Hochzeit und wenig ahnung

  • So ich habe hier viel gelesen und doch leider oft nur wenig verstanden wird auch meine erste und hoffentlich letzte Ehe.
    Ich habe erstmal ein paar Grundsätzliche fragen


    Wo geht die Eheschliessung schneller wenn alle Papiere beantragt werden müssen
    In welchem Land sind die Kosten höher.
    Da meine Freundin laut Aussage der Botschaft kein A1 braucht (hochschulabschluss) wie lange dauert es ein Visum für Sie zu bekommen
    Gibt es Agenturen oder andere Personen die einem Zur Seite stehen können wenn man mit Ämtern nicht so vertraut ist?
    Für eine FZF wer sagt mir was meine Freundin dann Frau braucht um ein Visum zu erhalten.
    Wieviel muss ich mindestens Brutto im Monat verdienen


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen man liest einfach immer soviel gegenteilige ausssagen.


    Vielen Dank vorab


    der Frankfurter

  • Also da ich noch nicht mit einer Ukrainerin verheiratet war, weiß ich es nicht genau.
    Aber es ist eigentlich alles im Forum beschrieben. Du mußt dabei beachten, das alle
    Unterlagen, in der Sprache übersetzt sein müssen, wo ihr die Ehe eingeht.
    Dann gehe mal zu deinem Standesamt, die sagen dir welche Papiere benötigt werden.
    Mfg Bärenfänger

  • ich hab eine liste von meinem standesamt ich weiss nun auch was ich in der ukraine brauche. für mich ist wichtiger wie wir schnelle zusammen leben können

  • Wie ich gehört habe, geht es schneller, wenn ihr in UA heiratet.
    Mfg Bärenfänger

  • ja das heiraten denke ich geht schneller aber was ist mit dem zusammen leben da sie ja dann auch ein visum benötigt

  • Das ist alles hier im Forum beschrieben.
    Mfg Bärenfänger

  • ja hier sind viele dinge beschrieben unter andem der tipp in dänemark zu heiraten aber wie bekommt man so einfach ein schengenvisum für dänermark . wie warscheinlich ist es das der deutsche staat mir erlaubt das sie mich mich besucht?

  • Naja, nach der Hochzeit bekommt sie nicht das Visum innerhalb von wenigen Stunden!
    Wir haben z.B. am 09.06.2010 geheiratet und "leben" noch immer "getrennt". Heiratsurkunde legalisieren lassen, ALLE fuer den Antrag notwendigen Dokumente in der entsprechend verlangten "Form" haben, denn Antraege werden nur komplett angenommen, sonst trabt sie wieder ab. Dann musst Du warten, bis die Botschaft die Papiere an Deine fuer Deinen Wohnsitz zustaendige Auslaenderbehoerde geschickt hat. Das geht als nicht unter 2 - kaum unter 3 Wochen. Dann musst Du auf die Auslaenderbehoerde. Und je nach dem was der SB dann noch moechte, von mir verlangt er z.B. noch die Eintragung der Ehe ins deutsche Heiratsregister - was NICHT wirklich zwingend notwendig ist! Naja dazu brauchst Du dann ja auch entsprechende Papiere (welche verraet Dir Dein Standesamt), das dauert auch wieder. Meine Kseniya z.B. beraucht die originale Heiratsurkunde (die auch mein Standesamt vorliegen haben moechte - wozu frag ich mich verlangt man dann Kopien und die noch uebersetzt zusammen notariell beglaubigt - eine notarielle Beglaubigung ist ja wie ein Original!) auch noch fuer ihre neuen Dokumente (In- und Auslandspass) wegen der Namenaenderung durch die Heirat. Also ich weiss nicht was schnell fuer Dich ist, aber in 2 Wochen ist es sicherlich nicht getan! Rechne mal mindest 2 Monate - wenn wirklich alles reibungslos und schnell geht - Ab dem Zeitpunkt der Heirat!

  • na ja ich wollte so im november gerne mit ihr zusammenleben darum geht es mir. da sie wie viele nicht ofizell in der ukraine arbeitet habe ich halt angst das sie so kein besuchervisum erhält.

  • botschaft hat mir geschriben wie brauchen kein a1 da sie ein diplom in deutsch hat

  • Hat bei einer Familienzusammenführung in Deutschland nicht die Ausländerbehörde das Sagen und nicht die Botschaft?
    Könnte dann durchaus sein, dass ein lustiger Mensch von der ABH dort dann doch das A1 will?


    - Besuchervisum sieht momentan eher schlecht aus, vor allem bei dem Subjekt Frau+ledig+jung bzw. ist reines Glück
    - AFAIK kann es bei einer Heirat mit Besuchervisum in D, vor allem ohne A1, zu Problemen kommen, wenn der Beamte
    sich profilieren will.

  • A1 hat nichts mit Familienzusammenführung zu tun, sondern einzig und allein mit der Visavergabe. Und dafür ist nur die Botschaft zuständig. Bei der Visavergabe dient die ABH nur als Handlanger für die Botschaft.


    Ok, aber falls man mit einem Besuchervisum in Deutschland heiraten würde und nicht mit einem "Heiratsvisum", kann die ABH Ärger machen und wegen mangelnder/
    nicht nachweisbarer Sprachkenntnisse/Integrationsbla , da kein A1, den Aufenthalt ablehnen?

  • Hab ich noch wegen A1 gefunden, da es mich auch interessiert, post ichs mal hier rein:


    Zitat

    Ehegattennachzug:


    Als Sprachnachweis im Rahmen des neuen Zuwanderungsrechts vom Juli 2007 (auch im Visumverfahren im Rahmen des Ehegattennachzugs) werden das Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 und alle höherwertigen Goethe-Zertifikate (A2 bis C2) anerkannt.

    Nicht ausreichend sind hingegen Einstufungstests, Kursbescheinigungen, Teilnahmebestätigungen oder Ähnliches.


    In Ausnahmefällen können auch Zeugnisse anderer Prüfungen zur Beantragung eines Visums anerkannt werden, sofern sie gleichwertig zum Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 sind. Bitte informieren Sie sich über genauere Vorgaben bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland.


    http://www.goethe.de/ins/de/prf/sd1/deindex.htm



    Und eine Beschreibung der Tests:


    http://www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm

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