Mal was Erfreuliches

  • Hallo - mal was erfreuliches von der "Glaskugel" - der dt. Botschaft. Ich habe vor vielleicht einer Stunde mit Kseniya telefoniert, sie kann gegen 14:00 Uhr unsere legalisierte Eheurkunde abholen. Beim Abgeben hat man ihr erzählt, dass Sie KEIN A1 Zertifikat braucht (wäre ja schön), da sie ein Diplom (Hochschulabschluss oder was auch immer - sie hat jedenfalls einen Studienabschluss als Lehrerin) besitzt. Sie muss dieses Diplom "Nur" in Übersetzung zu den Antragsunterlagen beibringen. Na mal schaun, ich bin da noch sehr, sehr skeptisch. Erstmal Antrag abgegeben haben und von der Botschaft angenommen sein, erst dann glaub ich's.

  • Das Thema interessiert mich auch. Hat sie denn explizit einen Abschluss im Unterrichtsfach Deutsch?


    Mich würde nämlich interessieren, ob es hier wirklich um die Sprachkenntnisse geht oder eher darum,
    ungebildete, potentielle Hartz 4 Anwärter schon vorher aus zu sortieren?
    [Wahrscheinlich wohl Letzteres]

  • Ich bin mir nicht so recht sicher, werde mich aber darin einlesen, da mich das Thema ebenso beschäftigt.


    Wenn auf 'geringen Integrationsbedarf' entschieden wird, haben dann die eingeresten immer noch Anspruch auf die vergünstigten Sprach und Integrationskurse?


    Schon geschehen


    Es steht im Aufenthaltsgesetz zumindest wie folgt drin


  • Vielleicht hilft Euch ja dieser Thread ein bisschen weiter...


    Da geht leider nicht raus hervor, ob ein Umgehen des Sprachtests auch gleichzeitig das 'Recht an einem Integrationskurs teilzunehmen' vefallen läßt. Der von mir aufgeführte Gesetzestext läßt allerdings drauf schließen - wäre schön wenn irgendwer hierzu was genaueres weiß.


    Jedenfalls werde ich mir in diesem Fall sehr gründlich überlegen ob wir versuchen sollen den Sprachtest zu umgehen, die 600€ für 600 Stunden Deutschunterricht erscheinen mir nun als sehr attraktives Angebot.

  • Das ist doch mehr als nur " Fair " 1 ollen € pro Stunde !!! Hoffe nur ( reiner Sarkasmus von mir )dies sind keine 1€ Jober. Nein im Ernst - wo zum Geier bekommt man denn noch so etwas sonst geboten. Andere Anbieter geben den Interessenten ja gleich mal ein Finanzierungsangebot mit :thumbdown: Wer da noch meckert , dem ist einfach nicht zu helfen.


    Ja, eben drum wäre es irgendwie Sch*** sich zu bemühen der Botschaft 'geringen Integrationsbedarf' nachzuweisen und somit evtl. das Recht zu verwirken, dieses Angebot wahrnehmen zu können. Ich werde mal heute die Ausländerbehörde in DO anrufen, und einfach mal ganz doof nachfragen. Noch besser wäre es allerdings, wenn hier irgendwer über die genaue Praxis bescheid weiß.

  • Zitat

    Da geht leider nicht raus hervor, ob ein Umgehen des Sprachtests auch gleichzeitig das 'Recht an einem Integrationskurs teilzunehmen' vefallen läßt.


    So weit ich weiß besteht kein Anspruch auf Teilnahme, wenn die Deutschkenntnisse ausreichend sind. Am besten direkt mit dem BAMF abklären
    http://www.integration-in-deut…home-node.html?__nnn=true

  • Also den Sprachkurs und Integrationskurs in Deutschland finde ich eigentlich sinnvoll, wenn die Qualität des (Sprach)Kurses stimmt. Außerdem lernt man Leute kennen, die die eigene Muttersprache sprechen
    und man hat was zu tun, da man wahrscheinlich in den wenigsten Fällen gleich Arbeit findet.


    Den A1 Sprachtest zuvor finde eher Schikane. Kenne keinen Japaner oder Australier der sowas machen muß.
    Außerdem können EU Bürger die kein deutsch können auch hier arbeiten und leben.

  • Da geht leider nicht raus hervor, ob ein Umgehen des Sprachtests auch gleichzeitig das 'Recht an einem Integrationskurs teilzunehmen' vefallen läßt. Der von mir aufgeführte Gesetzestext läßt allerdings drauf schließen - wäre schön wenn irgendwer hierzu was genaueres weiß.


    Jedenfalls werde ich mir in diesem Fall sehr gründlich überlegen ob wir versuchen sollen den Sprachtest zu umgehen, die 600€ für 600 Stunden Deutschunterricht erscheinen mir nun als sehr attraktives Angebot.


    Da ich ja dann doch noch vielleicht was hilfreiches zum Thema beitragen kann, schreibe ich aber lieber im besagten A 1- Thread weiter, dass es vielleich auch später noch andere "Hilfesuchende" finden und Ihr sowieso die Diskussion dahin verlegt habt... ;)

  • Sie muss dieses Diplom "Nur" in Übersetzung zu den Antragsunterlagen beibringen. Na mal schaun, ich bin da noch sehr, sehr skeptisch. Erstmal Antrag abgegeben haben und von der Botschaft angenommen sein, erst dann glaub ich's.


    hat sich denn mittlerweile etwas neues ergeben? bisher war ja der tenor, dass die genannte regelung eher auslegungssache ist und ein hochschulabschluss allein nicht ausreicht - deutsch als teil des studiums schon eher ...

  • Ja natürlich gibt es NEUES. Hatte das hier: Visa ist beantragt ... seperat gepostet.
    Also Kseniya hat das Visum am 02.07.2010 beantragt, d.h. alle Unterlagen (ohne A1) abgegeben. Sie hat ja auch 610 Griwna bezahlt, die sie auf meine Intervension bei der Botschaft zurück bekommt.

  • Also Kseniya hat das Visum am 02.07.2010 beantragt, d.h. alle Unterlagen (ohne A1) abgegeben.


    Du hast uns aber noch nicht erzählt, was für ein Diplom Kseniya hat bzw. ob sie anderweitige Deutschkenntnisse nachweisen kann.


    Mann, wenn ich mir vorstelle, dass meine Ex (Anwältin) den A1-Test nicht hätte machen müssen ... Ich hätte mir einen Monat sinnlosen Aufenthaltes in der UA zwecks "Deutschbeibringung", die aber dann von ihr plötzlich und kategorisch abgelehnt wurde, erspart.

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