohl keine eAT ausstellen.

    Den UA Zoll interessiert doch keine AE / AT / eAT . Mit dem UA Pass geht es rein und raus aus der UA . Bei ein und ausreise in die EU nimmt man halt den Deutschen. Perso reicht . Schon zig mal praktiziert . Die Polen und die UA Zöllner hocken doch nicht im gleichen Häuschen ! :D Wie man in das andere Land reinkommt , geht doch keinen was an.

    Hallo,
    hier könnt Ihr nachlesen, wie die Einbürgerung in D und die Ausbürgerung von UA funktioniert, wenn man vorher alles richtig (Registrierung in D) gemacht hat.

    Kann doch jeder machen wie er will . Zumindest in NRW geht es schneller mit der Deutschen Staatsbürgerschaft, sich nicht zu registrieren . Außerdem kann Man(n) (Frau) auch ihre alte UA Bürgerschaft behalten, wenn es gewünscht ist.


    Meine Frau ist 2 Jahre 9 Monate und 24 Tage nach unserer Eheschließung in Deutschland mit Schengen Visum Deutsche geworden. Also ich habe ja alles falsch gemacht, was man falsch machen kann wenn man so einigen anderen Foren glauben schenken darf .


    Die Vorschrift zur Einbürgerung nach § 9 sagt aber nicht, das der Ehepartner erst nach 3 Jahren die Deutsche Staatsbürgerschaft erhält, wie fälschlicherweise oft verbreitet wird, sondern sie besagt das sich ein Ausländer einbürgern lassen kann, wenn sein legaler Aufenthalt in Deutschland 3 Jahre war, und er 2 Jahre mit einem Deutschen verheiratet ist .


    Als ich damals der Einbürgerungsbehörde dargelegt habe, das meine Frau ja schließlich ein Schengen Visum ( Nach Gesetz ein legaler Aufenthaltstitel ) vor unserer Eheschließung hatte, und deshalb die 2,5 Monate des Visum´s vor der Eheschließung auch anzurechnen sind, sind die fast vom Stuhl gekippt . ( Wo man doch bei der Eheschließung mit Schengen schon ein Auge zugedrückt habe ) Nach Rücksprache mit dem Inneministerium und dem wissen das ich sofort Klage einreichen würde wenn man das nicht mach , hat man dann nachgegeben und die 2,5 Monate angerechnet und ihr die Deutsche Staatsbürgerschaft gegeben . ( Unter Hinnahme der alten )


    Damit zur Ausländerbehörde und jetzt warten auf den deutschen Pass.

    Der Pass ist völlig unwichtig . Solange sie die Einbürgerungsurkunde nicht persönlich übergeben bekommen hat, ist sie keine Deutsche selbst wenn die Einbürgerungsbehörde ihr schon geschrieben hat : Herzlichen Glückwunsch , sie sind jetzt Deutsche. Ohne Übergabe keine Deutsche !! Laut Staatsbürgerschaftsrecht ist der Deutsche Pass ein Indiz für eine Deutsche Bürgerschaft, aber kein Beweis . Beweis sind A) Eine Einbürgerungsurkunde ( gut drauf aufpassen, es gibt die nur ein einziges mal, und man kann sich auch keine neu ausstellen lassen ) oder B) eine Staatsangehörigkeiten Ausweis . ( Kann man beim Standesamt für 25 EU beantragen ) Hat sie die Urkunde schon übergeben bekommen, ist sie schon Deutsche.

    Es gibt aber auch ein Urteil des VG Freiburg aus dem Jahre 2012, wonach kein Anspruch auf Einbürgerung besteht, wenn die bisherige Staatsangehörigkeit nicht erlischt oder nicht aufgegeben wird.

    Vor dem Urteil am Verwaltungsgerichtshof in NRW hatte das VG Aachen ( also die untere Instanz, wie auch Freiburg ) auch anders entschieden. Das ändert ja nix daran , das der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim das Urteil nicht auch kippt, wie der in NRW . Auf höchster Ebene sind sich die Gerichte meist einiger, als in den unteren Etagen .


    Im Ergebnis heißt das: Ein gewisses Prozessrisiko besteht also immer.

