Erfahrung mit Hausverwaltung in der Ukraine

  • Hat jemand Erfahrung mit dem Thema. Welche Gesetzgebung ist hier gültig?

  • Die Gesetzgebung von Westsamoa natürlich.:)))
    Ein bischen genauer musst Du schon werden.
    Willst Du deine Wohnung an Touristen vermieten, oder hast Du das ganze Jackhouse gekauft und weist nicht wie Du das Gebäude bewachen und putzen sollst?

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    Ein bischen genauer musst Du schon werden.


    Ich hab den Vertrag mal durchgelesen :))). Kein Jägermeister trinken oder Geldstrafe :))). Natürlich mit selbstschuldnerischer Unterwerfung vorab für die Kaffeetasse im 6-stelligen UAH-Bereich ... Ich hab so das Gefühl wie in D, der Hausverwalter ist jetzt der Alleineigentümer und die Eigentümer sind die Untertanen, die pünktlich Tribut entrichten müssen.
    Die Security, bigbrother is watching you ... und Plastikkarten steuern die Berechtigung, wo man sich im Gebäude bewegen darf :))).


    Meinen Parkplatz haben sie auch falsch eingezeichnet :))) Einfach genial. Aus dem Verwaltervertrag kommt man nie wieder raus ... jährliche Versammlung :))) Fehlanzeige


    Sagen wir mal so, in D steht auch eine Menge Müll drin :))).


    Ich hab gehört , dass beim Jackhouse einem die Frauen hinterher rennen, da das angeblich das Haus der Mode ist in Kiev. Der Jackass Club natürlich on top :))). Ich glaub da sollten wir mal was anbaggern :)))

  • Ja, da war jetzt Eröffnung, aber auf diese Dachterasse mit Pool wird man wohl nur vorgelassen, wenn man ins Gebäude kommt, tja und dazu muss man da wohl wohnen.


    Naja den Vertrag hast Du ja bei Einzug unterschrieben. Ich schätze mal, dass das wie die das jetzt umsetzen auch ziemlich genau dem entspricht, was da steht.
    Dann muss man sehen, wenn das was die machen nun nicht vertragsgemäss ist, kann man es abstellen oder sogar Schadenersatz verlangen usw.
    Wie in Dt. auch.
    Naja aber dann hast Du hier natürlich die rechtlichen Besonderheiten, dass bevor irgendein Urteil ergeht restlos ausgeschlossen wurde, dass die Rechte von irgendwem verletzt wurden und auch noch Beschwerde und Wiederspruch eingelegt werden kann usw.
    Also in der Praxis wird das Jahre dauern bis da irgendwas für dich verwertbares rauskommt. Wenn überhaupt.
    Beim Bauträger/Hausverwaltung ist in der Regel ein Jurist angestellt, das kostet die nix und ist deren Arbeit.


    Ob man aus dem Verwaltervertrag rauskommt ist fraglich.
    Ist auch ne Frage ob das überhaupt ein Verwaltervertrag ist.
    Wahrscheinlich ist das der ursprüngliche Bauträger.
    Möglicherweise gehören dem auch noch Anteile und Wohnungen dort.
    Oder ihr seid eine Art Genossenschaft und Dir gehört gar keine konkrete Wohnung sondern ein fiktiver Anteil.


    Du alleine wirst da wohl in keiner Konstellation irgendwas erreichen können.
    Egal ob das nun eine Art Eigentümergenossenschaft/Fond oder einfach eine Fremdfirma ist die das bewirtschaftet.


    Also ohne das jetzt genauer anzusehen, würde ich es aber in der Tat wohl für unmöglich halten, die in einem überschaubaren Zeitrahmen loszuwerden.
    Das hat sich dieser Bauträger oder Hausverwaltung vorher genau überlegt wie er das ausgestaltet, bevor er das Haus gebaut hat, damit da keiner mit seinen Ansprüchen kommt.
    Ich schätze sowas geht auch gar nicht anders, sonst fangen da sofort Scherereien an.
    Siehst du ja wie das woanders bei diesen älteren Wohnblöcken aussieht.
    Das ist eben das Gegenteil. Da wird nix gemacht, bevor es nicht reinregnet und die letzte Oma zugestimmt hat.
    Wie das dann am Ende aussieht hast Du ja wohl auch schon gesehen.

