Integrationskurs

  • @Porsche


    In dem Schreiben steht aber nirgendwo, dass bei irgendwelchem Nichtbestehen, es keine Aufenthaltsgenehmigung gibt.
    Sie wird "nur" dazu aufgefordert weitere Unterrichtsstunden zu nehmen.
    Ist ja auch logisch, sonst würde ja auch niemand hingehen, wenn die Kurse freiwillig wären und es keine "Abschlussziel" gäbe.


    Wie schon oben geschrieben: Die AE muß für mindestens 1 Jahr ausgestellt werden (bei Restzweifel).



    "28.1.6 Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilung
    i. d. R. auf drei Jahre zu befristen
    . Hiervon abweichend
    ist eine Befristung auf nur ein Jahr
    angezeigt, wenn Restzweifel bestehen (unterhalb
    der eine Ablehnung des Antrags rechtfertigenden
    Schwelle), ob die Eheschließung
    nur zum Zweck der Aufenthaltssicherung des
    ausländischen Ehegatten geschlossen wurde (so
    genannte Scheinehe, siehe hierzu Nummer
    27.1a.1.1.2 f.). Soweit entsprechende Zweifel am
    Vorliegen einer allgemeinen Erteilungsvoraussetzung
    bestehen oder Obdachlosigkeit droht,
    ist die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls zunächst
    nur für ein Jahr zu erteilen
    . "



    Zweitens:


    "Seehofers brachiale Rhetorik, die Islam-Äußerungen von Innenminister Friedrich - nun sorgt ein Änderungsantrag des CSU-Politikers Hans-Peter Uhl zusätzlich für Aufregung, den er gemeinsam mit der FDP-Frau Gisela Piltz zu einem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung formuliert hat. Demnach soll künftig der Druck auf Migranten zum Deutschlernen verschärft werden - eine Entfristung der Aufenthaltsgenehmigung wird es dann nur geben, wenn Migranten den Abschlusstest eines Integrationskurses bestehen. Mit der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um höchstens ein Jahr bei einem Prüfungsmisserfolg werde den Betroffenen verdeutlicht, "dass zwischen Aufenthaltsstatus und Integrationsfähigkeit ein Zusammenhang besteht", heißt es zur Begründung. "


    http://www.spiegel.de/politik/…and/0,1518,750066,00.html


    Das Gesetz, wie es die ABH vermeintlich verlangt, gibt es noch gar nicht! Es gibt dazu momentan nur einen Faschings-Gesetzentwurf für den Stammtisch. Und selbst in diesem Entwurf gibt es mind. jeweils immer eine AE für 1 Jahr.
    >>> Es muß also momentan für eine AE NICHTS bestanden werden!



    Drittens :


    Für die Familienzusammenführung wird A1 benötigt. Die FZF ist mit einer AE gekoppelt. B1 Pflicht würde das Ganze ja wieder komplett in Frage stellen. Vorallem muß nicht jeder einen Integrationskurs machen, hat somit kein B1 und bekommt ja trotzdem eine AE.

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