Hallo,
also wir bekommen in ein paar Monaten Nachwuchs und jetzt bin ich auf das Thema Elterngeld gestossen.
Meine frau ist Ukrainerin und wir sind seit einem Jahr verheiratet, sie hat also im moment noch einen Aufenthaltstitel bis 2013 nach §28....
der dann wie üblich, wenn alle vorraussetzungen erfüllt sind in einen unbefristeten umgewandeld wird.
Ist sie grundsätzlich berechtigt Elterngeld zu beziehen?
Das Thema müssten ja schon einige hier gehabt haben
Gruß Phil