Aufenthalt in Deutschland

  • Ich bin neu hier und habe eine frage:
    Eine Ukrainerin, mit Visum für Polen (1 Jahr), darf sie sich mit diesem
    Visum nun auch in einem gewissen Rahmen in Deutschland aufhalten, für 30
    oder 60 Tage??? Über Antworten würde ich mich freuen.
    Gruss Michi


    Es handelt sich um ein Multivisum für 1 Jahr mit 100 Tagen Aufenthalt in Polen.

    2 Mal editiert, zuletzt von michi201261 ()

  • Auch erst mal WILLKOMMEN Michi.



    @ ME: habe deinen Link hier im Forum verfoglt und gelesen. Aber es wollte mir nicht gelingen eine klare Aussage zur Frage von Michi zu finden.


    So erlaube ich mir im eigenen Interesse :D nun genauer nachzuhaken:


    Eine Ukrainerin, mit Visum für Polen (1 Jahr), darf sie sich mit diesem Visum nun auch in einem gewissen Rahmen in Deutschland aufhalten, für 30 oder 60 Tage??? Auf Anhieb habe ich leider auf der Seite vom Auswärtigen Amt nichts gefunden.

    Das Glück deines Lebens hängt von der Beschaffenheit deiner Gedanken ab.

  • Es wäre doch erst mal zu klären, was für ein Visum sie hat. Nach meinen Informationen dürfte das ein Arbeitsvisum für Polen sein. Und damit ein nationales Visum für Polen.


    Das kann michi doch ganz leicht nachprüfen, indem er sich das Visum im Reisepass der Kandidatin zeigen läßt. Dort ist nämlich eingetragen ob Schengen oder Nationales Visum PL.
    Mit dem nationalen Arbeitsvisum für Polen dürfte ein Aufenthalt in D nicht rechtens sein, ein längerfristiger Aufenthalt schon gar nicht. Es ist ja ein Visum zum Arbeiten in PL und Nicht zum Aufenthalt in D.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • So wie ich die Neuregelung verstanden habe, ist mit der Neuregelung jetzt ein schengenweites Reisen mit einem nationalen Visum möglich.

  • Es wäre doch erst mal zu klären, was für ein Visum sie hat. Nach meinen Informationen dürfte das ein Arbeitsvisum für Polen sein. Und damit ein nationales Visum für Polen.

    Das betrifft zwar meine Freundin u. mich, aber mit deiner Antwort ist mir geholfen(Arbeitsvisum). Habe beim nachlesen auf der Botschaftsseite leider auch nichts anderes gefunden.

    Das Glück deines Lebens hängt von der Beschaffenheit deiner Gedanken ab.

  • @ krissa60: Also die ABH hat damit gar nichts zu tun.
    Ich sehe mal das Problem so: nationales Visum für PL, ukr. Bürger reist nach D, bleibt einfach da, wird erwischt , zurückgeschoben, wer bezahlt das ? Gibt ja keine VE.


    Im vergangenen Jahr wurde ukrainische Bürgerin aus dem Bus mit lauter Polen geholt, die zur Arbeit , ich glaube nach Holland wollten. Da sie nur ein nationales PL-Visum hatte, wurde sie festgesetzt und zurückgeschoben.


    @ scg61 über die Auswirkungen der neuen Regelungen bin ich noch nicht informiert, werde aber morgen mal bei der zuständigen Bundespolizeidrektion in Pirna anrufen.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Zitat

    über die Auswirkungen der neuen Regelungen bin ich noch nicht informiert, werde aber morgen mal bei der zuständigen Bundespolizeidrektion in Pirna anrufen


    Ich habe es auch nur überflogen, da es mich nicht wirklich interessiert und das Regelwerk irgendwo um die 60 Seiten beinhaltet. Glaube aber die gravierendste Änderung betrifft dieses Visum D. War ja früher mehr eine Art Transitvisum und berechtigte nur zur einmaligen Durchreise von anderen Schengenstaaaten. Jetzt darf Schengenweit gereist werden.

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