Frage zur ABH beim FZF Visum

  • Drei Tage später ist Sie wieder zurück in die Ukraine. Die Arbeit hatte gerufen.
    Als Sie zu Ostern wieder gekommen ist gab es keine Probleme mehr mit der Einreise...


    Wohnt Deine Frau jetzt noch in der Ukraine und pendelt Ihr? Oder ist sie mittlerweile ganz nach Deutschland gezogen?

  • Genauso sollte es laufen.


    Es war trotzdem ein langer und Steiniger Weg. Wenn Du den geschafft hast geht es in Deutschland genauso steinig weiter.
    Krankenversicherung, Sprachkurse, Orientierungskurs, Jobsuche, Anerkennung der Ausbildung, Kulturelle Umstellung, Führerschein
    Das geht manchmal ganz schön an die Nerven und Kräfte ....

  • Wohnt Deine Frau jetzt noch in der Ukraine und pendelt Ihr? Oder ist sie mittlerweile ganz nach Deutschland gezogen?

    Seit Ende Juni nach Beendigung Ihrer Arbeit und des Studiums wohnt und Arbeitet sie jetzt hier bei mir in Deutschland.
    Ihre Wohnung auf der Krim mit blick aufs Meer haben wir allerdings behalten. Dort verbringen wir unseren Urlaub.
    Zwischenzeitlich passt ihre Mutter auf die Wohnung auf.

  • Krankenversicherung, Sprachkurse, Orientierungskurs, Jobsuche, Anerkennung der Ausbildung, Kulturelle Umstellung, Führerschein
    Das geht manchmal ganz schön an die Nerven und Kräfte ....


    Bist Du gesetzlich versichert? Falls ja, dann ist Deine Frau automatisch und kostenlos bei Dir mitversichert. Ein kurzes Schreiben an die Versicherung reicht aus. Das mit dem Sprachkurs finde ich super und vor allem, dass die BRD diesen auch noch bezahlt. Wer sonst kommt schon an kostenlose Sprachkurse. Bin wirklich froh, dass unser Staat die Kosten übernimmt.



    Wie habt ihr das mit der Anerkennung der Ausbildung gemacht? An wen muss man sich da wenden?

  • Hallo Boarder !


    Da ich vor kurzem in der Ukraine Geheiratet habe, steht mir das ganze auch noch
    bevor !


    Habe heute meine Behörde in Wien MA 35 angerufen.


    Meine Frau muss volgende unterlagen in Österreichische Botschaft in Kiev
    bringen.


    Alle Ukrainischen unterlagen müssen natürlich ins Deutsche übersetzt und
    beglaubigt werden.




    1. Reisepass


    2.Heiratsurkunde, mit Apostile


    3.Geburtsurkunde


    4.Foto 2 Stk.


    5.Mein Mietvertrag, wohnnachweis.


    6.Mein Statsbürgeschaftsnachweis.


    7.Krankenversicherung für meine Frau.


    8.Mein einkommensnachweis.


    9.Bestätigung vom Kreditschutsverband 1870, das ich keine schulden habe, oder
    welche schulden ich habe.


    10.Strafregisterauszug meine Frau.


    11.Nachweis vom Deutschkenntnisen.




    Das ganze ist natürlich nur für Wien.



    Gruß Marko

  • Gratuliere! Kann Deine Frau so gut Deutsch oder wie hat sie so schnell Arbeit in Deutschland gefunden? Das ist ja immer das Problem.

    Sie hat es sehr schnell gelernt.
    In der Ukraine hat Sie im letzten Jahr im September mit dem A1 begonnen. Dann anschließend den A2 gemacht, aber den ohne Prüfung. Ab Juli hat Sie den B1 mit Prüfung hier in Deutschland gemacht. Den B2 dann bis zu den Herbstferien. Auf dem Niveau ist Sie jetzt auch.
    Den Job hat Sie weniger wegen ihrer Sprachkenntnisse bekommen sondern wegen ihres hervorragenden Studienabschlusses.
    Sie ist Master of Art mit der Fachrichtung Gitarre.

    Bist Du gesetzlich versichert?

    Ich bin Privat versichert!
    Da ich über der gesetzlichen Verdienstbemessungsgrenze liege hatte ich mich vor 12 Jahren privat versichert. Daher konnte ich meine Frau auch nicht Familienversichern. Da ich nebenberuflich noch als DJ arbeite habe ich Sie aber erst mal in meiner Firma eingestellt bis Sie ihren eigenen Job hatte. So konnte ich Sie auf 401 Euro Basis Krankenversichern. Als Ausländerin hätte meine Frau in der privaten Krankenversicherung ordentlich zahlen müssen. Zuzüglich Aufnahmegebühr.
    Da wir eh zusammen Veranstaltungen machen war das auch kein fake.

    Wer sonst kommt schon an kostenlose Sprachkurse.

    Die Sprachkurse kosten pro Stunde ein Euro mit einer ABH Verpflichtung. Das hat aber den Nachteil das man sich nur wenige Fehlstunden leisten darf.
    Sonst zahlt man den vollen Preis. Angeblich soll man das Geld aber wieder zurück bekommen wenn man ihn innerhalb einer bestimmten Zeit schafft.
    Darüber will ich mich auch noch mal genauer informieren.


    Wie habt ihr das mit der Anerkennung der Ausbildung gemacht? An wen muss man sich da wenden?

    Den Bachelor und Master Abschluss hatte Sie bereits nach dem im Bologna-Prozess vereinbarten System gemacht.
    Da ihr Beruf in Deutschland nicht reglementiert ist wurde ihr Studium (Beruf) zwar nicht direkt anerkannt.
    (Das ist in diesem Fall nicht möglich)
    Ihre Urkunde besagt aber: Der Abschluss entspricht einem deutschen Hochschulabschluss auf Masterebene.


    Die Bewertung wurde gemacht von der Kultusminister Konferenz der Länder
    Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
    Postfach 2240
    53012 Bonn


    http://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.html


    Zuvor muss das Vorformular ausgefüllt werden. Darauf hin erhält man dann per Mail eine Registriernummer.
    mit der Aufforderung weitere Unterlagen ein zusenden.
    Die Bewertung kostet 100,00 Euro


    Auf jeden Fall hat es für meine Frau gereicht hier sofort einen gut Job zu bekommen.

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