Heirat in Deutschland

  • Ich beabsichtige meine ukrainische Freundin in Deutschland standesamtlich zu heiraten. Nun ist es so, dass sie ja normalerweise für diesen Zweck einen Antrag für ein 3 monatiges Visum zur Heirat in Kiew bei der deutschen Botschaft stellen muss. Das setzt allerdings voraus, dass ich oder ein Dritter eine Verpflichtungserklärung abgibt. Diese bekomme ich nicht, da ich nicht über genügend Einkommen verfüge. Das über jemand drittes zu machen, diese Möglichkeit habe ich nicht.


    Ich habe heute früh mit der Ausländerbehörde meiner Stadt telefoniert, da ich gehört habe das es auf Grund der neuen Reisefreiheit für Ukrainer auch eine andere Möglichkeit gibt. Sie reist, wie sonst auch, für zB 14 Tage ganz normal zu mir um mich zu besuchen. In dieser Zeit heirate ich sie (Standesamt, welche Dokumente sie und ich brauche weiß ich alles schon) und sie reist zurück in die Ukraine und stellt dann ein Visum für Familiennachzug bei der deutschen Botschaft. Der Mitarbeiter der Ausländerbehörde hat mir bestätigt das man das so machen kann. Dies sei völlig legal, sofern sie nach der Eheschließung zurück in die Ukraine fliegt um dort einen Antrag auf ein Visum für Familiennachzug stellt.
    Illegal wäre es nur, wenn wir nach der Eheschließung zur hiesigen Ausländerbehörde gehen würden uns sagen würden...so wir sind verheiratet...wichtig ist sie fliegt zurück und stellt den Antrag auf Familiennachzug.


    Kann ich mich auf die Antwort des MA der Ausländerbehörde verlassen? Ich meine, er hat das mit Gewissheit gesagt...oder muss ich wen anderes fragen? Und wenn wen? Auswärtiges Amt? Bedanke mich für eure Antworten

  • In diesem Fall kann zunächst ohne Verpflichtungserklärung in Deutschland eingereist und geheiratet werden.
    Anschliessend dann Familienzusammenführung bei der Botschaft in Kiew beantragen.
    Die Antwort der Ausländerbehörde ist zutreffend.

  • Hallo zusammen.
    Wir haben folgendes problemme.
    Ich als deutsch und meine verlobte als ukrainerin wollen heiraten und haben uns in DE heiraten entschiden.wir waren in standesamt.haben alle benotigte papiere von beiden seiten mit apostile,notar und deutsche gesetztliche übersetzung beschaft und abgegebe.nun müssen wir warten auf positive antwort und hier kommt ein brief von OGL dass die brauchen eine kopie von ausweiß ihre exmann.ach ja,sie war verheiratet und geschieden.natürlich gerichtliche scheidung urteil haben wir auch abgegeben und nötige nachweiße..und jetzt OLG verlangt die kopie von ausweiß ihre ex mann .die wollen wissen ob er hat ukrainesche statsangehörikeit zur scheidungs tag.
    Die frage ist WARUM? WIESSO?

  • Das ist eine Standartanforderung, wenn es bei der Überprüfung/Anerkennung der Scheidung der Vorehe Unklarheiten gibt.
    Sprich, wenn die Richter in der Ukraine wieder zu Blöd oder zu Faul waren ein nach ukr. Gesetzgebung vorschriftsmässiges Urteil zu formulieren.
    Es könnte auch noch die Anforderung kommen, dass der Ex sich dazu äussert ob er von der Scheidung weis, usw.
    Das gehört normalerweise dazu.
    Viel Spass.
    Ich würde in der Ukraine heiraten.

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