Hallo,
ich leite hier mal eine Frage weiter, die ich selber nicht beantworten konnte. Die Sachlage ist diese: Ukrainische Staatsbürgerschaft, in Deutschland gemeldet, Einbürgerungszusicherung beantragt und erhalten.
Jetzt kommen die Fragen
- Wer ist zuständig bzw. kann zuständig sein? Geht nur das Konsulat, bei dem man gemeldet ist, oder kann das auch in der (alten) Heimat gemacht werden?
- Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, was ist günstiger / schneller?
- Hat jemand in der letzten Zeit Erfahrungen gemacht, wie lange das aktuell so dauert?
- Ich hatte hier schon an anderer Stelle gelesen, dass man die Einbürgerungszusicherung legalisieren und übersetzen lassen muss, bevor man sie den ukrainischen Behörden vorlegt. Mal blöd gefragt, wer muss das alles legalisieren? Stadt Hamburg, dann Berlin? Oder reicht Hamburg, weil ja das Konsulat selber in Hamburg ist?
- Irgendetwas, was man sonst noch beachten sollte?
Puh, eine Menge Fragen, ich hoffe, ich habe keine vergessen