Hallo,
Freund des Forums,
wir sind ganz neu in dieser Runde und möchten
zuerst Euch allen im Forum alles Gute im Neuen Jahr wünschen, vor allem
Gesundheit und Zufriedenheit.
Wir finde es toll, wie man sich hier
gegenseitig unterstützt, durch den Dschungel der Gesetze und Vorschriften zu
finden, um seine Probleme mit den ukrainischen und deutschen Behörden zu lösen.
Ganz kurz unsere Geschichte,
Oksana (Sani ist Ukrainerin) und ich (Deutscher) haben uns vor 32 Jahren in der DDR kennen und lieben gelernt. Die Stasi und der KGB haben uns nach ca. 18 Monaten glücklichem Zusammenleben getrennt, aber die Liebe konnten die Leute nicht brechen. Sani musste zurück (war bei der Roten Armee) und ich durfte nicht
mehr in die UdSSR einreisen.
Im Dezember 2008 haben wir uns in Lwow wiedergesehen und alles war wie damals. Seit dem leben wir, die meiste Zeit in der UA, zusammen, wie es eben so geht, wenn man noch nicht verheiratet ist.
Ich bin seit März 2008 Wittwer. Wir haben beide zwei erwachsene Kinder (ich Sohn und Tochter und Sani zwei Töchter) aus unseren Ehen. Sani hat sich heute von ihrem Mann scheiden lassen.
Eigentlich wollten wir nicht heiraten, weil es
für unsere Liebe keine Bedeutung hat. Mussten nun aber feststellen, dass das Zigeunerleben
(90 Tage/Halbjahr Schengenvisa für Sani in Deutschland) kein Ende findet, wenn
wir nicht verheiratet sind.
Nun soll schnellstmöglich in der UA im Oblas
Lwow geheiratet werden.
Wir haben auch schon viel zu diesem Thema im Forum gelesen, mussten aber
feststellen, das da schon einige Vorkenntnisse vorhanden waren die wir
nicht haben. Um nichts falsch zu machen und keine Fragen offen zu lassen nun unsere Fragen.
- Welche Urkunden und Dokumente muss ich aus Deutschland mitnehmen?
- Meine Geburtsurkunde?
- Muss diese es eine internationale
Geburtsurkunde sein?
- Meine Heiratsurkunde?
- Die Sterbeurkunde meiner Ehefrau?
- Meinen Reisepass?
- Benötige ich zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis (EFZ)?
- Was muss ich mit den deutschen Urkunden machen?
- Ist es ausreichend, diese im Original
mitzunehmen und in der UA übersetzen zu lassen? (gehört die UA nicht doch zu den Staaten die dem Haager Übereinkommen zugestimmt haben / Apostille?) - Wenn „Ja“, wer muss diese in der UA übersetzen
- Wenn „Nein“, wo muss ich dann was
mit meinen Urkunden machen?
- Ist es ausreichend, diese im Original
- Welche Urkunden und Dokumente muss Sani vorlegen, dass die Heiratsurkunde
dann von den deutschen Behörden anerkannt wird? - Gibt es in der UA nur bestimmte Standesämter (ZAGS), die unsere
Heirat durchführen dürfen? - Was müssen wir bei der Ausfertigung der Heiratsurkunde beachten?
- Was müssen wir dann mit der ukrainischen Heiratsurkunde machen,
dass diese für das EU-Recht (Freizügigkeitsgesetz/EU) und deutsches Recht
zu Erwerb eines Aufenthaltstitels anerkannt wird.
Wir bedanken uns im Voraus für Eure Hilfe
und
grüssen Euch freundlich
Sani und Horst