Integrationskurs

  • Hallo,


    Meine Frau hat so eben Bescheid bekommen, Sie hat den Integrations-Kurs "B1" mit 100 % bestanden! !wsmile!


    Keine Deutsch mehr erklären-was es bedeutet!!! :beer:


    Wer hat auch bereits positiven Bescheid und was bringt dieses Diplome jetzt? Nur für den Bilderrahmen?


    Gruß an alle!

  • Gratulation! !wsmile!


    Musste deine Frau den Kurs machen, oder wollte sie?
    Meine Frau wollte ihn damals machen obwohl sie nicht musste ( wegen Studium und Diplom), der nette Herr von der ABH hatte sogar davon abgeraten.

  • Danke! :D


    Mußte zum Kurs, obwohl Sie sehr gut Deutsch sprechen und lesen konnte. Nicht gelogen!
    Die ABH -eine überhebliche, unter 30Jahre alte, vom Namen her zugezogenen Sachbearbeiterin- Frau "X",
    lies damals nicht mit sich reden. Stellte nicht mal Testfragen an meine Frau. :( Wer die Macht hat-hat Sie! :holzhacken:
    Einzigstes gute daran, durch die Verpflichtung geringere Kosten.
    Dabei begingen wir aber auch noch einen Formfehler - zeigten die Anmeldung an den Kurs nicht der ABH an.
    Promt kam nach ca. 8 Wochen ein Busgeldbescheid. Wieder Frau "X".
    Aber auch diese Hürde ist jetzt überwunden, muß jetzt nur noch per Einschreiben eine Kopie an ABH schicken, nicht das da wieder Kosten auf uns zu kommen!

  • Hallo Porsche !


    Das Zertifikat B 1 ist sogar sehr wichtig , denn es ist die letzte Hürde , welche die ABH aufbauen kann .


    Mit der erfolgreichen Prüfung einschließlich dem absolviertem Integrationskurs steht nichts mehr im Wege die unbefristete dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten , respektive zu sichern .
    Und - vorausgesetzt Deine Frau plant das - (bundes)deutsche Staatsbürgerin zu werden .


    Gruß ! Robert

    Russen Forum


    Wo kämen wir hin ? - Ginge jemand hin !


    [ Um zu sehen wo wir hinkämen , wenn wir hingingen ............. ]

  • Sorry Robert,


    ich widerspreche ungern. Aber A1 ist definitiv genug für die Niederlassungserlaubnis. Hier sind nämlich Ehegatten von Deutschen priviligiert und es gilt §28:

    Zitat

    (2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann


    Natürlich halte ich es für möglich, dass ein Ausländeramt rechtswidrig trotzdem B1 verlangt.


    B1 wird aber definitiv benötigt, wenn die deutschen Staatsbürgerschaft erworben werden soll.


    Bei der Frau von Porsche bestand vermutlich keine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs, da sie sich bereits auf einfache Weise in Deutsch verständigen konnte. Siehe hier §44a:
    http://www.info4alien.de//gesetze/aufenthg.htm#44a


    Gruß
    Siggi

  • Stop!


    Meine Frau hat A1, aber der Reihe nach!
    Nach der Heirat 2006 in D hat sie die Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre bekommen. Der I-Kurs konnte besucht werden, musste nicht.
    Hat sie gemacht und da niemand etwas von B1 gesagt hat, hat sie nur A1. Dann die Niederlassungserlaubnis beantragt, war kein Problem.
    Jetzt wartet sie auf die Einbürgerung in D, der Präsi der UA hat sie schon entlassen, sie ist also momentan Staatenlos.


    Sie hat nie den Deutschtest gemacht oder B1!


    Wie geht dass? Sie hat in D einen Beruf erlernt, musste in die Berufsschule gehen und darum braucht sie dass nicht.
    Ihr UA-Studium nutzte ihr wenig bis nichts in D, wir wohnen auf dem Land.


    Viele Grüße,


    Hans

  • Hallo Siggi !


