A1-Sprachtest

  • Das Bestehen des A1-Sprachtestes ist ja bekanntlich seit reichlich zwei Jahren eine der Voraussetzungen für die Beantragung resp. Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug. Beim Recherchieren im Netz stieß ich auf folgende Seite, die ich euch nicht vorenthalten möchte:


    http://www.jurblog.de/2007/11/…ms-zum-zuwg-vom-19082007/


    Es geht also um Anwendungshinweise des Innenministeriums zum ZuwG vom 19.08.2007. Ich habe danach gesucht, weil ich mehr über die Ausnahmen vom Sprachtest erfahren wollte, konkret zum Tatbestand des "erkennbar geringeren Integrationsbedarfs" i. S. d. § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG, der anzunehmen ist bei Ehegatten, die a) einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzen oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, die regelmäßig eine solche Qualifikation voraussetzt, und die sich b) ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland integrieren werden (vgl. § 4 Abs. 2 IntegrationskursV). [Ihr seht schon, das Integrationsthema lässt mich nicht los. :rolleyes: ]


    Nun, ein bisschen was habe ich unter o. g. Link gefunden, hätte das Ganze aber gern noch mit empirischen Daten untermauert, deshalb meine Frage: Hat jemand von schon einmal davon erfahren oder es selbst erlebt, dass der o. g. Ausnahmetatbestand angewandt wurde und somit der Sprachtest nicht absolviert werden musste? Wenn ja: Wie muss man da vorgehen (ich frage natürlich aus gegebenem Anlass ;) )? Vor Visumsbeantragung einen entsprechenden Prüfantrag an die Deutsche Botschaft richten?


    Zur geistigen Erbauung hier noch ein weiterer Link zu einem (zumindest für mich) sehr interessanten Thema, sehr aufschlussreiche Einblicke bietend:


    http://www.jurblog.de/2009/06/…gsverstaendnis-der-union/


    Da fällt einem doch spontan "Die Farm der Tiere" ein: Alle Tiere sind gleich ... :wacko:

  • Die Ausnahme wird wohl i.d.R. von den Botschaften so interpretiert, daß für den Fall, daß man in Deutschland auch ohne die Deutschkenntnisse hochqualifizierte Arbeit finden kann der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse nicht notwendig ist. Die Ausnahme trifft dementsprechend nur auch wenige zu (z.B. jemand dem es möglich ist in seinem Fachbereich bei einem Forschungsinstitut oder einer Firma zu arbeiten in der nicht Deutsch die Geschäftssprache ist).

  • Die Ausnahme wird wohl i.d.R. von den Botschaften so interpretiert, daß für den Fall, daß man in Deutschland auch ohne die Deutschkenntnisse hochqualifizierte Arbeit finden kann der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse nicht notwendig ist. Die Ausnahme trifft dementsprechend nur auch wenige zu (z.B. jemand dem es möglich ist in seinem Fachbereich bei einem Forschungsinstitut oder einer Firma zu arbeiten in der nicht Deutsch die Geschäftssprache ist).


    Ich kann falsch liegen, aber ich interpretiere diesen Punkt der Ausnahmeregelungen ein wenig anders:


    Zitat

    konkret zum Tatbestand des "erkennbar geringeren Integrationsbedarfs" i. S. d. § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG, der anzunehmen ist bei Ehegatten, die a) einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss oder eine entsprechende Qualifikation besitzen oder eine Erwerbstätigkeit ausüben, die regelmäßig eine solche Qualifikation voraussetzt, und die sich b) ohne staatliche Hilfe in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland integrieren werden


    Man muss bei dieser Ausnahme nicht zwingend in D eine "hochqualifizierte" Arbeit finden, sondern ich denke viel mehr, dass man mit einem Uni- Abschluss oder vergleichbarer Qualifikation, bzw. Erwerbstätigkeit, sich auf einem gewissen Bildungsstand befindet, aus welchem ein geringerer Integrationsbedarf resultieren sollte, welcher eben den Einstieg in das "wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland" vereinfacht... !think! Wie das aber dann für den Mitarbeiter der Botschaft auch "erkennbar" ist, bleibt wohl dem subjektiven Eindruck vorbehalten... ?(


