Elektronische Aufenthaltserlaubnis kommt im September

  • Ein Bekannter hat folgendes im www gefunden. Ich habe es mal zusammengestellt:


    In http://de.wikipedia.org/wiki/Ausl%C3%A4nderrecht steht:
    Zur Konkretisierung des Aufenthaltsgesetzes ermächtigt der Gesetzgeber in § 99 AufenthG das Bundesministerium
    des Innern als Exekutive zum Erlass einer Aufenthaltsverordnung (AufenthV).



    D.h. der Innenminister hat den Mist am 22.07.2011 erlassen und das ist am 01.09.2011 in Kraft getreten:
    http://www.buzer.de/gesetz/949/al29552-0.htm


    Das haben wir dem da zu verdanken:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Hans-Peter_Friedrich
    Der ist erst seit 03.03.2011 im Amt und macht schon soviel Mist. Natuerlich CSU. Wird Zeit, dass die der FDP
    (fast drei Prozent) nachfolgen. Still und heimlich.



    http://www.dstgb.de/dstgb/Schw…e%20zur%20eAT-Verordnung/


    http://de.wikipedia.org/wiki/B…alen_Spitzenverb%C3%A4nde


    Dieses Deutschland ist nicht fremdenfeindlich NEINNNNN überhaupt nicht. Nicht mal ausländischen Ehepartnern deutscher Staatsbürger gegenüber.


    Ich weiß nicht weshalb, aber die Links können nicht direkt aufgerufen werden. Wenn man sie aber markiert und in ein neues Browserfenster kopiert geht es.


    Edit by Rumbo:
    Links bearbeitet.

    Einmal editiert, zuletzt von Dixi62 ()

  • bei meinen "Recherchen" habe ich noch folgendes gefunden:


    http://www.migrationsrecht.net…haltstitel-gebuehren.html
    (Link eventuell in neues Browserfenster kopieren)


    Da steht ziemlich weit unten:
    "Dass Ausnahmeregelungen bei der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels möglich sind, hat die Bundesregierung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens selbst aufgezeigt: Schweizer Staatsangehörige beispielsweise haben die Wahl, ob sie einen herkömmlichen oder einen elektronischen Aufenthaltstitel ausgestellt bekommen möchten.
    Das bedeutet doch nix anderes, dass es die "Einklebevarinate" weiterhin gibt! Ja vor dem Gesetz sind ALLE, aber auch alle gleich!

  • Ich weiß nicht weshalb, aber die Links können nicht direkt aufgerufen werden.


    Aber ich weiß das... :whistling:
    Ich werde die Links gleich mal bearbeiten... :pleasantry:

  • Ich schätze mal, dass Du die Links aus einem Postfach von web.de hast.
    Auf jeden Fall hat das ganz stark danach ausgesehen... :hmm:

  • Also irgendwie scheint jede ABH eigene Regeln zu haben. Bei uns in BaWü war das z.B. so:
    - erster AT war sofort bis 3 Jahre Gültigkeit möglich
    - danach Verlängerung, sprich Beantragung des unbefristeten AT


    Beide male mussten wir lediglich einen Fragebogen ausfüllen und folgende Unterlagen einreichen:
    - Verdienstbesch. der letzten 3 Monate
    - Wohnraumnachweis
    - für die Verlängerung das Deutsch-B1-Zertifikat (also Nachweis über bestandenen Integr.-kurs)
    - eidesstattl. Erklärung, dass keine Scheinehe geführt wird (vor Ort von beiden Unterzeichnet)
    ...mehr brauchte es nicht :)
    Und zu meinem Erstaunen hat der unbefristete AT noch nichtmal einen Cent gekostet :-))

  • Also irgendwie scheint jede ABH eigene Regeln zu haben. Bei uns in BaWü war das z.B. so:
    - erster AT war sofort bis 3 Jahre Gültigkeit möglich
    - danach Verlängerung, sprich Beantragung des unbefristeten AT

    Wann war das? Ich "denke" JEDE ABH hat (hatte) die Möglichkeit UND die Befugnis den ersten AT gleich für 3 Jahre auszustellen. Bei einem guten Bekannten (allerdings auch in BW) war das auch gleich so. Man (Frau) ist nur auf die Tagesform oder das Wohlwollen des SB angewiesen. Und da wir eh schon "Problemchen" hatten ....
    der Verlängerung und des AT und der Erteilung der NE nach 3 Jahren kann sich die ABH kaum entgegenstellen, da müßten wirklich "außergewöhnliche" Gründe dagegen sprechen.

    Und zu meinem Erstaunen hat der unbefristete AT noch nichtmal einen Cent gekostet :-))

    na das gehört wohl jetzt mit dem eAT generell in die Rubrik - "Es war einmal". Außer der europäische Gerichtshof sieht in der neuen Gebührenordnung einen "Verstoß" wogegen auch immer.

  • Gestern am 12.10.11 ist der Brief mit den "PIN's" und der Mitteilung das der eAT an die zuständige Ausländerbehörde geschickt wurde.
    Der Begleitbrief beginnt nach der Anrede mit: "wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können ...." Wir freuen uns auch! !hua!
    Der Brief trägt das Datum vom 10.10.11 Hat also genau 4 Wochen gedauert. Naja am 18.10. läuft ja auch der jetzige AT ab!

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