Hochzeit - Namensänderung und deutsche Staatsbürgerschaft

  • Hallo,


    vor 3 Wochen haben meine Freundin und ich geheiratet und sie hat dabei meinen Namen mit angenommen.
    Nun stehen wir vor dem "Problem" bzw. eben dem Aufwand dass sie ihren Pass ändern lassen muss.


    Dafür, wie ich schon öfter als Frage hier gelesen habe, nochmals meine Frage(n):
    - Wie lange hat man dafür Zeit
    - Welche Unterlagen werden benötigt
    - Wo bzw. Wie muss man es machen
    - Kann man dies irgendwie gleich mit einem Wechsel der Staatsbürgerschaft verbinden?


    Hier noch der Sachstand:
    - Sie lebt seit über 10 Jahren in Deutschland und hat eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
    - Sie ist beim Ukrainischen Konsulat als "dauerhaft im Ausland" lebend gemeldet


    Sie hat, neben der Namensänderung, eben auch den Wechsel der Staatsbürgerschaft vor, da es einfach nur ein nervig ist zum ukrainischen Konsulat zu gehen und auf deren "Gnade" angewiesen zu sein... (Ist wirklich so, die arbeiten nach Lust und Laune - oder eben auch nicht. Von der Art und Weise wie dort mit einem umgegangen wird ganz zu schweigen.. und es sind 200 km bis nach München wo das für uns zuständige Konsulat ist).


    Es geht bei dem ganzen Sachverhalt nicht um extra schnelle Bearbeitung - es geht darum möglichst effizient ans Ziel zu kommen!


    LG
    Wolfgang

  • Hallo Wolfgang,


    es gibt hier im Board sehr viele Antworten auf Deine Fragen!
    Such ein bisschen, und Du wirst fündig.


    Zum GK-München muss ich aber sagen, dass die in den letzten Jahren um sehr viel besser geworden sind. Als wir dort 2006 die ersten Male waren, war das wirklich so, wie Du geschrieben hast. Aber jetzt ist das viel besser.


    Zur Einbürgerung geht ihr zur Einbürgerungsbehörde die für Euch zuständig ist und lässt Euch beraten, die sagen dann schon ob es mit der Einbürgerung klappt, was ihr für Papiere braucht und was sonst geht. Vielleicht wird auch die doppelte Staatsbürgerschaft in Betracht kommen. Wenn alles klappt bekommt sie eine Einbürgerungszusicherung, diese muss mit einer Apostille versehen sein, die wird dann von einem zugelassenen Übersetzer ins Ukrainische übersetzt, dann darfst Du wieder ins GK nach München. Natürlich mit noch einem Haufen Papieren. Der Antrag steht auf der Homepage aber nur auf Ukrainisch.


    Dann wartet ihr (bei meiner Frau hat es 13 Monate gedauert) bis sie aus der Ukraine entlassen wird. Dann darfst Du das letzte Mal ins GK um die Entlassungsurkunde abzuholen. Mit der und den ganzen Papieren wieder zur Einbürgerungsstelle und dann nach ca. 14 Tagen (bei meiner Frau) hat sie die Einbürgerungsurkunde bekommen.


    Mit der ab zur Gemeinde, den Vornamen geändert und den Vatersnamen abgelegt. Das ist nicht diese Namensänderung, die Du möchtest.


    Wie lange hast Du dafür Zeit? Ich weis nicht, bis der Pass abläuft?


    Wir haben in Deutschland geheiratet, sie hat meinen Nachnamen angenommen, darum stand auf der Aufenthaltserlaubnis: "In Deutschland führt sie den Ehenamen z.B. Mayer". Und das wars. Bei Euch ist das was anderes, sie ist ja im GK gemeldet, wir mussten uns erst anmelden, dass dauerte 1 Jahr, und dann konnte sie den Namen im Pass wechseln, sprich sie hat einen neuen Pass bekommen, das hat 1 Monat gedauert.


    So, dass war jetzt im Schnelldurchgang, wie es bei uns war.


    Viel Glück,

    Hans

  • Naja auf die Kernfragen suche ich immer noch Antwort:
    - Wie schnell -MUSS- sie ihren Pass ändern lassen?
    - Ist es zwingend nötig die Passänderung zu machen BEVOR sie ihre Ausbürgerung / Entlassung aus der Ukrainischen Staatsbürgerschaft beantragt?


    Ihr Pass wurde 2009 neu ausgestellt, demzufolge hat sie viel viel Zeit bevor dieser abläuft.


    Das GK in München habe ich zuletzt im ersten Quartal 2011 besucht wg. der Familienstandsbescheinigung wg. der Eheschließung - und da ist es so gewesen wie ich Eingangs geschrieben habe... was es leider nicht einfacher macht.


    Wenn sie zuerst den Pass ändern lassen muss - was müssen wir dafür tun?
    Die Heiratsurkunde zuerst mit Apostille versehen und dann ins Ukrainische übersetzen lassen - damit ins GK?

  • Hallo Wolfgang,


    tut mir leid wenn ich nicht alle, oder keine, Deiner Fragen beantwortet habe!
    Ich habe Dir aber geschrieben: Such hier im Board, es ist alles schon beantwortet worden!



    Wenn sie zuerst den Pass ändern lassen muss - was müssen wir dafür tun?
    Die Heiratsurkunde zuerst mit Apostille versehen und dann ins Ukrainische übersetzen lassen - damit ins GK?

    Die Internationale Heiratsurkunde, ich weis nicht mehr genau, aber die Heiratsurkunde war denen zu wenig, aber schau auf der Homepage der Botschaft nach! Unsere Übersetzerin hat uns gesagt, was wir brauchen. Die sind täglich mit den Dokumenten beschäftigt!

    Das GK in München habe ich zuletzt im ersten Quartal 2011 besucht wg. der Familienstandsbescheinigung wg. der Eheschließung - und da ist es so gewesen wie ich Eingangs geschrieben habe... was es leider nicht einfacher macht.

    Na, dann warst Du früher nicht dort! Ich sage, die haben sich 100% verbessert!


    Ihr Pass wurde 2009 neu ausgestellt, demzufolge hat sie viel viel Zeit bevor dieser abläuft.

    Richtig!


    Naja auf die Kernfragen suche ich immer noch Antwort:
    - Wie schnell -MUSS- sie ihren Pass ändern lassen?
    - Ist es zwingend nötig die Passänderung zu machen BEVOR sie ihre Ausbürgerung / Entlassung aus der Ukrainischen Staatsbürgerschaft beantragt?

    Bitte frag einfach bei der Deiner Einbürgerungsbehörde nach, die wissen mehr!

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