    Meine Frau hat das Visum zur Eheschließung Mitte 2008 ohne A1-Zertifikat erhalten..., ich war 2 Monate vor der Antragsstellung wegen anderer Papiere in Kiew und habe extra in der Botschaft gefragt, wie das bei ihr ist, wegen ihres Uni- Diploms (Angewandte Linguistik Englisch & Deutsch), da sagte man mir, was eigentlich schon meiner Meinung wieder etwas gegensätzlich zum Merkblatt ist, dass sie ihre Deutschkenntnisse direkt in der Botschaft nachweisen kann, im persönlichem Gespräch..., dann fragte ich noch für eine Frau, die wir im Justizministerium kennengelernt hatten, sie hat in UA einen Deutschen geheiratet, war selbst auch schon 3 Jahre vor längerer Zeit in D und hat super deutsch gesprochen, wirklich, aber hatte kein Uni- Diplom, auch für sie habe ich nachgefragt, Antwort: Wenn man so gut Deutsch spricht, braucht man kein A1-Zertifikat und kann seine Kenntnisse in der Botschaft beim Visumsantrag nachweisen..., wir hatten damals auch noch Kontakt und sie erzählte uns, dass man sie ganz schön angeblufft hat, wie sie dort ohne Zertifikat, oder eines Diploms auftauchen könne, aber sie blieb hartnäckig und konnte den SB mittel ihres wirklich fast perfektem Deutsch überzeugen..., ich denke die hätten sich auch stur stellen können...

  • Ich kann falsch liegen, aber ich interpretiere diesen Punkt der Ausnahmeregelungen ein wenig anders:


    Naja, entscheidend ist doch wie es die Botschaft interpretiert:


    "Sie haben einen Hochschulabschluss und können in Deutschland auch aufgrund Ihrer Sprachkenntnisse
    voraussichtlich eine Arbeit finden (erkennbar geringer Integrationsbedarf)"


    Nun, und jemand der deutsche Sprachkenntnisse nicht hat wird um in D Arbeit zu finden herausragend sein müssen, also hochqualifiziert sein.


    vgl. Das schreibt die Botschaft hierzu


    Uni- Diploms (Angewandte Linguistik Englisch & Deutsch),


    Das wäre ein anderer Fall ... wenn jemand über einen Uniabschluß schon gute Deutschkenntnisse nachweist. Ich gehe davon aus wenn's denn Englisch & Spanisch gewesen wäre hätte man das Zertifikat des Goethe Instituts über Deutschkenntnisse verlangt.

  • Verstehe nicht [...]


    Ich verstehe nicht, was Dein Beitrag mit der Themenstellung auch nur ansatzweise zu tun hat. Es ist schön für Dich, daß es Dir in der Ukraine gut gefällt. Wenn jemand hier die (berechtigte) Frage stellt "Was ist bezüglich des Sprachtests zu beachten, so daß meine Frau zu mir nach Deutschland ziehen kann?" erscheint es mir nicht so sehr zielgerichtet einen Beitrag zu schreiben, der impliziert jemand der nach Deutschland zieht / mit seiner Frau in Deutschland leben will sei blöd.


    Nur die Gegenfrage, was hat denn nun Dein letzter Beitrag zur Lösung der eigentlichen Frage beigetragen ? !happy!
    Und das jemand "blöd" ist, welcher nach Deutschland zieht habe ich in meinem ersten Posting nicht geschrieben ! Das entstammt dann wohl doch eher aus Deiner Fantasie ?


    Ach Kiev, ich fasse Deinen Beitrag einfach noch mal zusammen als "Ich verstehe nicht wie jemand nach D ziehen möchte, wo alles scheiße ist".


