Elektronische Aufenthaltserlaubnis kommt im September

  • Zitat

    Die Probleme beim eAT fangen im Detail an. So wird nach derzeitigem Plan
    der PIN/PUK-Brief der Bundesdruckerei auf Deutsch verschickt. Auch gibt
    es dem Stand der Dinge nach kein Heft, in dem der Ausländer in seiner
    Muttersprache darüber belehrt wird, seinen PC ausreichend zu schützen
    und einen aktuellen Virenscanner sowie eine Firewall zu nutzen.

    Auf die Gefahr hin gesteinigt zu werden aber bekommt man in anderen Ländern seine Formulare oder sonstiges in der Muttersprache?

  • Auf die Gefahr hin gesteinigt zu werden aber bekommt man in anderen Ländern seine Formulare oder sonstiges in der Muttersprache?

    :xeno:


    Was hat das denn damit zu tun was andere machen?
    Bei uns in Reinbek gibt es im Rathaus sogar die Abfallfibel in Russisch. Zwar fehlerhaft, aber es gibt sie. Türkisch habe ich auch gesehen.
    Das ist doch kein Aufwand so etwas anzubieten.

  • Der eAT (elektronische Aufenthaltstitel) kann seit ein paar Tagen beantragt werden:


    http://www.duesseldorf.de/ausl…eat_gebuehren/index.shtml


    Wichtig dabei für die Planung ist die veränderte Bearbeitungsdauer. Sonst sitzt man ggf. im Urlaub daheim, weil man ohne gültigen eAT nicht mehr reisen kann.

    Zitat

    Einführung des eAT
    Die Einführung des eAT hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe in der Ausländerbehörde. Wir können Ihren Aufenthaltstitel zukünftig nicht mehr direkt bei der Vorsprache ausstellen oder verlängern, da der eAT ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Dadurch verlängern sich die bisherigen Bearbeitungszeiten um mindestens 4 bis 6 Wochen. Dies trifft auch auf Passüberträge (nach Erhalt eines neuen Nationalpasses) zu.
    Wir empfehlen Ihnen deshalb die Gültigkeit Ihres Nationalpasses regelmäßig zu überprüfen und die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels bereits ca. 8 Wochen vor Ablauf zu beantragen.


    http://www.schwabach.de/intran…20_orgaeinheit_01329.html


    Auch ist der eAT leider an die Gültigkeitsdauer des Passes gebunden. Somit muss auch der eAT bei Neuausstellung eines Passes neu beantragt werden:

    Zitat

    Gültigkeitsdauer
    Die maximale Gültigkeitsdauer des eAT beträgt 10 Jahre für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings an die Passgültigkeit gebunden.


    Es besteht keine zwingende Notwendigkeit den alten Aufenthaltstitel in einen eAT umzutauschen, sofern man nicht die neuen Möglichkeiten (wie elektronische Signatur) nutzen will:

    Zitat

    Es wird darauf hingewiesen, dass es keine Umtauschaktion von alten Aufenthaltstiteln in Etikettenform in den neuen elektronischen Aufenthaltstitel geben wird.
    Dies bedeutet, dass alle bisherigen Aufenthaltstitel bis zum Ablauf der Befristung beziehungsweise bis zur Neuausstellung oder Verlängerung des Nationalpasses, jedoch längstens bis 30.04.2021, ihre Gültigkeit behalten.


    Gruß
    Siggi

  • Hi ich bin auch mal wieder da. Ja meine Zeit im deutschen Gulag - der arbeitstechnischen Verbannung nach Demmin.
    Aber letzte Woche war ich eine Woche mit Kseniya mit dem Motorrad unterwegs. Sie war sseit Ende Juni auf "Heimaturlaub", Tochter und Verwandschaft besuchen und ist am 01. September wieder gekommen. Am ersten Septemberwochenende waren wir zuerst auf einem Motorradtreffen im Harz und dann eine Woche in Südnorwegen.
    Heute suche ich dann mal so im Netz (auch auf der Seite meiner ABH) da am 18.Oktober ihr erster Einjahres Aufenthaltstitel abläuft. Und Schock was lese ich da? Die Sache mit dem eAT.
    Gleich ne Mail an den Sachbearbeiter geschrieben - damit ich was schriftliches habe! - mit der Frage, wie die Verlängerung vor sich geht. Habe natürlich nichts erwähnt, das ich was vom eAT weis. Er hat ja letztes Jahr gesagt: " na in 11 Montaen sehen wir uns wieder!" Mal sehen wie es aus geht!
    Ich kann ja nicht mal mitgehen auf die ABH, ich bin ja von Montag bis Freitag unterwegs - auswärts im Gulag.

