Ab wann zählen die 90 Tage innerhalb des Halbjahres beim Besuchervisum

  • Hallo zusammen,


    ich habe zur Abwechslung eine rein technische Frage zum Besuchervisum: Letztes Jahr wurde meiner Verlobten das Visum nicht genehmigt, da sie die Gesamtzeitdauer an maximal zulässigen Tagen weit überschritten hatte. Ihr wurde gesagt, sie könne das nächste Visum wieder ab dem 12. Januar 2011 beantragen, was sie dann auch tat. Ab dem 28.01. reiste sie wieder nach Deutschland ein. Wir wissen, dass man sich mit einem Besuchervisum maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Schengenstaaten aufhalten darf. Zur Vermeidung etwaiger Probleme wollen wir uns nun tunlichst daran halten. Rein rechnerisch hat meine Verlobte die 90 Tage am 9. Juni voll und muss dann wieder zurück. Lange Einleitung, ich weiß. Nun zu meiner Frage: Ab wann darf sie das nächste VIsum beantragen? Gelten die 90 Tage schlicht kalendarisch und sie kann ab dem 01. Juli das nächste VIsum für 90 Tage beantragen? Oder am dem 12. Juli (gezählt ab 12. Januar) oder ab dem 28. Juli, da sie am 28. Januar eingereist war? Weiß jemand Rat?
    Ach, und falls hier zufällig jemand Probleme oder Fragen zum Thema Heirat einer vormals geschiedenen Ukrainerin hat: Hier entwickle ich mich langsam aber sicher zum Fachmann und kann euch u.U. unnötigen Frust und vor allem unnötige Wege und Wartezeiten ersparen!


    Herzliche Grüße


    Joker :tschuess_1:

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