Was tun nach der Hochzeit in Deutschland?

  • Hallo,


    wir heiraten am 20.06. in Deutschland aber leider ist es schwierig Unterlagen zu finden, was wir nach der Hochzeit alles tun müssen. Speziell aus ukrainischer Sicht gesehen. Von der Kreisverwaltung weiß ich, das wir mit Anmeldung zur Krankenversicherung, Heiratsurkunde und Meldebescheinigung dorthin kommen müssen um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen (wir heiraten mit Heiratsvisum).


    Aber wie ist das mit dem Tausch des Passes. Muss dies zuerst geschehen? Welche Unterlagen benötigen wir dafür, welche Zeit müssen wir einrechnen und wird der Pass teilweise abgegeben? Dann hat man ja kein Ausweisdokument mehr. (Pass muß wegen Namenswechsel getauscht werden). Für kurze Informationen wären wir dankbar.


    Viele Grüße


    Rainer + Katja

  • Alles halb so schlimm...


    Als erstes zum Einwohnermeldeamt und Deine Verlobte dort melden (sofort nach der Einreise - nicht bis nach der Hochzeit warten).
    - Krankenkasse und Bank informieren...
    Nach der Hochzeit zum Ausländeramt (mit den geforderten Unterlagen) und dort wird in den Pass Deiner Frau ein Aufenthaltstitel oder Aufenthaltserlaubnis eingetragen. Somit hat Deine Frau das recht sich im Schengener Raum frei zu bewegen. Wenn der Beamte keine Scheinehe vermutet, dann sollte das Dokument 3 Jahre gelten. Ansonsten kürzer...


    Danach zum Arbeitsamt und eine Arbeitserlaubnis besorgen - und am besten direkt mal fragen, ob die was für Deine Frau tun können.


    tja und dann heißt es Deutsch lernen bis zum abwinken...


    Dann muss sich Deine Frau noch in der Ukraine abmelden (ist ja jetzt in Deutschland gemeldet). Den Pass behält sie natürlich, sie ist ja ukrainische Staatsbürgerin. Erst nach frühestens drei Jahren kann sie einen deutschen Pass beantragen. Sollte Ihr Pass zwischenzeitlich ablaufen, müsst ihr zum ukrainischen Konsolut bzw. zur Botschaft.


    Bei Reisen ins Ausland solltet Ihr die Heiratsurkunde mitnehmen - immerhin steht im Pass der Mädchenname und auf dem Aufkleber vom Amt Euer Familienname. Kann manchmal Verwirrung stiften - obwohl die meisten Zollbeamte das kennen...


    So das war die kurze Version - der Rest kommt von den anderen :whistling:

    Was immer Du tust, sei stets Du selbst!

  • Hallo und Danke erst mal,


    Deutsch kann sie schon ganz gut, sie wird es aber noch verbessern und deshalb erst mal an Deutschkursen teilnehmen, sie braucht noch B2 und C1,2 und das will sie auch noch machen.


    Arbeiten wird sie vorläufig nicht, deutsch lernen ist wichtiger und sie will sich ganz darauf konzentrieren.


    Ich dachte durch den Namenswechsel sei es zwingend notwendig den Pass direkt zu tauschen und den anderen nationalen Pass innerhalb einer gewissen Zeit zurückzugeben. Ist dem nicht so? Eine Freundin meiner Verlobten aus Österreich musste beides tun. Und wir wissen nicht welche Unterlagen wir dazu benötigen. Der Mann aus der Botschaft meinte bei meiner Frage: Sie müssen nur Champagner und Kaviar kaufen. Blöde Antwort, aber korrekte Informationen waren aus ihm nicht rauszubekommen.


    Gruß


    Rainer

  • doch... Zum Glück ist es in München nicht so. :)
    Den ständigen Wohnsitz in D. kann man dort beantragen; ohne sich vorher in der Ukraine abmelden lassen zu müssen.

  • doch... Zum Glück ist es in München nicht so. :)
    Den ständigen Wohnsitz in D. kann man dort beantragen; ohne sich vorher in der Ukraine abmelden lassen zu müssen.


    Das stimmt, Yana hat sich hier auch angemeldet ohne das jemand beim Amt eine Abmeldung sehen wollte.
    Aber sie sagt auch das sie sich in UA nicht abmelden will......ich wollte eben schlau sein und wurde von meiner Frau abgebügelt.....mache keine Probleme wo keine sind..... :pump: :hail: ;(

  • Was ist denn bei der Registrierung zu beachten, bzw. welche Dokumente brauchen wir dafür. Und noch eine Frage: Die Aufenthaltsgenehmigung ist unabhängig vom Passtausch? Wo kommt denn dann das Visum rein?

  • Was ist denn bei der Registrierung zu beachten, bzw. welche Dokumente brauchen wir dafür. Und noch eine Frage: Die Aufenthaltsgenehmigung ist unabhängig vom Passtausch? Wo kommt denn dann das Visum rein?


    Das Visum bzw. der Aufenthaltstitel (beinhaltet gleichzeitig die uneingeschränkte Arbeitserlaubnis) kommt in den Reisepass.
    Meine Frau hat sich beim Hamburger Konsulat nicht registrieren lassen. Sie hatte ihren Pass noch Zuhause getauscht und der ist jetzt 10 Jahre gültig.