  • @Dixi:


    wir haben auch grade einen neuen Aufenthaltstitel beantragt, weil seit kurzem bei uns die Bedingungen für die Erteilung des unbefristeten Titels erfüllt sind. Zum Glück haben wir das jetzt gemacht, so kommen wir erstmal um den neuen eAT herum - bringt außer Geld- und Zeitaufwand nämlich erstmal nichts...


    Aber wie das deine Kseniya alleine machen soll,ist mir erstmal ein Rätsel??? Meines Wissens müssen für die Beantragung beide Ehepartner anwesend sein und die eidesstattliche Versicherung unterzeichnen, dass es sich nicht um eine Scheinehe handelt. Wirst wohl also nicht um einen Tag Urlaub rumkommen.


    Gruß, Bubochka

  • Hallo,


    also heute, als wir nach Hause gekommen sind war Post von der ABH da. Anschreiben:
    "Anl.: Antrag Verlängerung AE, Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft


    Sehr geehrte Frau Xxxxxx,
    für die Erteilung bzw. Verlängerung des Aufenthaltstitels bitten wir Sie mit dem ausgefüllten Antrag und der beigelegten Erklärung währen der Öffnungszeiten bei unserer Behörde vorzusprechen. Bei Antragsabgabe ist die Gebühr in Höhe von 80,00 € in bar zu entrichten. Die Bearbeitungszeit für den elektronischen Aufenthaltstitel zirka 5 Wochen. Weitere Informationen dazu sind auf der Homepage des Landkreises verfügbar."


    In der Anlage dann auch noch eine "Tabelle" mit aufgeführten Dingen wobei mitzubringendes angekreuzt ist. Das wären der Reisepass (logisch), meine 3 letzten Verdienstbescheinigungen oder Bescheid der Agentur für Arbeit (ALG1) oder bescheid der ARGE (ALG2), Krankenversicherungsnachweis, beiliegende Ehegattenerklärung (ausgefüllt) und 1 aktuelles (neues biometrisches) Passfoto. Im Antragsformular 1. Angaben zur Person 2. Angaben zu Familienangehörigen 3. Angaben zum Aufenthalt in der Bundesrepublik 4. Rechtsverstöße 5. Sonstige Hinweise/Gründe Ihrerseits für die Bearbeitung des Antrages 6. Ich erkläre, dass ... 7. Ich beantrage die Erteilung ... auf einem Zusatzblatt eine Bestätigung (Stellungnahme) der Meldebehörde.


    alles außen Reisepass, Krankenversicherung und Passfoto (was ist NEU biometrisch?) ist eine Frechheit ohne Gleichen!
    Das haben die doch alles schon! Es hat sich nichts geändert! Ich muß doch auch nicht jedes Jahr auf die Meldestelle um anzugeben, dass ich noch an der bekannten Adresse wohne! Ich muß doch nur hin, wenn ich umgezogen bin!


    Und die 80 Euro wofür? Für die "Karte" ein Jahr gülig? das ist ja 3000% teurer als der neue deutsche Personalausweis (der kostet glaube ich zu wissen 29,90 € für 10 Jahre) und etwa 1400% teuerer als der neue Reisepass (59,90 € auch für 10 Jahre!)


    Hat noch jemand aktuelle persönliche Erfahrungen?


    Edit by Rumbo
    Realnamen habe ich mal unkenntlich gemacht.


    Zusatz von mir (Dixi) habe mit nem Kumpel telefoniert, der ist der Meinung, bei der Verlängerung muß die ABH Gründe beibringen, welche eine Verlängerung entgegen stehen (also Verweigerung der Verlängerung). Wenn also alles seinen normalen bürgerlichen Gang gegangen ist das letzte Jahr ....


    auf der Website von Rostock habe ich hierzu u.a. folgendes gefunden: "Mit der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels werden mit Blick auf die erhöhten Produktionskosten die Gebührensätze für die Erteilung der Aufenthaltstitel angehoben (z.B. beträgt die Gebühr Aufenthaltserlaubnis für bis zu 1 Jahr 100,- €, für mehr als ein Jahr 110,- €, für die Niederlassungserlaubnis 135,- €). Die Gebührenbefreiung für deutschverheiratete ausländische Staatsangehörige entfällt künftig."
    ABER: "Deutschlands Gebühren für die neuen elektronischen Aufenthaltstitel verstoßen in Bezug auf türkische Staatsangehörige gegen Europarecht" - sorry Scheißen Türken anders?