  • Mit Stellplätzen ist das so eine Sache für sich.
    Meist sind das seperate Verträge und Objekte die nicht an die Wohnung gebunden sind.
    Also ich hab den Eindruck, dass die "Eigentümer" in der Hälfte der Fälle keine belastbaren Eigentumsdokumente haben.
    Obwohl der Kram ein Heidengeld kostet....:)))
    Auf sowas würd in Deutschland auch keiner kommen, sowas für 20-30000.- Euro zu kaufen ohne das man irgendwas wirklich konkretes in der Hand hat.

  • Siehst du ja wie das woanders bei diesen älteren Wohnblöcken aussieht.
    Das ist eben das Gegenteil. Da wird nix gemacht, bevor es nicht reinregnet und die letzte Oma zugestimmt hat.
    Wie das dann am Ende aussieht hast Du ja wohl auch schon gesehen.


    Sagen wir mal so, an sowas hab ich Null Interesse , da sonst das Objekt schon nach 5-10 Jahren aussieht, als hätte es 30 Jahre hinter sich :))).
    Die Bereitschaft Rücklagen zu bilden ist nicht groß in der UA.
    - Gibt es eigentlich etwas vergleichbares wie ein WEG-Gesetz?
    - Was ersetzt jetzt eigentlich die RUS-GOSTs (government standards) in der UA ?

  • Es ist das entscheident was im Vertrag steht.
    Naja und da sind die eben restriktiv, weil sonst jeder macht was er will.
    Oder eben nix.
    Und dann siehts da in 5 Jahren genauso aus wie in diesen Chruschtschowkas.
    Das sind ja dieselben Leute.
    Nur eben mit etwas mehr Kohle...:)))


    Vergiss diese deutschen Vorschriften und Regelungen.
    Das ukr. Zivilrecht und die Prozessordnung, etc, setzen oft entgegengesetzte Schwerpunkte wie in Deutschland.
    Vertragsfreiheit, Parteienschutz, Gläubigerschutz, Formvorschriften usw., sind anders akzentuiert hier im Rechtssystem.
    Das sieht aus wie Kleinigkeiten, führt aber in der Praxis zu kardinal anderen Umständen als in Deutschland.
    Das einfachste ist, wenn Du alles vergisst, was Du über Immobilien und das drumherum aus Deutschland kennst.
    Das führt höchstens zu falschen Vorstellungen und verstellt das Verständnis für die Zusammenhänge.
    Es wird nix geben, was die Verträge aushebelt.
    Damit hätte ich mich aber vor dem Kauf beschäftigt, wenn das was grösseres ist....:))


    Wenn man sich mit sowas beschäftigen will, dann mauss man sich in die Sachen einarbeiten.
    Das ist aufwendig, weils dazu praktisch in Deutsch und Englisch nix gibt.
    Im Internet steht mehr Senf als wahre Sachen.
    Wenn man mit Übersetzungen arbeiten muss, kommen die meisten Übersetzer schnell an ihre Grenzen, weil Sie weder Deutsche noch ukr. Rechtsterminologie kennen.
    Also ich kenne eine Hanvoll, die sowas halbwegs beherrschen. Und die sind sogut wie alle bei Universitäten oder anwaltskanzleien beschäftigt.
    Aber nicht bei Übersetzungsbüros.


    Geh zu passenden Anwälten, lass dir die Sache erklären, aber sag nicht dass Du sofort zum Gericht willst, etc., der Preis sollte dabei auch nicht das Hauptkriterium sein, sonst wird das auch nichts.
    Dann würde ich versuchen mich mit diesem Bauträger zu einigen.

  • Ich habe Dokumente ;) vom Bauträger beim Kauf erhalten ... und eine Einigung mit dem Bauträger habe ich auch. Prinzipiell geht es nur um die Farbe beim Einzeichnen vom Parkplatz.

  • Also meine Meinung-
    wenn das alles ist, dann würde ich daraus nun keinen Aufstand machen.
    Also da gibt es sicher ernstere Angelegenheiten.
    Muss man sich immer überlegen ob es das nun wert ist.
    Anwälte, Prozesse, zerrisenes Tischtuch mit der Verwaltung etc...
    Ich bin immer froh, wenn ich meine Ruhe hab und versuche mir Privat so wenig Probleme wie möglich aufzuhalsen.
    Letztlich dasselbe wie in Deutschland auch.

  • Ich bin immer froh, wenn ich meine Ruhe hab und versuche mir Privat so wenig Probleme wie möglich aufzuhalsen.
    Letztlich dasselbe wie in Deutschland auch.


    Geht mir genauso ... ich will eigentlich nur meine Ruhe haben. Und bevor ich da einen Prozess starte zeichne lieber selber die Markierung vom Parkplatz korrekt ein.

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