Hallo,
ich fand leider keinen Folder, in den das Thema besser gepasst hätte. Ich weiß, dass ich in einem Forum keine Rechtsberatung erhalten kann. Aber ich wäre auch für eine grobe Einschätzung dankbar.
Wer kennt sich bei Binationalen mit dem Erben aus?
Hier die deutschen Regeln nach dem BGB, so weit ich sie zu kennen glaube:
- In Deutschland gibt es eine gesetzliche Erbfolge, von der mit einem Testament abgewichen werden kann. Letzlich bleibt den gesetzlichen Erben aber aufgrund ihrer Pflichtteilsansprüche in der Regel mindestens immer die Hälfte des Wertes dessen, was ihnen bei gesetzlicher Erbfolge zustünde.
- Ist ein Kind des Erblasser bereits früher verstorben, erben die Enkel anstelle ihres verstorbenen Elternteil.
- Bei einer Adoption eines Kindes durch den Stiefvater verfallen die Erbansprüche gegenüber dem leiblichen Vater, wenn das Kind bei Einleitung des Verfahrens noch minderjährig war. Im Falle einer Erwachsenenadoption bleiben sie aber bestehen.
Wie verhält sich das nach ukrainischem Recht, wenn der Erblasser ukrainische Nationalität hat und zuletzt auch dort wohnte? Macht es hier einen Unterschied, ob die Erbberechtigten in der Ukraine oder in Deutschland oder einem anderen Staat wohnen, bzw. welche Nationalität sie haben?
Richtet sich die Anwendung deutschen oder ukrainischen Rechtes eigentlich nach dem Wohnsitz des Erblassers, seiner Nationalität, dem Rechtsraum, dem das Erbe zuzurechnen ist, oder nach einem völlig anderen Kriterium?
Herzliche Grüße,
Hansi