90 Tage Regelung bei Überschreiten der ersten 90 Tage

  • Hallo,


    das mit der 90 Tage Regelung in 180 Tagen ist mir soweit klar. Nun versuche ich herauszufinden, wie die Grenzbeamten der UA in meinem Fall genau rechnen:


    Tag der 1. Einreise war 20. Juni - 90 Tage Regel leider um einiges überschritten


    Laut Regelung wäre im Normalfall Tag der nächsten Einreise der 27. Dezember (entspricht 180 Tage)


    Schauen die Beamten eher nur nach Einreisestempel oder auch nach Ausreisestempel?

  • Ich habs so verstanden, dass Du immer vom jeweils aktuellen Datum 180 Tage rückwärts gezählt max. 90 Tage davon in der Ukruine gewesen sein darfst. Wenn´s passt ist es OK, wenn es mehr Tage waren kann es Probleme geben. Daran hab ich mich jedenfalls bisher immer orientiert und damit noch nie Ärger bekommen.

  • Die Ausreisestempel sind doch unerheblich.
    Natürlich schauen die nach den Einreisestempel!


    mal ein Beispiel:
    Ich fliege am 01.09. in die UA,, bleibe 90 Tage dort (sagen wir mal einfachhaltshalber) 01.12-> 90 Tage voll.
    Jetzt will ich am 15.12. wieder zurück...
    also rechne ich von dem 15.12 180 Tage rückwärts und muss festellen... 90 Tage überschritten.
    Ab dem 01.03.2015 bauen sich die Tage wieder ab. Sprich am 02.03.2015 kannst +1 in der UA bleiben, am 01.04.2015 +30 usw.


    Du rechnest immer von dem Tag an, an dem du die UA bereisen willst bzw. betrittst 180 Tage zurück und zählst dann alle Tage zusammen, die du dich in der UA aufgehalten hast.

  • Also mal vielen Dank für die Erklärungen... aber ganz schlau bin ich nicht draus geworden....vielleicht blick ich es auch nicht ganz.


    Vielleicht kann mir jemand genau anhand meiner Beispiele ausrechnen wann ich wieder einreisen kann:


    1. Beispiel: Am 20.06.14 das erste mal in die UA eingereist und nach 90 Tagen am 17.09.14 ausgereist. Wann kann ich frühestens wieder einreisen?


    2. Beispiel: Am 20.06.14 das erste mal in die UA eingereist und nach 90 + 32 Tagen am 19.10.14 ausgereist. Wann kann ich frühestens wieder einreisen?

  • Wo liegt denn das Problem?


    1. 20.06.2014 eingereist - 90 Tage = 17.09.2014 = 20.06.2014 + 270 Tage = Volle 90 Tage frei = 20.03.2015, Abbau der Tage ab dem 20.12.2014.
    2. 20.06.2014 eingereist - 122 Tage = 19.10.2014 = 20.06.2014 + 302 Tage = Volle 90 Tage frei = 22.04.2015, Abbau der Tage ab dem 11.01.2015.

  • Leute, es ist tatsächlich so das immer ab Ausreisetag genau 180 Tage zurückgerechnet wird.
    Warum dann die Verwirrung? Weil das Gesetz eigentlich was anderes festlegt, nämlich das ab
    allerersten Einreisetag (im Reisepass) ein 6 Monate Intervall ensteht, in dem man die 90 Tage aufbrauchen kann.
    Also bei erster Einreise 1. Juni, wäre das erste Intervall 1. Juni bis 1. Dezember, das 2. Intervall dann
    1. Dezember bis 1. Juni und genauso weiter. Dumm nur, kein ukrainischer Grenzbeamter hält sich ans "gesetzliche" Zählen,
    nur Rückwärtszählen ist einfacher, jede Diskussion vor Ort zwecklos.
    Da fehlt einfach die korrekte Einweisung ins Gesetz.


    Dr.Selo

  • Laut der Regelung, (die mir jetzt verständlich ist) kann ich erst wieder am 14.01.2015 einreisen. Was wäre, wenn ich unbedingt 10 Tage früher einreisen müsste? Lassen die Grenzbeamten mit sich "reden"?

  • Laut der Regelung, (die mir jetzt verständlich ist) kann ich erst wieder am 14.01.2015 einreisen. Was wäre, wenn ich unbedingt 10 Tage früher einreisen müsste? Lassen die Grenzbeamten mit sich "reden"?


    NEIN! In diesem Fall nicht!


    ABER: Mach dir doch schnell ein Visum! Im Internet gibt es genug Abhilfe. 60€ und du hast ein 1 Jahres-Geschäftsvisum.

  • " Volle 90 Tage frei = 22.04.2015, Abbau der Tage ab dem 11.01.2015"


    Das stimmt so auch nicht. Theoretisch hast du die vollen 90 Tage frei ab 11.01.2015,
    da diese sich ja ab diesem Tag abbauen. Beim Zurückrechnen der 180 Tage überschreitest
    du so nicht die 90 Tage Grenze. Es empfiehlt sich aber sehr 2-3 Wochen
    später einzureisen, da 1. um etwas Luft zu haben, so rechnen sie "besser" und
    2. du die ukrainischen Grenzer bei deinem letzten Aufenthalt beschissen hast.
    Auch die Art der Einreise spielt eine Rolle, in so einer Situation mit Bus an einem
    kulanten Grenzübergang einreisen. Dann sollte es klappen.

  • Zitat

    Das stimmt so auch nicht. Theoretisch hast du die vollen 90 Tage frei ab 11.01.2015,


    Und das ist falsch!


    Er hat nicht die Tage frei!
    Bitte, achte auf deine Aussagen und lese, dass der Mensch 122 Tage in der Ukraine war.

  • NEIN! In diesem Fall nicht!


    ABER: Mach dir doch schnell ein Visum! Im Internet gibt es genug Abhilfe. 60€ und du hast ein 1 Jahres-Geschäftsvisum.


    Mir haben sie beim Reisebüro gesagt, ein Geschäftsvisum kriege ich nur, wenn ich auch ein Geschäft in der UA nachweisen kann, nicht aber für einen privaten Besuch oder um in Dragobrat zu überwintern.

  • Hallo Saschko


    Es gibt derzeit keine realen Angebote für ein Jahresvisum für 60 Euro. Deshalb erspare dir die Suche.
    Die einzige Möglichkeit die mir bekannt ist, um einen längeren Aufenthaltsstatus (1 Jahr) zu bekommen,
    ist dies beim örtlichen OVIR zu "regeln". Für eine Zahlung von XXX euro soll dies in bestimmten Städten (nicht Kiew) möglich sein.
    Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.


    Dr.Selo

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