Ukrainerin (geb. in Usbekistan) in D heiraten

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,


    meine Freundin und ich haben geplant demnächst zu heiraten, allerdings gestaltet sich die Sache komplizierter als ich gehofft hatte. Ich habe nicht das ganze Forum durchsucht, ob es so einen Fall hier schon einmal gab, sollte dies der Fall sein könnt ihr mich gerne einfach auf den Thread verweisen. Ich beschreibe euch mal die Situation und hoffe, dass ihr ein paar Tipps für mich habt:


    Zuerst zu meiner Person, denn das ist schneller abgehandelt:
    Ich bin Deutscher, hier geboren und lebend, also alles ganz 'normal'.


    Dann zu meiner Dame:
    Sie ist Ukrainerin, ist seit einigen Jahren in Deutschland, studiert hier und hat ein entsprechendes Visum. Soweit kein Problem. Was die Sache jetzt etwas unübersichtlich macht ist, dass ihre Eltern (beide Ukrainer) zum Zeitpunkt ihrer Geburt gerade bei Verwandten in Usbekistan waren. Die komplette Familie ist also ukrainisch, die Geburtsurkunde meiner Freundin wurde aber in Usbekistan ausgestellt (es ist so eine alte UdSSR Urkunde). Es befindet sich ein Stempel ihres Wohnortes in der Ukraine darauf, das Dokument wurde also nachbeurkundet(?).


    Ich war jetzt schon mehrmals auf dem dt. Standesamt, die hatten solch einen Fall auch noch nicht und mussten alles erst mit dem Gericht besprechen. Letztendlich brauchen sie von meiner Freundin die Ledigkeitsbescheinigung und die Geburtsurkunde im Original und einige weitere Dokumente, die aber vorhanden sind (natürlich immer in Übersetzung). Die Dame am Standesamt meinte außerdem es sei am einfachsten, die Geburtsurkunde einfach neu ausstellen zu lassen und die Mutter meiner Freundin hat immer etwas von einer Apostille geredet.


    Soweit ich weiß kann man die Ledigkeitsbescheinigung im Konsulat ausstellen lassen, aber wie ist das mit der Geburtsurkunde? Muss man dafür in die Ukraine oder gar nach Usbekistan?


    Wie gesagt, für ein paar Tipps wäre ich euch sehr dankbar!


    Liebe Grüße,
    eichi22

  • Ist zwar schon etwas länger her, aber meine Frau (auch beide Eltern Ukrainer) ist in Kasachstan geboren. Die alte Geburtsurkunde aus Sowjettagen musste daher mit der von Dir erwähnten Apostille versehen werden. Diese wurde damals ( vor ca. 10 Jahren)bei der kasachischen Botschaft in Kiev beantragt. Hat einige Bucks und vor allem Zeit und Nerven gekostet. Hoffe für Euch das es nicht so aufreibend wird wie es bei uns damals war. Da die Bestimmungen sich aber ständig ändern, solltest Du Dich an das halten was das für Euch in D zuständige Standesamt an Auskünften erteilt und an Dokumenten fordert. Zumindest kann ich Dir bestätigen das aufgrund des Geburtsortes die alleinige Geburtsurkunde ausgestellt in der UdSSR, nicht ausgereicht hat. Zwar absolut unverständlich, aber so war das halt.

  • Hallo eichi22!


    ist Deine Freundin im Besitz der Original-Geburtsurkunde?


    Wenn ja, benötigt sie m. E. hierauf keine Apostille. Woher denn auch. Die UDSSR als (Vielvölker-)Staat existiert ja nicht mehr.
    M. E. nach genügt die Originalurkunde nebst Übersetzung.


    Allenfalls wäre an eine Zweitausfertigung zu denken. Diese müsste m. E. aus Usbekistan kommen, da die UDSSR-Urkunde dort mal ausgestellt wurde.


    Problem dann: Usbekistan ist dem Haager Apostillenabkommen zwar beigetreten, D hat aber Einspruch eingelegt. D. h. zwischen D und Usbekistan gilt das Abkommen nicht. Also keine Apostille aus Usbekistan.
    s. http://www.ciec-deutschland.de…enII/ue02.html?nn=1664536


    Also wäre die Legalisation erforderlich.
    Hier aber das Problem: Legalisation nicht möglich, sondern Prüfung durch dt. Botschaft in Taschkent.
    s. dort Punkt D): http://www.olg-stuttgart.de/se…ow/1187424/Usbekistan.pdf


    Unter Umständen wäre das hilfreich für Euch (Seite 13, Punkt 10 c) (2)): http://www.justiz.sachsen.de/o…itfaden_Ehefaehigkeit.pdf
    Welche Härtefallregelung das OLG Dresden genau meint weiß ich (im Moment) nicht. Könnte aber in eurem Fall passen: Deine Freundin ist in Usbekistan geboren, aber ukr. Staatsbürgerin.


    Mal Euer Standesamt auf o. g. ansprechen!

  • Hallo,


    ich möchte diesen alten Thread nochmal ausgraben und die letztendliche Lösung posten, vielleicht hilft das ja irgendjemandem mit einem ähnlichen Problem mal. Soviel vorweg, es hat letztendlich alles ohne größere Schwierigkeiten geklappt. Im Prinzip ist es so wie MaBo geschrieben hat. Usbekistan vergibt zwar Apostillen, diese besitzen in D aber keine Gültigkeit. Der Standesbeamte fragte mehrmals beim Gericht nach und letztendlich konnte man darauf auch verzichten. Wir haben nur die amtliche Übersetzung der Geburtsurkunde sowie des ukrainischen Inlandspasses vorlegen müssen. Das Ganze ging dann zum Gericht zur Überprüfung, um über die Möglichkeit der Eheschließung zu entscheiden, was mit Kosten verbunden war. Außerdem mussten wir vor dem Standesbeamten erklären, dass wir nicht miteinander verwandt sind, da dies auf anderem Wege (Stammbuch o.ä.) nicht nachzuvollziehen war. Ansonsten entsprach wohl alles dem üblichen Prozedere (Kosten für Standesamt etc.). Vielen Dank an dieser Stelle nochmals für die freundliche und schnelle Hilfe!


    Schöne Grüße,
    eichi22

  • Viel Glück für das weitere Leben! !wsmile!

    Man muß, wenn von Freiheit gesprochen wird, immer wohl achtgeben, ob es nicht eigentlich Privatinteressen sind, von denen gesprochen wird." (Georg Wilhelm Friedrich Hegel)

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