Visum für Sprachkurs von Deutschland aus beantragen?

  • Hallo liebe Froumsgemeinde,


    ganz kurz zu meiner Person. Ich bin 25 Jahre alt und komme aus dem schönen Südwesten von Deutschland.
    Ich war jetzt eine geraume Zeit stiller Mitleser des Forums und konnte viele nützliche Infos hier aufsaugen. An dieser Stelle auch ein großes Lob und ein DANKE an alle aktiven Mitglieder hier.
    Jetzt plagt mich aber dennoch eine Frage, auf die ich so keine Antwort finden konnte.


    Folgende Situation:
    Eine Freundin von mir, gerade mittels Schengenvisum zu Besuch in D möchte gerne einen weiteren Aufenthalt hier um die deutsche Sprache zu lernen (Sprachvisum)
    Die große Frage die sich mir jetzt stellt, ist eine Beantragung alleine bei der AB möglich? Oder muss man für diesen Schritt tatsächlich den erneuten Gang zum Konsulat in der Ukraine vollziehen?


    Ich hoffe jemand hat Erfahrungen dazu gesammelt und kann mir beziehungsweise der jungen Dame helfen.


    Vielen Dank

  • Grundsätzlich ist das eine andere Kategorie des Visum und eine Neubeantragung bei der DB in Kiev unabdingbar.


    Dir ist aber klar, dass es guter Gründe bedarf, um zu untersetzen, warum Sprachkurs in Deutschland, da es ja genügend Sprachkurse in der Ukraine angeboten werden.


    Wer bezahlt den Kurs ? Höchstwahrscheinlich wirst Du wohl eine Sicherheitsleistung bei der ABH hinterlegen müssen Das gilt auch für Unterkunft und alle entstehenden Kosten.


    Diviner

    quod licet iovi non licet bovi

    Einmal editiert, zuletzt von Diviner ()

  • Hallo und Danke für die Antwort.


    Also mit den Kosten das ist eine Sache. Dafür wird wohl Ihre Schwester aufkommen. Unterkunft, Sprachkurs und was alles sonst so anfällt.


    Ist natürlich ärgerlich, wenn man den Weg zur Botschaft erneut gehen muss. Ich hatte Hoffnung, das es über die ABH laufen könnte (da es ja ein nationales Visum ist).


    Vielleicht noch eine kurze Frage: Was versteht denn die Botschaft/Ausländerbehörde unter "gute Gründe"?? Also ohne Sie jetzt nochmal zu Fragen was Sie für Gute Gründe hat, so finde ich es doch erheblich vielversprechender eine Sprache in dem Land zu lernen wo man sich im Alltag schlichtweg zusätzlich mit der Sprache auseinandersetzen "muss".
    Kann sowas als guter Grund angesehen werden? Oder ist dies nicht relevant in den Augen der Behörden?


    Nochmals danke und Viele Grüße

  • Hallo Tagedieb,
    ;)
    mit guten Gründen ist gemeint, das der Sprachkurs in Deutschland zur Lebensplanung und der bisherigen Biographie passen muss.
    Das Motivationsschreiben ist hier sehr wichtig.
    Was darin angegeben wird muss aber auch bewiesen werden.
    Die Einordnung in diese Lebensplanung muss schlüssig sein und man sollte sich schon etwas länger im Heimatland mit der Deutschen Sprache beschäftigt haben.
    Die einfache Bemerkung, es wäre einfacher Deutsch in Deutschland zu
    lernen erscheint vor diesem Hintergrund etwas dürftig. (Das kann ja
    jeder behautpen)
    Wenn man dort überwiegend mit russischsprachgen Verwandten zusammen ist wird man dort kaum besser Deutsch lernen als im Heimatland.
    Es ist recht selten, dass man sich nie mit einer bestimmten Fremdsprache ausseinandergesetzt hat und nun von Null einen Sprachkurs evtl. noch für ein Jahr bucht.
    Dies legt dem angegebenen Reisezweck fremde Intentionen nahe....
    Das wird noch untermauert, wenn man bei nahen Verwanten wohnt und etwa eine Verpflichtungserklärung und keine Kontoeröffnung als Nachweis für den gesicherten Lebensunterhalt vorlegt.
    Faktisch ist es so, das lange Sprachkursbesuche gerne als Alternative für Familienzusammenführung, Kindernachzug etc. genutzt werden.
    Keine Sprachkenntnisse, sowie Verwandte in Deutschland deuten eben darauf hin.
    Das weiss natürlich auch die Botschaft.
    Soviel zu "guten Gründen".