    Ohne Dich ärgern zu wollen , und ohne " in der Regel " , " liegt im Ermessensspielraum " sonstige Kann-Regellungen usw. in Frage zu stellen .....
    schleicht sich bei mir der Eindruck ein , daß man ganz leise die Stellschrauben anzieht . ( Also schleichend und ohne das zu zu geben das Ausländerecht verschärft )
    Galina z. Bsp . wird , sobald sie wider hier ist , die Aufenthaltserlaubnis für zunächst 1 Jahr erhalten - und in diesem Jahr verpflichtet werden den Integrationskurs zu machen .


    Und was die Sprachkurse anbelangt
    So nimmt man zwar zur Kenntnis , daß Sie Deutsch am Fremdsprachen - Institut Irkutsk studiert und mit " Ausgezeichnet " bestanden hat ..... beharrt aber auf dem Zertifikat , respektive " Schein" , einer dazu berechtigten Bildungseinrichtung . [ man akzeptiert also im Grunde Ihr Diplom doch nicht ]
    Oder anders ausgedrückt - um den positiven Vorab-bescheid für die Kiever Botschaft zu bekommen , mußte Sie das Zertifikat / Schein Stufe A 1 vorlegen ........
    ( Nun wir sind also nach Halle getobt und Galina hat den diesbezüglichen Sprachtest abgelegt , wie nicht anders zu erwarten mit 98 von 100 Punkten )
    .....................
    Im Übrigem haben wir mit der entspr. verantwortlichen Leiterin der Bildunseinrichtung ein gutes pers. Gespräch gehabt und sind verblieben , daß Galina noch diesen Sommer die B 1 Prüfung hier in Merseburg ablegen wird . Auf jeden Fall brauch Sie die B1 für das Einbürgerungsverfahren ....


    Was ich sagen will ist , es gibt den Spalt zwischen dem geduldigem Papier ... und der schnöden bürokratischen Praxis , wie die ABH mögliche " Kann " - Regeln auslegt .
    [ Selbst die ABH Mitarbeiter räumten uns gegenüber - selbstverständlich nur im Privatissimum - ein , daß man " von Oben " zunehmenden Druck verspürt , nur noch strengstmöglich ausgelegt zu arbeiten - mithin der Ermessenspielraum immer weiter beschnitten wird )
    Was sich offenbar auch mit der Ansage : von Porsche

    Zitat

    Mußte zum Kurs, obwohl Sie sehr gut Deutsch sprechen und lesen konnte. Nicht gelogen!

    deckt .....



    Lange Rede kurzer Sinn
    Porsche, s Partnerin hat gut daran getan , den Kurs und die B1 Prüfung ab zu legen ...... denke ich
    ( Und Galina wird das auch tun .... Ihr mittelfristiges Ziel ist die Einbürgerung )


    Gruß ! Robert

    Russen Forum


    Wo kämen wir hin ? - Ginge jemand hin !


    [ Um zu sehen wo wir hinkämen , wenn wir hingingen ............. ]

  • " liegt im Ermessensspielraum "


    Siggi hat es ja schon richtig gepostet:


    Die momentane Gesetzeslage ist: A1 für die Aufenthaltserlaubnis, damit werden "einfache Kenntnisse in der deutschen Sprache" abgedeckt.
    B1 ist nur für die Einbürgerung Pflicht!


    Die AE muß, falls sie nur ein Jahr ausgestellt wird, jedes mal wieder neu erteilt werden (nach dem besagtem Jahr).


    Wird anders gehandelt ist das kein "Ermessenspielraum", sondern ganz einfach nicht juristisch zulässig.
    Wer sich das gefallen lassen will...muß jeder selbst entscheiden. Eine gesetztliche Grundlage ist jedenfalls nicht vorhanden.


    -----


    Niederlassungserlaubnis:


    Wann gibt es eine Niederlassungserlaubnis (NE) für nachgezogene Ehegatten?