    Das hast du immer . Aber ich weiß auch das die Behörden Grundsatzurteile ( und die gibt es nur am Verwaltungsgerichtshof ) fürchten, wie der Teufel das Weihwasser . Und Verwaltungsklagen in dem Bereich, sind nicht besonders teuer . Meist wird ein Streitwert von 2000-5000 Eu festgelegt .


    Im Urteil des VG Freiburg wird ausgeführt, dass die ukrainische Staatsangehörigkeit nach ukrainischem Staatsangehörigkeitsrecht (zumindest) nicht kraft Gesetz im Zeitpunkt ihrer Einbürgerung in den deutschen Staatsverband erlischt.

    Das genau ist der Schwachsinn den nur Juristen verstehen können . Also nach UA Recht , ist die doppelte Staatsbürgerschaft verboten . Aber du verlierst die Staatsangehörigkeit nicht automatisch wie zb. nach Deutschen Recht wenn du einen Antrag auf eine andere Staatsbürgerschaft stellst ( außer EU und assoziierende Länder ) und keinen Antrag auf Beibehaltung gestellt hast . Erst muss ja das Komitee des Präsidenten prüfen, und er dich dann entlassen. Und es könnte ja sein, das der Präsident einfach rechtswidrig deine Entlassung nicht unterschreibt . Und dann tritt der SCHRECKLICHE FALL ein das man doch UA Bürger bleibt . Und das geht doch nicht. :( ( Obwohl fast 60 % der in Deutschland eingebürgerten Ausländer inzwischen ihre alte Staatsbürgerschaft behalten dürfen )


    Um den Entlassungsantrag stellen zu können muss man meines Wissens nach aber zunächst registriert sein. Wenn man aber registriert ist, kann man sich auch nicht auf das von dir genannte Urteil berufen.

    Es geht immer um Zumutbarkeit . Zumutbar wäre zb. Dokumente die vorhanden oder einfach per Postweg zu beschaffen sind, an die Botschaft zu schicken . Eine Fahrt zur Botschaft um sich ausbürgern zu lassen, könnte schon unzumutbar sein . Eine Fahrt in die UA ist es auf jeden Fall, auch wenn die Behörden das oftmals anders sehen . Das entscheiden in der Regel auch nicht die Einbürgerungsbehörden, sondern Gerichte .


    Wenn zb. verlangt würde : Die Dokument müssten von Weiblichen Bürgern im Minirock in UA Nationalfarben abgegeben werden, wäre das auf jeden Fall unzumutbar .

    Die Einbürgerungszusicherungsfrist kannst Du - soweit is weiss - verlängern lassen.

    Die ist ja zwei Jahre gültig. Das ist die Zeit die MAXIMAL als zumutbar erachtet wird , für die Ausbürgerung aus dem anderen Land . Sind die zwei Jahre rum, und man kann nachweisen das man sich um die Ausbürgerung gekümmert hat ( zb. durch Kopien der Briefe mit Rückscheinen , Ich empfehle wer sich´s leisten kann 1 im Monat zur Botschaft zu schicken, 4 im Jahr tun´s aber auch, Telefon Einzelnachweisen u.s.w.) muss dann muss man nach den zwei Jahren unter Beibehaltung der alten Staatsbürgerschaft eingebürgert werden , sonst wäre das eine unzumutbare härte . ( Siehe : Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitenrecht des BMI )


    Ach ja, natürlich kannst du die Zusicherung auch verlängern lassen , und auch die Deutschen Behörden um Hilfe bitten . Die schreiben dann die Botschaft noch mal an, oder bürgern dann ein. Wenn du nichts von der UNZUMUTBARKEIT erwähnst, verlängern die in der Regel einfach nur, bis zum Sankt Nimmerleins Tag

    Die ganze Prozedur steht bei uns nächstes Jahr auch noch an.
    Im Dez. 2013 sind wir drei Jahre verheiratet. Den Antrag auf Einbürgerung für meine Frau können wir laut ABH schon im März 2013 stellen.
    Meine Frau ist derzeit noch nicht beim ukrainischen Konsulat hier in Deutschland gemeldet.

    Euer Glück. Wenn du dir mal ein paar alte Post´s von mir durch liest, habe ich dort ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes NRW gepostet, der eine Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft erlaubt, wenn der Antragsteller noch nicht bei er Botschaft angemeldet ist . Das Urteil hat zwar nur in NRW Rechtsgültigkeit, ich habe das ganze aber vor kurzem mit einer UA Bürgerin in BW durchgespielt die auch vorher meinten : DAS GINGE NIE UND NIMMER .