    2 Mal editiert, zuletzt von Dixi62 ()

  • Hallo Ihr alle,


    Weis jemand von Euch zufällig auf welcher "Rechtsgrundlage" die Befreiung von der Zahlung der Gebühr für den Aufenthaltstitel bei Ehepartnern / innen und minderjährigen Kindern
    begründet war? Denn mit der "Erhöhung" der Gebühr durch die Einführung des eAT ist doch die "Rechtsgrundlage" dafür noch nicht weg gefallen!Auf alle Fälle ist es zu empfehlen, diese Gebühr erst einmal unter VORBEHALT zu bezahlen und sich das auch von der ABH bestätigen zu lassen! Denn sollte sich nach diesen anfänglich caotischen und Verhältnissen (den z.B. unverhältnismäßigen Kosten - die Gebühr beträgt ca. das 2500 fache des deutschen PA - PA kostet glaube ich zu wissen 29,90Euro und gilt 10 Jahre!) doch noch etwas ändern, hat man somit die Möglichkeit die Gebühr oder einen Teil Derselben zurück zu bekommen. Zahlt man nicht unter Vorbehalt, ist die Kohle pfutsch!
    Ich werde mich versuchen zu wehren!

  • alles außen Reisepass, Krankenversicherung und Passfoto (was ist NEU biometrisch?) ist eine Frechheit ohne Gleichen!


    Ich kenne das. Von mir wollten sie es damals auch. Sogar die KV, was damals auch eine Frechheit war, da es noch keine KV Pflicht in DE gab.


    Gruß
    Siggi

  • Soooo, gestern war Kseniya nun mit einem guten Bekannten (ist ganz nebenbei mein Finanzfuzzi) auf der ABH. Er hat gemeint, es war eine ganz interessante Erfahrung. Wie das z.B. ist wenn man Anfangs von dem Beamten so ein wenig von "oben herab - ich bin Gott" beäugt wird. Weshalb wird er wohl diese Aussage getroffen haben? Na ja letztendlich ist der Verlängungsantrag "angenommen" und an die Bundesdruckerei weitergeleitet worden. Was wollen sie auch anderes tun.
    Als des SB die Vorbehltserklärung wegen der Zahlung der Gebühr in Höhe von 80€ unterschreiben sollte, hat er erst mal fragend geschaut und gefragt was das soll. Er wußte ja nicht, das sich Kseniyas Begleiter auch ein bissel auskennt. Als dieser dem SB dann den Sachverhalt recht professionell zu erläutern begann, hat der SB sogar ein bischen lächeln müssen. Kann ich mir bei Dem gar nicht vorstellen, wie das aussieht, wenn der auch nur lächelt. Na da wollen wir mal sehn wie lange das dauert. Notfalls bekommt Kseniya für die fehlenden 1 oder 2 oder 3 Wochen ersatzweise noch einmal einen "provisorischen" eingeklebten AT- weshalb nicht gleich für das ganze nächste Jahr? Also müsste sie dann noch ein zusätzliches Mal hin. Sie hat auch eine mächtige "Anleitungsfibel" für den neuen eAT mitbekommen. Die werde ich mir dann am WE mal zu gemüte führen. Irgendwie bekommt man ja per Post irgend eine PIN von der Bundesdruckerei, soviel weiß ich schon.

  • "Anl.: Antrag Verlängerung AE, Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft


    Habe ich das so richtig verstanden? Ihr seit doch verheiratet oder?
    Gilt das dann bei jeder binationalen Ehe wenn der Aufenthaltstitel nach drei Jahren abläuft?
    Ich dachte man geht nach drei Jahren einfach zur ABH und lässt den Titel verlängern.

  • Ich dachte man geht nach drei Jahren einfach zur ABH und lässt den Titel verlängern.