    Grüsse,


    Peter.

  • Hallo,


    naja ich hatte ja auf eine positivere Antwort gehofft. ;)
    Ich denke, unter diesen Voraussetzungen macht es zunächst wenig Sinn für sie ein solches Sprachvisum zu beantragen. Vielleicht noch eine Anmerkung meinerseits zu dem Motivationsschreiben. Auf dem Merkblatt habe ich gelesen, dass dieses in deutscher Sprache verfasst werden soll. Stellt man sich damit nicht selbst ad absurdum? "Visum beantragen um deutsch zu lernen --> Schreiben warum man es machen will bereits vorher in deutscher Sprache."
    Vielleicht ist es aber wirklich sinnvoll wenn sie einen Kurs in der Ukraine macht und wenn sich die Begeisterung an Land und Sprache weiterhin hält, dann kann sie zu einem späteren Zeitpunkt das Visum beantragen.


    Ich bedanke mich vielmals für eure Hilfe. Ich hoffe ich darf mich erneut an euch wenden wenn ich weitere fragen habe.
    Ich werde im September meine erste Ukrainereise antreten. :thumbup: Da kommen bestimmt noch die eine oder andere Frage auf :)


    Mit besten Grüßen
    - Tagedieb

  • In diesem Fall hat Ahrens vollkommen recht. Ich sehe keinen Chance für ein Visum Zwecks Sprachkurs. Wir haben dies vor einem halben Jahr auch so probiert..........keine Chance Visa wurde abgelehnt zwecks fehlender Verwurzelung ...... oder wie das so schön heisst

  • Keine Chance kann man auch nicht sagen.


    Wenn man die o.g. genannten Bedenken ausräumen kann, wird so ein Visum erteilt.
    Also mein Tipp:
    Sprachkurs immer nur mit Sperrkontoeröffnung, besser nicht mit Verpflichtungserklärung.
    Ausserdem sollten bei Visaantragstellung Deutschkenntnisse vorhanden sein.
    Je mehr, desto Besser...
    Zusätzlich müssen die Rahmendaten stimmen. (Passendes Alter etc..)
    Man sollte sich ebenso auch eine "normale" bekannte Sprachschule (z.B. Inlingua) suchen, nicht unbedingt Abendkurse bei der Volkshochschule.


    Wenn das alles der Fall ist und das beim Interview auch so dargestellt wird steht der Visaerteilung
    nichts im Wege.

  • Hallo,


    also ich kann ja mal etwas über die Rahmenbedingungen schreiben:
    - weiblich
    - 23 Jahre alt
    - Sohn in Ukraine (knapp 3 Jahre alt)
    - ukrainischer "Bakalvr"? Abschluss in Lehramt
    - aktuell Schengenvisum (bis Anfang Oktober 2012)
    - keine/ sehr geringe Deutschkenntnisse
    - Schwester in Deutschland (verheiratet, 2 Kinder)


    So viel zu der jungen Dame !wsmile!


    Ich werde ihr jetzt folgendes vorschlagen:
    - Der Weg zurück in die Ukraine im Oktober
    - Besuch einer Sprachschule in der Ukraine (ca. 3-4 Monate als Schätzwert für A1 oder A2... realistisch?)
    - Danach Visum für tiefgreifendere Sprachkenntnisse in Deutschland beantragen (Muss es in Kiev sein? Oder gibt es in der Westukraine auch eine deutsche Auslandsvertretung?)


    Nach allem was ich jetzt so verstanden habe sollten mit diesem vorgehen die späteren Chancen auf ein Visum durchaus steigen.


    Können Sie mir noch ein paar Sätze zu dem Sperrkonto sagen? Wie hoch ist die Sicherheitsleistung (je Monat?)?


    Vielen Dank
    - Tagedieb

  • Hallo Tagedieb,


    so würde ich das machen.


    Zum Sperrkonto.
    Das Konto muss zu Gunsten einer öffentlichen Körperschaft (Ausländerbehörde) gesperrt sein.
    Für jeden Monat müssen dort 659.- Euro verfügbar sein. Dh. wenn ein Sprachschüler sich ein Jahr in Deutschland aufhalten will müssen dort 7908.- Euro eingezahlt sein.
    Pro Monat kann man dann 659.- Euro abheben.


    MfG.


    Peter.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!