  • Irgendwie ist das so ein wenig unverständlich, vielleicht klingt es auch nur unlogisch für mich. Wenn ich den Aufenthaltstitel beantrage (und das muss ich ja direkt tun, den das Heiratsvisum läuft ja nicht so lange) bekomme ich dieses in den Pass. Da Katja ab Juni hier ist kann sie den Pass dort nicht tauschen lassen in der Ukraine. Und wenn sie den Aufenthaltstitel in den Reisepass bekommt, und diesen dann tauscht, hat sie doch gar keinen Nachweis, dass sie legal in Deutschland ist. Wie ich gelesen habe dauert so ein Passtausch doch seine Zeit.

  • Wir haben im August 2007 in Kiev geheiratet und im Oktober ist Yana schon zu mir gekommen. Der neue Reisepass war nach knapp 2 Monaten fertig, ich glaube 7 Wochen hatte das in Lubny gedauert. Ging also recht schnell. Früher soll das mal länger gedauert haben, sagt Yana.
    Versucht doch den Pass noch in UA zu tauschen, dann spart ihr euch die Lauferei hier.

  • Geht doch nicht. Wir heiraten in Deutschland. Katja ist vorher hier, so ca. 1 Monat und das ist am 1. Juni, also in genau einem Monat. Vor der Hochzeit kann sie den Pass nicht tauschen, weil wir ja die Dokumente noch nicht haben und es ja auch nicht stimmen würde, hinterher geht nicht in der Ukraine, weil sie mit dem Pass nicht mehr einreisen kann und sie in der Zwischenzeit auch nicht mehr herkommen könnte. Ist also so nicht möglich. Wäre was anderes, wenn wir dort heiraten würden, aber wir haben uns ja für Heirat hier entschieden. Wäre also toll, wenn jemand mit Wissen, was hier in Deutschland zu tun ist sich melden würde, der dies vielleicht schon durchgemacht hat.

  • Also rein technisch gesehen ist es egal wo Ihr heiratet. Wir haben in Kiew geheiratet weil es letztes Jahr nicht anders ging, ich war hatte zwar Arbeit aber war in der Probezeit. Yana hätte kein Visum bekommen. Also hatte man uns nahe gelegt in UA zu heiraten. Vom Aufwand her tut sich da nichts. Im Nachhinhein fand ich es in Kiew viel schöner zu heiraten.


    Nimm doch mit deinem für dich zuständigen Konsulat Kontakt auf und frage wie das bei denen gehändelt wird. Du siehst ja das Rumborak und Natalija unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben.
    In Hamburg will man eine Abmeldung aus dem Heimatort in München hat das keinen Interessiert.


    Also 1. in Erfahrung bringen was das Konsulat sehen will. 2. die ABH fragen welches vorübergehende Dokument die bei einem Passtausch ausstellen, was den Aufenthaltstitel bestätigt.
    Sollte das Konsulat den alten Reisepass bis zum Tausch nicht einziehen, erledigt sich 2.


    Am besten wirklich vor Ort bei den zuständigen Stellen fragen, es ist von Kreis zu Kreis, von Konsulat zu Konsulat unterschiedlich.


    Übrigens stimmt es nicht das deine Frau nach der Hochzeit mit dem alten Pass nicht nach UA reisen kann. Wer hat denn das erzählt?
    Das einzige was du mit deiner ABH klären musst, wie kommt in den neuen Pass der Aufenthaltstitel? Also s.o. 2. Das nur am Rande, das wollt ihr ja nicht.

    2 Mal editiert, zuletzt von Alexander ()

  • Da wird gar nichts rausgerissen!


    Der Pass wird "entwertet" - das geschieht durch das Lochen des Passes an verschiedenen Stellen... Einzig und allein muss man darauf achten, dass sie die Seite mit dem "deutschen Dokument" (Aufenthaltstitel) nicht mitlochen. Dann bekommt man (deine Frau) den alten, entwerteten Pass wieder mit - zusammen mit dem neuen Pass.


    Und wieder zurück in Deutschland geht man gleich zum Ausländeramt und lässt den Aufenthaltstitel in den neuen Pass übertragen.


    War kein Problem bei meiner Svetula...

  • D.h. das deutsche Dokument (Aufenthaltstitel) im entwerteten Pass ist weiterhin gültig bis zur Übertragung durch die ABH in den neuen ukrainischen Pass? Ist die ABH damit einverstanden?


    Kann man denn als ukrainischer Staatsbürger bei einer ukrainischen Botschaft im Ausland keinen neuen Pass beantragen??
    Für Deutsche die im Ausland leben geht das doch.


    Gruss


    Uwe

  • ...


    Kann man denn als ukrainischer Staatsbürger bei einer ukrainischen Botschaft im Ausland keinen neuen Pass beantragen??
    Für Deutsche die im Ausland leben geht das doch.
    ...


    ..klar geht das, aber eben nur wenn man sich vorher um diese lästige Registrierung gekümmert hat. Mir hat das Konsulat jetzt auf Anfrage zwei Formualre zugemailt, das eine muss ausgefüllt werden, das andere ist so eine Art Leitfaden was noch alles zu besorgen ist. Wir sind grad dabei den Zettel abzuarbeiten, mal sehen wie es dann weitergeht.


    Gruß, Bubochka


    P.S: die beiden Zettel/Formulare kann ich gerne mailen, wenn die sonst noch jemand braucht

    Einmal editiert, zuletzt von bubochka ()


  • P.S: die beiden Zettel/Formulare kann ich gerne mailen, wenn die sonst noch jemand braucht


    Hallo,


    ja das wäre sehr nett von Dir wenn Du mir diese Zettel zumailen könntest.


    Vorab schon mal Danke schön. :thumbup:


    Gruss
    Uwe

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!