Hallo zusammen,
aktuell hebe ich eine kleine Frage und hoffe ihr könnt mir damit weiterhelfen: Meine Frau und ich haben vor 2 Monaten in Deutschland geheiratet und sie hat nach der Hochzeit meinen Namen angenommen. Sie ist mit einem Heiratsvisum nach Deutschland eingereist und bekommt nun eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre. Zusammen mit der Aufenthaltsgenehmigung muss sie auch einen Integrationskurs besuchen. Da sie nach der Heirat nicht mehr in die Ukraine zurück ist konnte sie noch keinen neuen Pass mit neuem Namen beantragen. Auch die Ausländerbehörde führt sie noch mit ihrem alten Namen wie er im Reisepass steht. Ebenso wird wohl der elektronische Aufenthaltstitel auf den alten Namen laufen.
Meine Frage ist nun mit welchem Namen soll sie sich beim Integrationskurs anmelden? Auf den alten Namen auf dessen auch der Berechtigungsschein läuft, oder gleich auf den neuen Namen, damit später auch dieser auf dem Abschluss steht?
Kann es Probleme machen, wenn Sie die neuen Namen verwendet, wenn man später den 50% Kostenanteil wieder erstattet haben möchte?
Hoffe ihr könnt mir helfen.
Vielen Dank!