    Zum Thema habe ich (s. oben) schon beigetragen, ebenso im übrigen auch in diesem Beitrag, der Dich ja wenigstens veranlaßte mal zu überdenken ob Du wirklich sinngerichtet schreibst.

    Einmal editiert, zuletzt von IBN ()

  • @ IBN Verstehe nicht...


    Nur die Gegenfrage, was hat denn nun Dein letzter Beitrag zur Lösung der eigentlichen Frage beigetragen ? !happy!


    Hallo Kiev, ich, an den die Antworten von IBN hauptsächlich gerichtet waren, kann dir versichern, dass ich alles nicht nur verstanden, sondern auch als äußerst anregend und hilfreich empfunden habe. Gerade sein letzter Beitrag spricht genau das an, was mich besonders interessiert.

  • Zum Thema Sprachtest beim Ehegattennachzug:


    Ich bin hier etwas verwirrt bei Punkt 1 und 3 (rot):

    Les ich das jetzt richtig:
    Wenn ich kein deutscher Staatsbürger bin, sondern z.B. annerkanter Flüchtling oder Asylberechtigter, dann gibts eine Ausnahme zum Nachweis der Sprachkenntnisse meines Ehegatten?
    Bin ich allerdings "Vollblutdeutscher" dann muß mein Ehepartner einen Sprachtest nachweisen?


    Oder hab ich mich da einfach wieder im Beamtendeutsch verwurschtelt? Doof, wie ich bin und des lsens nicht mächtig!

  • Bin ich allerdings "Vollblutdeutscher" dann muß mein Ehepartner einen Sprachtest nachweisen?


    Genau so sieht es aus in Absurdistan. Soviel mal zum "Schutz von Ehe u. Familie". !happy!

  • @ m e , "verfolgte" zum beispiel: kurden, slowenen, kaukassier ... ?(


    Das ist ja auch ne andere Sache.
    Das Baerchen uebersieht hier das es sich beim Ehegattennachzug kaum um Asys handelt. Was mit diesem beknackten Sprachtest gemacht wurde ist eine klare Diskriminierung der aus FSU Staaten stammenden Ehepartner deutscher Staatsbuerger. Denen wird nur unnoetig Zeit des Zusammenlebens gestohlen. Mir ist kein in D lebendes binationales Ehepaar bekannt bei dem der auslaendische Partner unwillig waere Deutsch zu lernen u. ich kenne etliche. Die koennen genau so gut, sogar noch besser Deutsch lernen wenn sie in D bei ihrem Ehepartner leben. Vor der beknackten Sprachtest-Spinnerei hat das auch funktioniert. Das Ganze ist einfach nur ein weiterer Stein den Hirnlose Sesselfurzer (denen man fuer soviel Bloedheit die Schnauze eindreschen sollte) binationalen Ehepaaren in den Weg gelegt haben. Hurra Deutschland ! :thumbdown: :blerg:
    Zumal dieser Crashkurs aus meiner Sicht absolut Muell ist, da kommt man mit Zeichensprache genau so weit. !happy!

  • Das ist ja auch ne andere Sache.
    Das Baerchen uebersieht hier das es sich beim Ehegattennachzug kaum um Asys handelt. Was mit diesem beknackten Sprachtest gemacht wurde ist eine klare Diskriminierung der aus FSU Staaten stammenden Ehepartner deutscher Staatsbuerger. Denen wird nur unnoetig Zeit des Zusammenlebens gestohlen. Mir ist kein in D lebendes binationales Ehepaar bekannt bei dem der auslaendische Partner unwillig waere Deutsch zu lernen u. ich kenne etliche. Die koennen genau so gut, sogar noch besser Deutsch lernen wenn sie in D bei ihrem Ehepartner leben. Vor der beknackten Sprachtest-Spinnerei hat das auch funktioniert. Das Ganze ist einfach nur ein weiterer Stein den Hirnlose Sesselfurzer (denen man fuer soviel Bloedheit die Schnauze eindreschen sollte) binationalen Ehepaaren in den Weg gelegt haben. Hurra Deutschland ! :thumbdown: :blerg:
    Zumal dieser Crashkurs aus meiner Sicht absolut Muell ist, da kommt man mit Zeichensprache genau so weit.