    Hier mal die Mail die ich ca. 6 Monate nach Antragstellung von ihr bekommen habe .
    Hallo xxxxxx,


    gestern war der dritt-glücklichste Tag meines Lebens (nach der Heirat und Geburt der Tochter):
    Ich habe die Einbürgerungsurkunde in Deutschland überreicht bekommen.


    An dieser Stelle möchten wir uns ganz herzlich für Deine unglaubliche
    Unterstützung bedanken. Vielen herzlichen Dank auch für den Tipp mit
    dem Anwalt. Deine Formulierungen und deine zusätzliche Argumentationen
    waren ausschlaggebend für meine Einbürgerung.


    Mir ist eine unglaubliche Last von den Schultern genommen.
    Nach dem ganzen Stress, den ich in der Schwangerschaft und
    in den ersten Monaten nach der Geburt erleben musste, kann ich nun endlich ausatmen.


    Zuletzt habe ich noch eine Frage:
    Ich würde mich doch gerne nachträglich aus der Ukraine ausbürgern.
    Ich glaube nicht, dass mir auch jetzt großartig im Konsulat geholfen
    wird. Darum wollte ich fragen, ob man sich lieber sofort an das
    Außenministerium(?) oder eine andere Institution wenden soll, um
    nachträglich zusammen mit meinem Baby ausgebürgert zu werden.
    Ich wollte auch Herrn xxxxxx kontaktieren, ob er aus seiner Praxis Erfahrung damit hat.


    Ich will 100%ige Deutsche sein, ohne wenn und aber!


    Es wäre schön, wenn Du mir hier noch einen letzen Tipp geben könntest.


    Also bei guter Argumentation , knicken auch die Behörden in BW weg um nicht auch ein Grundsatzurteil zu bekommen . Ich hatte damals geraten einen Anwalt zu nehmen, der meine Argumentation noch mal aufgreift und keinen Zweifel daran lässt das bei negativem Bescheid gleich Klage eingereicht wird. Wie man sieht, hat es geholfen.


    Übrigens ist es nach UA Recht so das UA Bürger die >18 Jahre sind und eine Doppelte Staatsbürgerschaft haben, die UA Bürgerschaft verlieren . Eigentlich muss man nur dem Komitee des Präsidenten eine beglaubigte Kopie der Einbürgerungsurkunde zukommen lassen( mit Apostille und in UA übersetzt) , dann wird man theoretisch zwangsausgebürgert . ( Das versuchen wir gerade im obrigen Fall ) Das die UA Behörden ihre eigenen Gesetze oftmals nicht kennen oder nicht richtig anwenden , muss ich ja keinem hier erzählen. Ich werde dann posten, obs geklappt hat. In 1-2 Jahren :D

    Ich habe heute eine IMHO seriöse Anfrage bekommen. Ich stelle den Text mal hier rein.


    Liebe Forumsteilnehmer,
    im Rahmen meiner Diplomarbeit im Fachbereich Psychologie am Zentrum für Psychosoziale Medizin in der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf wollen wir im Rahmen einer Online-Studie den Zusammenhang zwischen psychischer Gesundheit und Auswanderung (Migration) bei Auswanderern aus der ehemaliger UdSSR beleuchten.
    Ich bin selber in Kasachstan geboren und mit meiner Familie 1991 nach Deutschland gekommen. In der neuen Heimat sahen sich meine Familie und ich mit vielen neuen Herausforderungen konfrontiert. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Auswanderung (Migration) in ein anderes Land mit viel Hoffnung aber häufig auch mit vielen Sorgen verbunden ist.


    Die Frage, ob Auswanderung in ein neues Land Einfluss auf die psychische Gesundheit hat, ist schon mehrfach untersucht worden. Doch längst sind nicht alle Fragen beantwortet.


    Mit Ihrer Teilnahme an der wissenschaftlichen Online-Studie helfen Sie uns der Antwort ein Stück näher zu kommen und liefern einen wertvollen Beitrag dazu, die Probleme und Sorgen von Auswanderern/innen aus der ehemaligen UdSSR zu verstehen.


