Guten Morgen liebes Forum,
ich habe eine Frage für die Familienzusammenführung. Wenn man zur deutschen Botschaft in Kiew geht um den Antrag abzugeben, benötigt man auch die Geburtsurkunden von meiner Verlobten und ihre Tochter. Wenn ja, muss das dann mit ukrainischer Apostille in Deutschland übersetzt werden oder ist das für das FZF nicht nötig. Muss auf der deutschen Übersetzung auch eine deutsche Apostille?
In Lwiw gibt es eine Sprachschule vom Goethe-Institut für Deutsch. Meine Verlobte kann schon gut Deutsch. Laut eine Sprachschule hier in Deutschland hat sie B1/B2 Nivau. Muss meine Verlobte trotzdem eine Kurs für A1 besuchen oder kann man meine Verlobte testen, dass sie dann sofort das A1 Zertifikat bekommen. Habt ihr damit Erfahrungen. Ich weiß, dass, wenn man zur deutschen Botschaft geht, liegt das am Beamten, ob meine Verlobte ein Zertifikat benötigt. Ich das richtig? Was könnt ihr mir raten?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Liebe Grüße.