Ich beabsichtige meine ukrainische Freundin in Deutschland standesamtlich zu heiraten. Nun ist es so, dass sie ja normalerweise für diesen Zweck einen Antrag für ein 3 monatiges Visum zur Heirat in Kiew bei der deutschen Botschaft stellen muss. Das setzt allerdings voraus, dass ich oder ein Dritter eine Verpflichtungserklärung abgibt. Diese bekomme ich nicht, da ich nicht über genügend Einkommen verfüge. Das über jemand drittes zu machen, diese Möglichkeit habe ich nicht.
Ich habe heute früh mit der Ausländerbehörde meiner Stadt telefoniert, da ich gehört habe das es auf Grund der neuen Reisefreiheit für Ukrainer auch eine andere Möglichkeit gibt. Sie reist, wie sonst auch, für zB 14 Tage ganz normal zu mir um mich zu besuchen. In dieser Zeit heirate ich sie (Standesamt, welche Dokumente sie und ich brauche weiß ich alles schon) und sie reist zurück in die Ukraine und stellt dann ein Visum für Familiennachzug bei der deutschen Botschaft. Der Mitarbeiter der Ausländerbehörde hat mir bestätigt das man das so machen kann. Dies sei völlig legal, sofern sie nach der Eheschließung zurück in die Ukraine fliegt um dort einen Antrag auf ein Visum für Familiennachzug stellt.
Illegal wäre es nur, wenn wir nach der Eheschließung zur hiesigen Ausländerbehörde gehen würden uns sagen würden...so wir sind verheiratet...wichtig ist sie fliegt zurück und stellt den Antrag auf Familiennachzug.
Kann ich mich auf die Antwort des MA der Ausländerbehörde verlassen? Ich meine, er hat das mit Gewissheit gesagt...oder muss ich wen anderes fragen? Und wenn wen? Auswärtiges Amt? Bedanke mich für eure Antworten