    Als Fachbereich einer universitären Einrichtung ist unser Interesse rein wissenschaftlicher Natur, die Daten werden absolut anonym behandelt Die Studie wird ca. 30 Minuten in Anspruch nehmen und liegt in zwei Sprachen vor (deutsch und russisch). Jene, die am Ende der Studie über die Ergebnisse informiert werden möchten, können Ihre Email-Adresse angeben - dies ist aber optional.


    Wir werden zu gegebener Zeit die anonymisierten Resultate auf unserer Webseite (http://www.uke.de/neuropsych) sowie in den Foren, die unseren Aufruf gepostet haben, veröffentlichen.


    Wenn Sie Interesse an der Befragung haben, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:


    Deutsch:
    http://www.unipark.de/uc/auswa…g_und_gesundheit_deutsch/


    Rissisch:
    http://www.unipark.de/uc/auswa…_und_gesundheit_russisch/


    Mit freundlichen Grüßen,


    cand. psych. Irina Hipke


    Fachbereich
    Prof. Dr. Steffen Moritz
    Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
    Zentrum für Psychosoziale Medizin
    Arbeitsgruppe Klinische Neuropsychologie
    Martinistraße 52
    20246 Hamburg
    http://www.uke.de/neuropsych

    Was denkt ihr? (

    Das du dich mit echten Problemen beschäftigen solltest. Alleine die Deutsche Vertretung in Minsk BY stellt ca. 100.000 Visa im Jahr aus. ( Und das ich nicht die größte Vertretung von den Visa Zahlen her, und nur 1 Schengen Land ) Das sind bestimmt Millionen von Visen die jeden Jahr ausgestellt werden . Meinst du wirklich, da interessiert sich auch nur ein "Schwein" für das Visa deiner Freundin ?? Und selbst wenn, dann muss sie nur ne richtige Antwort geben, oder sich sprachlich doof anstellen wenn sie in Frankfurt landet . Wenn einer fragt ( und das ist schon sehr sehr selten ) wohin die Reise den gehen soll, reicht eigentlich als Antwort : Zu meinem Deutschen Freund der wohnt in XXXdorf, und morgen ... übermorgen ... fahren wir mit dem Auto, in den Urlaub nach Prag . Sollten dann noch Fragen kommen, ( wovon ich nicht ausgehe ) kann man dann angeben, das man nichts genaues wisse. Soll alles eine Überraschung des Freundes sein. Danach wird sich kein Mensch jemals wieder für das Visum interessieren . Geschweige denn Unterlagen fordern. ( Ist auch gar nicht vorgesehen ) Beim nächsten Visum wieder die Prag Geschichte erzählen, wenn gefragt wird ! ( WENN ! )


    Ärger gibt es eigentlich nur, wenn der Freund dann bei der Vertretung selbst das Thema ins Spiel bringt ! :D


    PS: Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo jemand der ein Visum für ein anderes Schengen Land beantragt hat, und ansonsten sich nichts hat zu schulden kommen lassen, bestraft worden wäre. Und bis vor 3 Monaten hatte ich eine menge mit dem Thema zu tun.


    PPS: Und es wäre zudem eine OWI http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit ( So ähnlich wie falsch parken ) . Und die würde nicht ins SIS http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Informationssystem eingetragen !


    Was machst du eigentlich, wenn es mal richtige Probleme gibt ?

    Ich habe einfach Angst, dass das ganze auffällt und sie grosse Probleme kriegt falls sie ggf. wegen Visaerschleichung auffällt, und sich dadurch möglicherweise sogar die Chance, auf ein Visa durch Familienzusammenführung, im Falle einer Heirat verbaut =(

    !wsmile! Auf ein FZF ht man einen Rechtsanspruch, den man bei einem Besuchsvisum nicht hat. Ein FZF könnten man nur ablehnen :


    1 ) Keine Schutzwürdige Ehe ( Scheinehe )
    2 ) Gefahr für Öffentliche Sicherheit
    3 ) Gefahr für Volksgesundheit


    Außerdem müsste ein Missbaruch nachgeweisen werden . Wie soll der Beweis geführt werden ?? Wer kann schon sagen, was den Antragsteller bei der Erteilung beabsichtigt hat. Gedankenlesen können die noch nicht.


    Selbst wenn es so ein Fall auf den Schreibtisch eines Staatsanwaltes landen sollte, ( was ich nicht glaube ), wird die Sache doch eh eingestellt. Dies wiederum hat die Behörde wie ein "Nicht Schuldig " zu werten.


