Endgültige Rückkehr meiner Ehefrau in die Ukraine vor Erteilung der Aufenthaltserlaubnis

  • Wie in diesem Forum auch schon gepostet, haben meine ukrainische Freundin und ich Ende letzten Jahres in der Ukraine geheiratet. Noch im Dezember 2009 ist meine Ehefrau dann auf der Basis eines FZF-Visums nach Deutschland eingereist. Die Aufenthaltserlaubnis wurde beantragt, aber noch nicht erteilt. Meine Frau ist ordnungsgemäß mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet, ihr wurde eine Lohnsteuerkarte ausgehändigt, sie geht einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach.


    Aus persönlichen Gründen möchte meine Frau umgehend wieder in ihre ukrainische Heimat zurückkehren und sich dort von mir scheiden lassen.


    Was gilt es (für mich) zu beachten im Hinblick auf hiesige Behörden und die Folgen einer Scheidung im Ausland? Ist es z. B. sinnvoll oder sogar Pflicht für meine Frau, sich bei der ABH und dem Einwohnermeldeamt vor der Ausreise abzumelden? Kann meine Frau auf der Basis ihres bestehenden FZF-Visums ohne Probleme (auch über ein weiteres Schengen-Land, z. B. Polen) ausreisen? Müsste die ukrainische Scheidungsurkunde in jedem Fall deutschen Behörden vorgelegt werden? Ist es ratsam, zusammen mit meiner Frau in die Ukraine zu reisen, um die Möglichkeiten einer Scheidung auszuloten? Anders gefragt: Falls meine allein ausgereiste Frau in der Ukraine die Scheidung nicht beantragen sollte: Welche Konsequenzen hätte dies für mich vor deutschen Behörden (ABH, Meldestelle), zumal ich in diesem Falle nicht einmal ihre Ausreise nachweisen könnte?


    Vielen Dank im Voraus für eure fundierte Antworten! Ich bitte um Entschuldigung, falls mein sachlicher Ton jemandem aufstoßen sollte; aber ich möchte vermeiden, hier meine Emotionen auszubreiten, es ist ohnehin schon schwer genug für uns Beteiligte (also meine Ehefrau und mich). Sachlichkeit hilft mir in gewisser Weise, den in der Situation notwendigen kühlen Kopf zu bewahren. Ich hoffe, ihr versteht und respektiert das. Nochmals vielen Dank für eure dringend erbetenen, zielführenden Antworten!


    P. S.: Ich habe diesen Thread eröffnet, weil ich erstaunlicherweise über diese Thematik hier im Forum allgemein, vor allem aber auch in diesem von der Überschrift her passenden Unterforum leider keinerlei Antworten gefunden habe. Bin ich tatsächlich der Einzige, dem so etwas widerfährt, oder schreiben andere Betroffene nur nicht darüber (fragen nicht um Rat)?


    P. P. S.: Meine Frau wird keinesfalls weder die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis noch eine vom Gesetz her in Deutschland notwendigerweise zu vollziehende Ehescheidung abwarten, sondern eben einfach schnellstmöglich ausreisen. Leider kann sie dann aber auch nicht mehr erneut einreisen, denn das FZF-Visum gilt nur zur einmaligen Einreise. Ist das in der Zukunft eventuell problematisch?

  • Soviel ich weis muß man wieder zum ZAGS ...geschieden wird nur in beiderseitigem Einverständnis, es gibt ein Hearing bei dem man sich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen kann.

  • Soweit mir bekannt ist, ist eine Scheidung im Ausland nur möglich, wenn dort auch der Lebensmittelpunkt liegt.


    Ja, das ist auch mein Kenntnisstand. Meine Frau bestreitet dies jedoch. Sie ist der festen Überzeugung, dass es so etwas wie ein einvernehmliches "Auseinanderschreiben" ohne eine gerichtliche Scheidung gibt, das immer dann angewendet werden kann, wenn noch keine Kinder vorhanden sind. Aber ich hoffe auch auf Siggi, vielleicht kann der mehr Licht ins Dunkel bringen.


    Vielen Dank für eure Sachlichkeit!

  • Hier sollte man die Kosten nicht scheuen und sich von einem kompetenten Scheidungsanwalt beraten lassen.


