Hallo liebes Forum,
nachdem ich die FAQs zu diesem Thema gesichtet habe und im Internet nur diese Quelle gefunden habe, wende ich mich nun an euch.
Das Merkblatt zur Familienzusammenführung (https://kiew.diplo.de/blob/127…ehegattennachzug-data.pdf) macht dazu ganz am Ende die folgende Anmerkung:
"Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrollstelle vorzulegen."
1. Verstehe ich es richtig, dass es genügt, wenn meine Frau bei Einreise eine Reiseversicherung für ein paar Tage vorweisen kann und für den Visumsantrag keine Versicherung notwendig ist?
Wenn sie dann hier in Deutschland gemeldet ist und unsere Ehe registriert ist, würde ich sie in meine GKV aufnehmen.
Eine weitere Frage:
2. Genügt es, wenn meine Frau meinen Reisepass als Kopie, dem Visumsantrag beilegt oder müssen diese Kopien beglaubigt sein?
Dem Merkblatt entsprechend wird dazu keine Aussage getroffen und so gehe ich davon aus, dass eine simple Kopie genügt.
Danke für eure Hilfe