Also, gesetzt man hat ein Visum für die Ukraine und geht auf das Immigrationsbüro um die mögliche Aufenthaltsdauer zu verlängern wird einem dort u.a. erklärt, dass man eine Wohnadresse braucht, wo man auch registriert ist. Ist das wirklich eine Registrierung derjenigen Art, dass man dort dann ein Wohnrecht hat oder sogar als Miteigentümer gilt? Kann ich mir kaum vorstellen. Hat man dies einfach falsch erklärt? Wobei in der Ukraine ist ja vieles möglich.
Eine Wohnung oder ein Haus mieten und sich dann dort dahingehend registrieren lassen, dass man dort einfach nur wohnhaft ist und keinerlei Wohnrecht oder sogar Eigentumsrecht hätte geht nicht? Abgesehen davon, dass viele Vermieter das scheinbar eh ablehnen würden, da sie ja dann plötzlich Steuern bezahlen müssten...
Oder hat jemand ein Tip, was man in dieser Situation machen könnte, wenn die Familie der Frau als Möglichkeit ausfällt? Habe auch schon eine Agentur gesehen, die notariell beglaubigte Registrierungen für Wohnungen, in denen man aber gar nicht lebt, anbietet, weiss aber nicht, wie seriös das ist.
Auf jeden Fall im Voraus schon danke für jedwelche Hilfe