    Also mit deiner Meldung bei der Botschaft hast du höchstens erreicht, das die jetzt blaue Oberschenkel haben. ( Vor lachen auf die Oberschenkel klopf )

    Ich glaube, vielen betroffenen geht es noch nicht einmal primär um eine vereinfachte Regelung - es müsste zunächst einmal eine transparente her, bei der für alle ersichtlich ist, nach welchen Kriterien entschieden wird, und wo die Entscheidungen nachvollziehbar sind.


    Wieso ! Ist doch alles ganz transparent ! Kannst nichts, hast nichts, weiblich , ledig , jung, hübsch, arbeitslos = Kein Visum da keine Rückkehrwilligkeit !
    Neid der lokalen Mitarbeiter in der Botschaft = Kein Visum !


    Was ich persönlich als Sauerei empfinde ist, das selbst engste Verwandtschaft kein Recht auf ein Visum hat. Gut das ich nicht mehr in D. lebe, jetzt gilt für uns die 2004/38/EG ! http://www.aufenthaltstitel.de/rl_2004_38_eg.html


    Die Drohung, entweder Visum oder wir beantragen gleich ne Aufenthaltsgenehmigung , hat noch jede Botschaft zum nachgeben bewegt. Selbst die Deutsche ! Als Inländer der im Inland lebt, bist du halt gekniffen. EU Recht ist nun mal viel liberaler !

    Zitat

    Denn eh er seine Anerkennung hier in D erhält müßte dieser 5€ Jobs machen Wollte ich auch noch anmerken. Im medizinischen Bereich kann man ja nicht einfach so ohne Zulassung in einem anderen Land arbeiten!


    Gerade im medizinischen Bereich ist das recht einfach.


    Unter http://www.anabin.de nachschauen ob die UNI an der Studiert wurde, allgemein anerkannt ist. In der GUS sind das fast alle . ( Also RUS,BY,UA zumindest ) Wenn ja, dann ist je nach Bundesland ein B1 oder B2 Sprachkurs nötig, plus Diplom und Zeugnis , übersetzt in Deutsch natürlich. Bei der zuständigen Behörde ist dann ein Antrag auf Berufszulassung nach § 10 zu stellen. DIe wird dann für 18 Monate erteilt. ( Je nach Bundesland mit Einschränkungen, nochmal um 3 Monate verlängerbar ) In diesen 18 Monaten oder später, muss man dann noch eine Prüfung ablegen. Der Antrag muss in den ersten 3 Jahren nach Anmeldung in D. gestellt sein. ( Bei nicht bestehen, kann die Prüfung 1 mal wiederholt werden ) Besteht man die gibt es die § 10 Zulassung ohne Einschränkung, und so lange wie AE / NE gültig sind. Wird die Deutsche, oder eine andere EU ( Schweiz / Norwegen ) Staatsangehörigkeit erworben, gibt es die Approbation automatisch. Kann man keine EU Bürgerschaft bekommen, oder will keine haben, kann die zuständige Behörde die Approbation auf Antrag erteilen, wenn der Deutsche Facharzt gemacht wurde, und mindestens 5 Jahre in Deutschland gearbeitet wurde, und Bedarf besteht. ( Praxisübernahme / Chefarzt ) Die gilt für Ärzte / Zahnärzte und Apotheker !!


    Was mir noch einfällt : Das Studium muss dem Deutschen entsprechen . Also Innere Medizin / Chirurgie / Pharmazie ..... In RUS gibt es zb. Hygiene Ärzte, dessen Studium wird nicht anerkannt . Auch Psychiater oder auch Augenärzte haben in der ehemaligen GUS manchmal einen eigenen Studiengang . Das wird dann auch nicht anerkannt ! ( zumindest nicht komplett )


    Ich schrieb übrigens auch, das Ärzte in der REGEL keine Probleme haben ein Visum zu bekommen. D.h. nicht automatische IMMER ! Ich kenne zb. auch jemanden der ein Ehevisum bekommen hat, obwohl die Ausländerbehörde das Visum abgelehnt hat. Daraus jetzt zu folgern, das dies immer so ist, würde ich nicht. In der Regel lehnt die Botschaft halt ab, wenn die ABH nicht zustimmt !