    Auch ich glaube gelesen zu haben, dass in erster Linie deutsche Gerichte zuständig sind. Sofern ein Ehepartner Deutscher ist bzw. der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Bei einer Scheidung im Ausland, die grundsätzlich möglich ist, wird nach jeweiligem Landesrecht geschieden.


    Stellt sich die Frage ob eine Scheidung in der UA in D anerkannt wird und ob überhaupt aufgrund der Konstelation (D/UA, beide leben in D) möglich ist

  • Sollte es einen Beleg geben daß sie von Anfang an nicht vor hatte die Ehe zu vollziehen soll auch der einseitige Antrag auf Aufhebung ausreichend sein.
    Nachdem was ich so gelesen habe kann man sich genauso wie man geheiratet hat auch wieder scheiden lassen...zum heiraten brauchte man auch keinen ukrainischen Meldezettel.

  • Eine Bekannte von mir aus Zaporizhzhya laesst sich gerade von ihrem belgischen Mann scheiden und musste dafuer nach Belgien. Wie das mit dem Lebensmittelpunkt ist weiss ich nicht genau. Sie bezieht aber etwas Unterstuetzung von ihm aus Belgien fuer den gemeinsamen Sohn. Die ganze Story kenne ich nicht das sie nicht allzu gerne darueber spricht aber von dem was sie erzaehlt hat scheint das von Rumborak geschriebene recht zutreffend.


    Hoffe das alles gut geht und tut mir leid fuer dich!

  • 1. ABH in Kenntnis setzen
    2. Scheidung in UA anstreben, ist im 3 Wochen durch u. nix Trennungsjahr bzw. Unterhalt. ;)
    3. Scheidungsurkunde u. Urteil Uebersetzen, Legalisieren ....
    4. mit dem Kram zu deinem Standesamt / Meldeamt - Familienstand aendern lassen
    5. Steuerklasse aendern lassen
    6.. Fertich

  • Sollte es einen Beleg geben daß sie von Anfang an nicht vor hatte die Ehe zu vollziehen soll auch der einseitige Antrag auf Aufhebung ausreichend sein.


    ROFL , das beweis mal. Eine Ehe gilt als Geschlossen wenn sie nach Landes u. Ortsuebleichem Recht geschlossen wurde, oder so aehnlich steht es im Gesetzbuch. Der Einzige Weg ist Scheidung.

  • u. nix Trennungsjahr bzw. Unterhalt.


    Ists nicht so daß wenn einer der Beteiligten bei der Anhörung angibt daß er sich noch eine "Wiederbelebung" der Ehe vorstellen kann das Gericht eine
    Frist bis zu einem Jahr dafür setzen kann ? Hab ich zumindest auf den divorce seiten so gelesen.
    Da die Ehe äußerst kurz war könnte ich mir auch vorstellen daß da eine Absicht dahinter steht. Eventuell endet das dann mit Geldforderungen zur Einwilligung einer Scheidung.

  • Da die Ehe äußerst kurz war könnte ich mir auch vorstellen daß da eine Absicht dahinter steht. Eventuell endet das dann mit Geldforderungen zur Einwilligung einer Scheidung.


    Das ist alles Brotlose Kunst, wer soll das beweisen ? Scheidung in UA u. gut is. Der einzig sichere u. Kostenguenstigste Weg.

  • Ist auch nach deutschem Scheidungsrecht so. Es müssen immer beide "Parteien" zur Scheidung einwilligen. Wenn einer vor Gericht nicht zustimmt kann es bis zu drei Jahren dauern

  • wenns stimmt was da steht braucht es beidseitiges Einverständnis,...


    Wir reden hier von der Ukraine, muss ich noch deutlicher werden ? 8)
    Man kann es natuerlich auch mit Hilfe der hilfreichen Anwaelte auf Deiner Linkseite regeln, die freuen sich sicher ueber den "Finanziellen Obelix". :whistling:

  • Man kann es natuerlich auch mit Hilfe der hilfreichen Anwaelte auf Deiner Linkseite regeln, die freuen sich sicher ueber den "Finanziellen Obelix".


    Hab nicht dazu geraten einen Anwalt zu nehmen... eventuell kann man aber zum Anhörungstermin nicht da sein oder man spricht wie ich die Sprache nicht,...
    wenn beide die Scheidung wollen gehts natürlich easy

  • Gibt es Unterschiede bezüglich deutschem und ukrainischen Scheidungsrecht hinsichtlich z.B. Unterhaltszahlungen?

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