Auto in der Ukraine zulassen

  • Guten Abend,


    ist es möglich in der Ukraine ein Auto auf mich zuzulassen als Resident und damit in Deutschland zu fahren, wenn ich noch einen Wohnsitz in Deutschland habe? Ich lebe voraussichtlich länger im Jahr in UA als in D., muss aber ab und zu in Deutschland arbeiten.

  • Die Frage kann zuverlaessig nur das zustaendige Zollamt beantworten. Ich habe mal eine aehnliche Frage per Mail dahin geschickt und ziemlich zuegig eine Antwort bekommen. Im Prinzip sollte man als Resident im Ausland keine Probleme wegen KFZ Steuer Hinterziehung bekommen. Aber einen Wohnsitz in DE finden die ja im Computer, daher lieber fragen.


    Man kann auch fuer ein Auto mit UA Kennzeichen in DE KFZ Steuer zahlen ohne es dort zuzulassen, es gibt ein spezielles Formular (3820 /1 Kraftfahrzeugsteuererklärung/-karte) fuer die Anmeldung, das rueckt das Zollamt (zumindest praktisch mit FFO probiert) sogar per Mail raus.


    Gerade gefunden, da es eine Behoerdenauskunft ist sehe ich kein Problem mit Urheberrecht:


    "die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 13 KraftStG entfällt:


    bei ununterbrochenem Aufenthalt im Inland von mehr als einem Jahr,
    da das Fahrzeug nach Ablauf eines Jahres nicht mehr nur vorübergehend
    verwendet wird;
    wenn das Fahrzeug der entgeltlichen Beförderung von Personen oder
    Gütern dient, d. h. wenn sie den wirtschaftlichen Interessen der das
    Fahrzeug haltenden oder der das Fahrzeug führenden Person zugutekommt.
    Dabei entfällt die Steuerbefreiung ggf. bereits vor Ablauf der
    Jahresfrist.
    bei Wegfall des vorübergehenden Aufenthalts durch Begründung eines
    regelmäßigen Standorts des ausländischen Fahrzeugs im Inland mit
    Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen in das Inland. In
    diesen Fällen entfällt die Steuerbefreiung zum Zeitpunkt der Begründung
    des regelmäßigen Standortes. Dies kann dann auch vor Ablauf der
    Jahresfrist sein.


    Der regelmäßige Standort eines Fahrzeugs wird grundsätzlich durch seine tatsächliche Verwendung bestimmt.


    Es ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen
    Straßenverkehr eingesetzt wird und an dem es nach Beendigung des
    Einsatzes ruht. Regelmäßiger Standort ist dabei derjenige des
    Schwerpunkts der Ruhevorgänge, wobei objektive Merkmale maßgeblich sind.
    Bei einer Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts einer
    Person unter Mitnahme des Fahrzeugs nach Deutschland wird bereits mit
    Grenzübertritt ein regelmäßiger Standort des Fahrzeugs am neuen Wohnsitz
    oder Aufenthaltsort begründet.


    In diesem Zusammenhang ist wegen der Wertung des Wohnsitzes (sh. Pkt. 2.1) regelmäßig eine konkrete Einzelfallprüfung durch die zuständige Festsetzungsstelle geboten.


    Zoll online - Ansprechpartner und Kontaktstellen

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