Wie in diesem Forum auch schon gepostet, haben meine ukrainische Freundin und ich Ende letzten Jahres in der Ukraine geheiratet. Noch im Dezember 2009 ist meine Ehefrau dann auf der Basis eines FZF-Visums nach Deutschland eingereist. Die Aufenthaltserlaubnis wurde beantragt, aber noch nicht erteilt. Meine Frau ist ordnungsgemäß mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet, ihr wurde eine Lohnsteuerkarte ausgehändigt, sie geht einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach.
Aus persönlichen Gründen möchte meine Frau umgehend wieder in ihre ukrainische Heimat zurückkehren und sich dort von mir scheiden lassen.
Was gilt es (für mich) zu beachten im Hinblick auf hiesige Behörden und die Folgen einer Scheidung im Ausland? Ist es z. B. sinnvoll oder sogar Pflicht für meine Frau, sich bei der ABH und dem Einwohnermeldeamt vor der Ausreise abzumelden? Kann meine Frau auf der Basis ihres bestehenden FZF-Visums ohne Probleme (auch über ein weiteres Schengen-Land, z. B. Polen) ausreisen? Müsste die ukrainische Scheidungsurkunde in jedem Fall deutschen Behörden vorgelegt werden? Ist es ratsam, zusammen mit meiner Frau in die Ukraine zu reisen, um die Möglichkeiten einer Scheidung auszuloten? Anders gefragt: Falls meine allein ausgereiste Frau in der Ukraine die Scheidung nicht beantragen sollte: Welche Konsequenzen hätte dies für mich vor deutschen Behörden (ABH, Meldestelle), zumal ich in diesem Falle nicht einmal ihre Ausreise nachweisen könnte?
Vielen Dank im Voraus für eure fundierte Antworten! Ich bitte um Entschuldigung, falls mein sachlicher Ton jemandem aufstoßen sollte; aber ich möchte vermeiden, hier meine Emotionen auszubreiten, es ist ohnehin schon schwer genug für uns Beteiligte (also meine Ehefrau und mich). Sachlichkeit hilft mir in gewisser Weise, den in der Situation notwendigen kühlen Kopf zu bewahren. Ich hoffe, ihr versteht und respektiert das. Nochmals vielen Dank für eure dringend erbetenen, zielführenden Antworten!
P. S.: Ich habe diesen Thread eröffnet, weil ich erstaunlicherweise über diese Thematik hier im Forum allgemein, vor allem aber auch in diesem von der Überschrift her passenden Unterforum leider keinerlei Antworten gefunden habe. Bin ich tatsächlich der Einzige, dem so etwas widerfährt, oder schreiben andere Betroffene nur nicht darüber (fragen nicht um Rat)?
P. P. S.: Meine Frau wird keinesfalls weder die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis noch eine vom Gesetz her in Deutschland notwendigerweise zu vollziehende Ehescheidung abwarten, sondern eben einfach schnellstmöglich ausreisen. Leider kann sie dann aber auch nicht mehr erneut einreisen, denn das FZF-Visum gilt nur zur einmaligen Einreise. Ist das in der Zukunft eventuell problematisch?