    Zunächst gilt, dass befristete Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden. Normalerweise immer für jeweils zwei Jahre. Bei der Frage, ab wann es eine NE gibt muss man unterscheiden, ob der nachgezogene Ehegatte zu einem deutschen oder zu einem ausländischen Partner nachgezogen ist.


    Deutsch-Verheiratete:
    Hier kommt die Erteilung der NE nach drei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft und gleichzeitigem Besitz der Aufenthaltserlaubnis in Betracht. Voraussetzungen sind u. a. das Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft, die Sicherung des Lebensunterhaltes (dadurch wird nachgewiesen, dass kein Sozialhilfeanspruch, also ein bestimmter Ausweisungsgrund nicht besteht), ausreichender Wohnraum, Sprachkenntnisse (einfacher Art), keine Ausweisungsgründe. Siehe insgesamt: § 28 Abs. 2 AufenthG.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dante ()

  • #A1 ist ausreichend, -da muß ich wiedersprechen!!!


    Meine Frau wurde verpflichtet zum Kurs, auch zum bestehen des Kurses! Um eine besseres Verständnis für Euch zu ermöglichen, würde ich gern
    den Brief von der ABH hier einstellen.


    Nur wie kann ich diesen als PDF-Datei? Als Dateianhänge?

  • Danke! :D Mußte zum Kurs, obwohl Sie sehr gut Deutsch sprechen und lesen konnte. Nicht gelogen! Die ABH -eine überhebliche, unter 30Jahre alte, vom Namen her zugezogenen Sachbearbeiterin- Frau "X", lies damals nicht mit sich reden. Stellte nicht mal Testfragen an meine Frau. :( Wer die Macht hat-hat Sie! :holzhacken: Einzigstes gute daran, durch die Verpflichtung geringere Kosten. Dabei begingen wir aber auch noch einen Formfehler - zeigten die Anmeldung an den Kurs nicht der ABH an. Promt kam nach ca. 8 Wochen ein Busgeldbescheid. Wieder Frau "X". Aber auch diese Hürde ist jetzt überwunden, muß jetzt nur noch per Einschreiben eine Kopie an ABH schicken, nicht das da wieder Kosten auf uns zu kommen!

    Man könnte ja glauben ihr hättet etwas gegen Frau X :lol: Das ist das gleiche wenn Leute mit dem Rauchen aufhören, die EX Raucher sind dann die aller schlimmsten wenn mal geraucht wird, so ist es eben auch mit Frau X! :miffy: Vermutlich hat sie das erste mal im Leben das Gefühl etwas nützliches zu machen in dem sie mal zeigt wie wichtig sie ist. :phatgrin: Ich kann euch schon verstehen denn ich habe so etwas selber schon mal erlebt mit der ABH, damals waren meine Mutter und meine EX Frau zusammen an so eine Nebel Krähe geraten, die alte benahm sich absolut arrogant und sprach von oben hinab als wenn sie Weißheit mit Löffeln gefressen hätte :minigun: naja ich hatte mich dann bei ihrem dierekten Vorgesetzten beschwert und der holte die alte dann wieder auf die Erde zurück :phatgrin:

  • Meine Frau wurde verpflichtet zum Kurs, auch zum bestehen des Kurses!


    Das glaube ich Dir gern. Was die ABH schon alles von uns (ohne jede Rechtsgrundlage) verlangt hat, kannst Du im Bedarfsfall im Forum nachlesen.


    Die Frage ist aber, ob diese Anforderung der ABH eine Rechtsgrundlage hat. Wenn das Schreiben eine Begründungen inkl. Verweis auf die einschlägigen Paragraphen des Gesetzes hat, dann wäre das schon interessant. Sonst ist das Einstellen vergebliche Mühe.


    Gruß
    Siggi


    P.S: Wir haben in der ABH in Niederbayern auch solche Leute mit "Hausmeister Mentalität". Die wollten sogar von mir einen Einkommensnachweis für eine Verpflichtungerklärung sehen, die eine GmbH (vertreten durch mich als Geschäftsführer) abgegeben hatte. Nix haben sie bekommen.

