• Hallo,


    also wir bekommen in ein paar Monaten Nachwuchs und jetzt bin ich auf das Thema Elterngeld gestossen.
    Meine frau ist Ukrainerin und wir sind seit einem Jahr verheiratet, sie hat also im moment noch einen Aufenthaltstitel bis 2013 nach §28....
    der dann wie üblich, wenn alle vorraussetzungen erfüllt sind in einen unbefristeten umgewandeld wird.
    Ist sie grundsätzlich berechtigt Elterngeld zu beziehen?
    Das Thema müssten ja schon einige hier gehabt haben :)


    Gruß Phil

  • Hallo,


    ich nehme an Ihr habt Euren Lebensmittelpunkt in Deutschland. Damit hat Deine Frau mit gültigen Aufenthaltstitel eine Anspruch auf Elterngeld. Für Erwerbstätige in Abhänigkeit vom Einkommen und für Erbslose 300,00 Euro/Monat. Das Elterngeld wird auch an erwerbslose Elterteile gezahlt die vor der Geburt kein Einkommen hatten. Soweit ich weiß wird das Elterngeld seit 01.01.2011 auf das ALG II angerechnet.

  • Hallo!




    Hier mal ne Infosite zum Elterngeld: http://www.elterngeld.net/


    Wichtig ist nur, dass ihr zusammen a) weder zuviel Einkommen habt (250.000,- € bei Alleinerziehenden bzw. 500.000,- € bei Lebenspartnerschaften pro Jahr) noch b) gar kein Einkommen habt (also Hartz IV- resp. ALG II- Empfänger seid), denn dann bekommt ihr kein Elterngeld.


    Ansonsten - also z.B. du hast eine "normale Arbeitsstelle" und sie als Ukrainerin mit gültigem Aufenthaltstitel ist arbeitslos - gibt es natürlich Elterngeld - mindestens 300,- € pro Monat oder 65-67 % des Gehalts (desjenigen, der das Elterngeld beantragt).


    Gruss,


    ChristophVIE

  • Wichtig ist nur, dass ihr zusammen a) weder zuviel Einkommen habt (250.000,- € bei Alleinerziehenden bzw. 500.000,- € bei Lebenspartnerschaften pro Jahr) noch b) gar kein Einkommen habt (also Hartz IV- resp. ALG II- Empfänger seid), denn dann bekommt ihr kein Elterngeld.


    Auch ALG II Empfänger können Elterngeld beziehen, da diese dem Arbeitsmarkt vermittelt werden können, also vor der Beantragung des Elterngeldes dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen. Elternteile die weder Einkommen erzielen noch Sozialleistungen nach ALG II beziehen haben keinen Anspruch auf Elterngeld.

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