Visabestimmungen bezüglich Wiedereinreise in die EU nach EU-Aufenthalt mit polnischem Arbeitsvisum

  • Guten Abend,


    kaum registriert und auch schon die erste dumme Frage ...ach so gibt´s ja eigentlich gar nicht, weil wer nicht fragt, bleibt dumm ;)


    Zum Thema ...wie schon oben beschrieben, meine Bekannte arbeitet derzeit mittels eines polnischen Arbeitsvisums in der Tschechei und nach dem Ende Ihres Arbeitsaufenthaltes
    im November, hatten wir eigentlich vor, Weihnachten gemeinsam in Deutschland zu verbringen.
    doch soweit ich die Visaregelungen verstanden habe, gibt es auch bei einem polnischen Arbeitsvisum keine Ausnahmen, so dass für eine Wiedereinreise in die EU die mindestens
    90 Tage Wartezeit zu erfüllen sind.
    Wer kann mir dazu fundierte Informationen nennen, oder mich ggf. auf einen schon gelösten Beitrag mit identischem Thema verweisen?


    Gruß und Dank im Voraus,
    Die Feldpost

  • Also ich kenne in UA viele Leute, die arbeiten das ganze Jahr über in Polen oder Tschechien, fahren nur für zwei, drei Wochen in die Ukraine und erneuern das Arbeitsvisum. Auf jeden Fall sind die nie drei Monate zu Hause und warten so lange. Wenn das Visum allerdings abgelaufen ist, müssen sie in die Ukraine ausreisen.

  • Gude Feldpost


    Na , sie haben in der Regel 2 Ausweise.
    Der 2 Weg ist halt nicht über Polen , den Weg mögen sie nicht so gerne.


    ;)


    Ps.: suche auch Belege ....FP

    Sprachen die ich nicht spreche : RUSSISCH , UKRAINIISCH , ÖSTREICHISCH .

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