  • #A1 ist ausreichend, -da muß ich wiedersprechen!!!



    Nochmal, was die ABH sagt und die aktuelle Gesetzeslage sind 2. unterschiedliche Dinge!


    Wer sich nicht auskennt wird eben oft abgezogen. DIe ABH versucht im ungünstigsten Fall ihre interne Satzung duchzusetzen.
    Diese Satzung ist aber juristisch nicht tragbar!

  • Zitat

    Nochmal, was die ABH sagt und die aktuelle Gesetzeslage sind 2. unterschiedliche Dinge!


    Kannst Du diese Aussage mal mit Beispielen und anhand von §§ und DB's untersetzen ?


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Kannst Du diese Aussage mal mit Beispielen und anhand von §§ und DB's untersetzen ?


    Du brauchst doch nur den Thread richtig durchlesen. ;)


    http://www.info4alien.de/mick/faq.htm




    Konkrete Beispiele, jeweils ab ca. 2 und 3. Post:


    http://www.info4alien.de/cgi-b…m/YaBB.cgi?num=1289573353


    http://www.info4alien.de/cgi-b…YaBB.cgi?num=1299233549/0


    Oder auch der Thread von Frank sind eindeutige Beispiele wie die ABH im negativen Fall gegen die momentane Gesetzlage arbeitet und versucht interne Vorgaben durch zu drücken.



    Gesetze:


    http://www.info4alien.de/gesetze/gesetze1.htm


    http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthv.htm


    http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm



    Wieso sie das macht:


    http://www.focus.de/finanzen/n…nd-selten_aid_589442.html

    2 Mal editiert, zuletzt von Dante ()

  • Dante Bei dem Integrationskurs könnte sich demnächst einiges ändern! http://www.tagesspiegel.de/pol…-integration/3937686.html meine EX sollte diesen 600 Stunden Kurs eigentlich auch machen aber weil wir ihr Arbeit beschafften brauchte sie diesen Kurs überhaupt nicht machen und das obwohl sie kaum deutsch sprechen und verstehen konnte :phatgrin: und da wären wir dann wieder bei dem Ermessensspielraum den die Mitarbeiter der ABH haben. Das Ziel des Kurses ist es ja letztendlich das die Leute Arbeit finden und dem Sozialsystem nicht zur Last fallen.

  • ich hatte mehr an konkrete §§ und VV's gedacht, die ich meinem involvierten Anwalt vorlegen kann. Das i4a-Forum kenne ich schon und hatte im Jahr 2000 schon mal von einem Mitarbeiter einer ABH wertvolle Tipps bekommen.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

  • Diviner


    Wieso soll ich auch die Arbeit von deinem Anwalt machen und dazu auch noch kein Geld bekommen? :lol: !happy! :phatgrin:


    Man bezahlt ja eigentlich solche Menschen dafür, dass sie sich für dich durch den Paragraphen Dschungel kämpfen.



    Die angegebenen Links zu den Gesetzen sind für den Laien völlig ausreichend und richtig aufgearbeitet - andernfalls würde auch niemand mehr durchblicken, der kein Jura studiert hat.

  • die ich meinem involvierten Anwalt vorlegen kann.


    !think! Also wenn ich meinem Anwalt die Paragraphen vorlegen muß, dann würde ich direkt einen Anwaltwechsel vollziehen. Aber vielleicht muß man ja nicht alles verstehen.

    mfg
    badossi
    ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
    __________________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Einmal editiert, zuletzt von badossi ()

  • Also wenn ich meinem Anwalt die Paragraphen vorlegen muß, dann würde ich direkt einen Anwalstswechsel vollziehen. Aber vielleicht muß man ja nicht alles verstehen.


    @ Badossi : Das sehe ich ganz genauso. Aber mit dem Verstehen ist das halt so eine Sache. ?(

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!