Für Fasil
ZitatAufenthaltsgenehmigungen
Um sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten zu dürfen, benötigen Sie als Ausländer eine Aufenthaltsgenehmigung.
Das deutsche Ausländerrecht sieht verschiedene Arten der Aufenthaltsgenehmigung vor, um den unterschiedlichen Aufenthaltszwecken und anderen Umständen zu genügen.
Für Sprachkurse und/oder Studium durch die für den Bildungsträger zuständige ABH eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. An den Hochschule gibt es diese immer für ein Semester und wird bei Weiterbestehen der Berechtigung dann wieder neu erteilt. Z.B. sind Sprachkurse maximal auf 2 Jahre begrenzt.
Für Studium müssen natürlich die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sein.
Diviner