    Genauso sehe ich das auch!
    Die Ausnahmeregelungen sind einfach nicht nachvollziehbar. Jedenfalls meiner Logik nach nicht!
    Noch dazu wenn der Ehepartner eh schon Deutscher ist!
    Wie so vieles wieder mal "voll am wahren Leben vorbei!
    Mit er Gesetzgebung müsste man es so halten wie mein Lehrer:
    Du kannst auf dieser Welt behaupten was Du willst, aber begründe Deine Ansichten, sonst sind sie wertlos!
    Ich denke da würden viele Verordnungen schon in sich zusammenbrechen, da sie eine logischen Begründung nicht standhalten!

  • Ich denke da würden viele Verordnungen schon in sich zusammenbrechen, da sie eine logischen Begründung nicht standhalten!


    So ist das nunmal, zumal wenn man davon ausgeht, das ja nicht jeder Ehepartner in UA so einen "Club der toten Dichter" - manche sagen auch Goethe Institut dazu, vor der Haustuer hat. Da wird dann mit der notwendigen Reise in die Hauptstadt das Preis/Leistungsverhaeltnis des eh schon miesen Crashkurses noch mehr getruebt. Aber solche Ueberlegungen sind fuer Sesselfurzer anscheinend zu hoch. !happy!

    Zitat

    Hallo meine Frau ist Ukrainerin ich bin auch Ukrainer.


    Geheiratet haben wir in der Ukraine!Sie war vor ein Paar Tagen beim Sprachtest,insgesamt waren 35 Menschen beim A1 Test des Goethe-Instituts in Kiev,von diesen 35 haben nur 2 Bestanden! Die anderen 33 haben nicht bestanden und auf die Frage ob sie ihre Testergebnisse sehen dürfen,bekamen sie die Antwort das mann sie ihnen nicht zeigen darf !?Jeder Teilnehmer muss die Teilnahmegebühr von 50 Euro bezahlen! Meine Frau war die Einzige die das Erste mal zum Test Kam! Bei den Getesteten war ein Mann der schon seit 9 Jahren nach Deutschland Beruflich Reist, und der sich Frei Deutsch Unterhalten kann.


    Bei dem Goethe-Institut steht das dieser Deutsch test nur die Basiskenntnisse Erfordert. Jeder der schon Teilgenommen hat hat EINSTIMMIG gesagt das der Test Jedesmal Schwerer wird!Auf die Offene Frage zu den Prüfern warum sowenig menschen Bestehen kam die Offene Antwort ohne zu Verbergen, WIR KÖNNEN DOCH NICHT ALLE 35 BESTEHEN LASSEN!!! Meiner meinung nach ist das eine Gemeinschaftliche ******masche des Goethe-Instituts und der Deutschen-Botschaft in Kiev Abläuft! Sie haben noch einen weg Gefunden die Menschen ******* und ihnen das Geld *****!Etwas zu mir ich Lebe seit meiner Kindheit in Deutschland und habe hier alles Gelernt was ich weiss. Meine meinung nach werde ich keine Ruhe Geben keiner der Stellen die die Menschen *** und ***! Sie merken nicht wie sie Fremde Familien Zerstören und Quälen!

    http://www.mecker-ziege.de/aus…-sprachtest-zu-schwer.php


    !think! Was solls, 50 Euro sind immerhin 50 Euro. !happy! u. wenn man die Leute oft genug wiederholen laesst wirds mehr so wie beim Idiotentest. :D
    Wenns um Cash geht schlaegt Goethes Faust gnadenlos zu. Was wurde ich damals beschimpft als ich kurz nach Einfuehrung dieses Tests selbige Vermutung aeusserte. :D

  • So ist das nunmal, zumal wenn man davon ausgeht, das ja nicht jeder Ehepartner in UA so einen "Club der toten Dichter" - manche sagen auch Goethe Institut dazu, vor der Haustuer hat. Da wird dann mit der notwendigen Reise in die Hauptstadt das Preis/Leistungsverhaeltnis des eh schon miesen Crashkurses noch mehr getruebt. Aber solche Ueberlegungen sind fuer Sesselfurzer anscheinend zu hoch.