    Ja das kommt drauf an. Wenn man den AT beim ersten Mal für 3 Jahre bekommt stimmt das schon! Ich habe ja auch gewußt, das die ABH die Möglichkeit UND die Befugnis hat, beim ersten Mal den AT gleich für 3 Jahre zu erteilen! Kseniya hat ihn aber eben nur für 1 Jahr bekommen. Nun noch mal für ein Jahr und nächstes Jahr wieder für ein Jahr - für wieder 80€ wenn sich da nicht noch was ändert! Und dann kann sie nach diese 3 mal einem Jahr die Niederlassungserlaubnis beantragen. Sollte der SB damals wieder jeder "Befugnis" an Stelle von 3 Jahren NUR 1 Jahr "beweilligt" haben, gebt mir bitte mit Paragraph und Siegel bescheid. Dann brennt es lichterloh. Ich habe sowieso schon mal angedeutet, das irgendwas nicht in Ordnung ist, sollte ICH persönlich "außerplanmäßig" dort erscheinen.

  • Das ist wirklich unglaublich das jede ABH das anders handhaben kann.
    Bei meiner Frau war allerdings die Voraussetzung für den drei Jahres AT das sie innerhalb von zwei Jahren den Integrationskurs machen muss.
    Sonst wird der AT auch nicht verlängert.

  • Meine Frau hat damals zunächst 1 Jahr, dann 2 Jahre, dann unbefristet erhalten. Ich kenne aber auch Fälle, da hat sie 3 Jahre und dann unbefristet erhalten. Sogar ein Fall ist mir bekannt, da hat sie nach 3 Jahren wieder nur 3 Jahre bekommen, da ihr Mann nur das so beantragt hat. Kommt auf das Amt und den Einzelfall an.


    Gruß
    Siggi

  • Bei meiner Frau war allerdings die Voraussetzung für den drei Jahres AT das sie innerhalb von zwei Jahren den Integrationskurs machen muss.

    Kseniya hat beim ersten AT auch eine Belehrung bekommen, dass sie innerhalb von 2 Jahren den Integrationskurs machen muß. Dazu einen "Anrechtsschein" für eine ermäßigte Gebühr. Ich habe den SB damals auch gefragt, ob sie den in München machen kann, da ich zu der Zeit in München gearbeitet habe. Da hat der ruppig gemeint, "da müssen sie sich Wohnsitzmäßig nach München ummmelden, da geht uns das hier nichts mehr an!" Und es ging auch problemlos ohne Ummelden, denn der "Gutschein" ist Deutschlandweit gültig! Ich habe einfach bei der VHS angerufen und Kseniya hat sich zum nächsten stattfindenden Sprachkurs angemeldet. Sie ist in den 4. von 6 Kurs quer eingestiegen und hat nun seit Anfang Juni ihren B1. Nur den anderen Teil, den Orientierungskurs hat sie noch nicht, denn das hat die VHS in München irgendwie verpennt. Die wissen doch eigentlich genau das beides zum Integrationskurs gehört! Und wenn man das innerhalb von den 2 Jahren absolviert, bekommt man auf Antrag auch 50% der Kursgebühr zurück.

  • Weis jemand von Euch zufällig auf welcher "Rechtsgrundlage" die Befreiung von der Zahlung der Gebühr für den Aufenthaltstitel bei Ehepartnern / innen und minderjährigen Kindern begründet war?

    Unter anderen wurde der § 52 der Aufenthaltsverordnung (AufenthV) zum 01.09.2011 geändert.


    Da stand früher:

    und nun:

    Zitat

    (1) Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher sowie die Eltern minderjähriger Deutscher sind von den Gebühren für die Erteilung eines nationalen Visums befreit.


    Die Politik nutzt halt jede Möglichkeit um es binationalen Paaren so schwer als möglich zu machen (Dokumentenbeschaffung, Sprachtest und nun Gebühren)


    Man darf gespannt sein, was als nächstes kommt. :puke:


    Gruß firefighter

  • seit Anfang Juni ihren B1. Nur den anderen Teil, den Orientierungskurs hat sie noch nicht


    Meine Frau hat jetzt auch den B1 mit Prüfung gemacht. Derzeit besucht Sie den B2. Der Orientierungskurs beginnt im November. Vorher war nichts frei.
    Allerdings hat Sie zum 01.10. einen guten Job bekommen. Ich will bei der ABH noch mal nachfragen ob der Orientierungskurs für Sie weiterhin notwendig ist.
    Sie müsste dafür Ihre Arbeit unterbrechen. Da Sie Lehrerin ist ist das aber nur in den Ferien möglich.

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