WO kann ich ein Visum für Ukraine beantragen?

  • Zitat

    Falsch, das ist pro Einreise, pro Jahr 180 Tage


    Warum?

    Zitat

    Meinte ja nur, da ohne Visum theoretisch nur max. 90 Tage pro Halbjahr möglich sind


    Du hast doch von 180 Tagen pro Halbjahr geredet

  • Dann hattest Du Grenzbeamte mit nur begrenzter Rechenfähigkeit?


    Kann sein. Meinst du die achten darauf?

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Kann sein. Meinst du die achten darauf?


    Wie erwähnt, ich hatte einmal den Eindruck der schaute sich nachdenklich die ganzen Ein- und Ausreisestempel an. Daher dachte ich mir "oha, jetzt muß der noch rechnen".

  • Bei mir wurde nur einmal bei der Ausreise nachgefragt, wann denn die Einreise war. Die Antwort "Wer lesen kann ist klar im Vorteil." habe ich mir verkniffen.
    Übriegens stelle ich mich immer wenn es möglich ist in die Reihe, in welcher eine nette Dame am Schalter sitzt.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Zitat

    ...den "Zettel" findet man jetzt übrigens auch hier:


    Blöde Frage: Wie kann man den link öffnen?

  • Blöde Frage: Wie kann man den link öffnen?


    Wenn Du Dich durchclickst kommst Du irgendwann was zu sehen, wo auf der rechten Seite 'Datei speichern' steht. Hätte mir übrigens sehr geholfen, da WIZZ Air die Dinger nicht an Bord hat ...

  • Aufenthalt ohne Visum max. 3 Monate


    3 Monate, @scg61, ist deffinitiv falsch. Richtig ist, 90 Tage im Halbjahr. Da ist schon ein Unterschied. 2 Monate mit 31 Tagen und ein Monat mit 30 Tagen, dann sind wir schon bei 92. Ich habe es letztdens an der Grenze selbst erlebt. Da meinte auch ein deutscher es sind drei Monate. Die haben es dem ganz schön schwer gemacht. was draus geworden ist, weiss ich allerdings nicht. Es war in Medyka. Ich denke, seid dem sie die Grenzer ausgetauscht haben, rechnen die auch.

  • 3 Monate, @scg61, ist deffinitiv falsch. Richtig ist, 90 Tage im Halbjahr.


    COM ... ich möchte Dir jetz nicht auf die Füße treten. Meinen Informationen, die ich mir mal von der Ukrainischen Botschaft bestätigen ließ sind es 90 Tage je Einreise und 6 Monate in der Jahressumme ... schrieb ich auch schonmal

  • Meine Info ist, bei der ersten Einreise fangen die an zu zählen, auch die 6 Monate.
    Mfg Bärenfänger

  • COM ... ich möchte Dir jetz nicht auf die Füße treten.


    Damit kannst Du mir nicht auf die Füße treten. Ich schreibe hier nur was ich live erlebt habe. Nicht mehr und nicht weniger. Für mich persönlich ist das sowieso nicht relevant. Soll von mir aus jeder machen wie er denkt, ob derjenige dann Probleme bekommt oder nicht, ist mir ziemlich Bockwurst.


    SIEHE HIER:
    http://www.mfa.gov.ua/germany/…ication/content/15255.htm
    http://www.expressvisa.de/deutsch/land.php?ISO3166=UA

  • Deutsche Staatsangehörige können sich als Touristen oder zu
    Besuchszwecken bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne
    Visum im Land aufhalten. Die innerhalb des halben Jahres ab Ersteinreise
    (Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden
    zusammengerechnet; die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres
    ist unbeschränkt. Wer aber als Tourist oder zu Besuchszwecken länger als
    90 Tage am Stück in die Ukraine bleiben möchte, benötigt ein Visum, das
    vor Beginn der Reise bei der für Ihren Wohnsitz in Deutschland
    zuständigen ukrainischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
    Wenn
    ein deutscher Staatsangehöriger nicht als Tourist in die Ukraine
    einreisen möchte, sondern beispielsweise zur Arbeitsaufnahme oder zu
    anderen Zwecken, benötigt er ein Visum, ausgestellt durch die für seinen
    Wohnort in Deutschland zuständige ukrainische Auslandsvertretung. Über
    die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung
    der ukrainischen Botschaft in Berlin, Tel: 030/28 88 70, Fax: 030/28 88
    7-163, www.mfa.gov.ua/germany/ger/
    Info AA Deutschland


  • Über
    die aktuellen Visabestimmungen informiert die Konsularabteilung
    der ukrainischen Botschaft in Berlin, Tel: 030/28 88 70, Fax: 030/28 88


    Nun, seinerzeit schrieb ich genau diese Abteilung per Email an (im folgenden etwas mißverstädlich, daß erste ist die Antwort, das zweite meine Frage, meine Emailadresse ist unkentlich gemacht, die der Knsularabteilund der Botschaft steht noch da):


  • @IBN, wie ich schon geschrieben habe, soll jeder machen wie er denkt. Ich weiss nicht, ob jeder Grenzer die Zeit und die Muße hat jeden Pass zu überprüfen. Das hängt a. von der Laune des Grenzers b. vom Geldbeutel des Grenzers c. steht ein Fest in der Familie des Grenzers an und d. von der Intelligenz des Grenzers ab. Man kann Glück habe und man kann Pech haben.

  • Vom Prinzip her wird ein Grenzer, der abziehen möchte im Zweifelsfall auf irgendeine Regelung verweisen, die es so nicht gibt. Dann muß man halt zahlen (und vermutlich einen Betrag, der für einen selbst moderat, für den Grenzer aber schon OK ist.


    Bei der Regelung gehe ich davon aus, daß mir die UA Botschaft da eher einen Textbaustein sandte, der die tatsächliche Visaregelung beschreibt.

  • Zitat

    3 Monate ist deffinitiv falsch. Richtig ist, 90 Tage im Halbjahr.


    Sorry, habe mich falsch ausgedrückt. Du hast absolut Recht. Man darf im Halbjahr nur max. 90 Tage (In Summe) bleiben
    Und bezüglich EDV: Wir wurden letztes Jahr schon erfasst. Da gingen die Grenzer/Zöllner mit Laptop durch den Zug und haben die Daten eingegeben. Keine Ahnung was genau

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