    Grundsätzlich hab ich ja nicht mal was gegen einen einfachen Sprachtest, den man aber auch ohne weiteres bestehen kann. Wenn man sich länger als z.B. ein halbes Jahr im Zielland aufhält!
    Einfache Floskeln, einkaufen gehen und mit dem richtigen Zeug auch zu Hause ankommen, Not-Hilfe rufen und Orientierung sollten da ausreichend sein.
    Aber dann auch für Deutsche die sich in der Ukraine aufhalten wollen. Und nicht nur "one-way"!
    Und vor allem nicht wenn es mehr Hürde und Caschmaschine sein soll, als das eigentliche Ziel!

  • Und vor allem nicht wenn es mehr Hürde und Caschmaschine sein soll, als das eigentliche Ziel!


    Etwas anderes war damit nie bezweckt. Man hat einfach nur eine Geldquelle entdeckt u. angezapft ! !lamp!
    Da kannst du nur das PKT durchreissen u. zwischenhalten bis der Roetlichgraue Rotz an die Decke spritzt. ;)

  • Bin grundsaetzlich dagegen


    Warum ? Nur weil der Deutsche immer gern eine Extra Wurst gebraten haben moechte ? !think!


  • Warum ? Nur weil der Deutsche immer gern eine Extra Wurst gebraten haben moechte ? !think!


    Das wir Deutsche unsere Wuerstchen moegen ist doch international bekannt =!:-)


    Nein weil sich damit mein Plan nach hinten verschieben wuerde. Denke nicht das ich mit meinem "Privet" beim Sprachtest weit komme. Vielleicht gibts nen Bonus fuer mein nettes Hallo. Das wars aber auch schon.


    Ich denke der Sprachtest ist voellig sinnlos. Innerhalb der EU geht es doch auch. So kann der Franzose ohne Deutsch zu sprechen in Deutschland arbeiten. Der Deutsche der mit einer Ukrainerin verheiratet ist kann sie aber nicht rueberholen weil sie die Nationalhymne noch nicht singen kann? :pillepalle:


    Ich bin der Meinung das es helfen wuerde Deutsch zu sprechen auf der anderen Seite laesst es sich aber einfacher lernen wenn man erstmal dort wohnt. Und der Partner wird wohl auch Interesse daran haben ihr beim lernen der Sprache zu helfen

  • Bin grundsaetzlich dagegen

    Begründung?
    Die anderen Staaten sollten genug A*** in der Hose haben und darauf pochen, was mit ihren Landsleuten gemacht wird gilt genauso dann auch für die deutschen Landsleute in deren Land! Ich rede hier ja nicht vom Kurzaufenthalt, sondern von denen, wie ich auch, die sich länger im Land aufhalten wollen!


    Zitat

    Ich denke der Sprachtest ist voellig sinnlos.

    Ich denke, darüber sind wir uns über politische und nationale Ansichten hinweg einig.
    E geht mir nur darum, daß dann auch gleiches Recht für alle gelten sollte, und nicht die Ausnahme zur Regel wird und umgekehrt! Das endet meistns mit irgend iner Form von Diskriminierung. Und die bringt immer "böses Blut"!


    Warum ? Nur weil der Deutsche immer gern eine Extra Wurst gebraten haben moechte ?

    Nicht der Deutsche! "Die Deutschen" würden das wahrscheinlich andes sehen, als der deutsche Bürokratieapparat!
    Sieht man ja, wie weit die Volksmeinung und Rechtssprechung manchmal auseinander liegen. Soviel zum Thema "Im Namen des Volkes" :pillepalle:
    Naja, manchmal auch ganz gut!

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