Mit Visum zur Eheschließung keine weiteren Aus-und Einreisen in die BRD möglich?

  • Allerdings sollte man möglichst das tun, was sie wollen. :phatgrin: =!.. Gruß kpeter06


    Naja, gut. Man(n) muss aber auch mal nein sagen können / dürfen. Und nicht immer nur :hail:


    Aber Spaß beiseite, die Anforderungen sind wirklich höher geworden. Ich habe auch den Eindruck das jede Behörde / Botschaft auch nur den kleinsten Fehler sucht und somit einen "bestraft" in dem sie nicht das erwünschte OK geben. Obwohl wir auch zur Zeit alles richtig machen (ich hoffe) und jede Ungereimtheit vermeiden hat man trotzdem immer das Gefühl das irgendetwas schief gehen kann oder wird.
    Man darf die Hoffnung jedenfalls nie aufgeben. Das einzige was lähmt ist diese ewige Warterei.


    Gruss
    Uwe

  • Übrigens, ich wollte nochmal zum eigentlichen Thema dieses Beitrages was anmerken:


    Meine Verlobte hat gerade heute von dem Büro, welches uns mit den ganzen Unterlagen unterstützt, gehört das die Botschaft angeblich das Eheschliessungsvisum für 90 Tage ausstellt mit Multi-entry, d.h. man könnte mit dem Visum mehrmals nach D. einreisen. Wie lang allerdings die Aufenthaltsdauer in D. mit diesem Visum ist weiß ich allerdings nicht. Aber gut, alles ohne Gewähr. Vielleicht ist es von Fall zu Fall ja auch unterschiedlich.


    Gruss
    Uwe

  • Multi-entry, d.h. man könnte mit dem Visum mehrmals nach D. einreisen.


    Das waere mir neu, sollte sich auch mal etwas zum Positiven entwickelt haben? :rolleyes:

  • Wäre doch schön, auch mal etwas positves von einer deutschen Behörde zu hören, frag doch mal die ABH, vielleicht können die Auskunft geben! Natürlich weiss ich auch aus unserem Bekanntenkreis, dass in den letzten Jahren vieles schwieriger geworden ist und man oft Knüppel zwischen die Beine geworfen bekommt. Aber wenn man das zusammen überstanden hat, hat man doch ein gemeinsames großes Erfolgserlebnis! :thumbup: Gruß kpeter06

  • Hallo,


    ich bin neu hier und kann zum Thema "Prüfung der Heiratsunterlagen" durch das OLG nur sagen, dass es beim OLG Düsseldorf 2 Wochen dauerte, also sehr schnell ging. Nachdem ich einen Heiratstermin vereinbart hatte (musste es leider alleine machen, mit "Beitrittserklärung der Verlobten"), habe ich alle Unterlagen meiner Verlobten in d. Ukraine geschickt. Sie fuhr kürzlich nach Kiew zur Botschaft um ein "Heiratsvisum" zu beantragen. Nach zwei Interviews mit sehr sehr persönlichen Fragen warte ich nun, dass die Unterlagen zur hiesigen Ausländerbehörde geschickt werden. Empfohlen wurde mir, hin- und wieder eine "Sachstandsanfrage" zu starten. Bei der Erteilung der Verpflichtungserklärung sagte man mir beim Ausländeramt, ich würde Nachricht bekommen, wenn die Unterlagen hier eingehen.


    Ich bin nun sehr gespannt und etwas nervös, was mich dann beim Ausländeramt erwartet. Ich denke, dass ich äußerst persönliche Fragen über mich und meine Verlobte über mich ergehen lassen muss. Die Problematik der Behörden mit sog. Scheinehen sind mir natürlich bekannt, trifft bei mir natürlich nicht zu. Ich heirate, weil wir uns lieben und den Rest unseres Lebens zusammen verbringen wollen. Trotzdem bin ich etwas nervös, da wir Anfang Oktober den Heiratstermin haben, ob alles rechtzeitig behördlicherseits klappt.

  • Ich denke, dass ich äußerst persönliche Fragen über mich und meine Verlobte über mich ergehen lassen muss.



    Da wünsche ich schon mal viel Spass, da die Fragen teilweise sehr daneben sind. Ihr solltet, da sie zuerst befragt wird, hinterher nochmal telefonieren, dann weisst du schon mal, was auf dich zukommt.

  • Nach zwei Interviews mit sehr sehr persönlichen Fragen.......


    Wieso eigentlich zwei Interviews?? Ich dachte es wird bei der Visumsbeantragung ein Interview geführt. Wurde da nochmal ein zweites Interview kurze Zeit später gemacht?


    Ich würde es ja verstehen wenn die Botschaft nochmal ein letztes Interview beim Abholungstermins des Visums macht. Irgendwie wird ja sicherlich geprüft ob sich die Aussagen die bei der Botschaft gemacht wurden mit denen die bei der ABH gemacht wurden decken.


    LG
    Uwe

  • Wieso eigentlich zwei Interviews??


    Weil zu einem Paar immer zwei gehören und jeder einzeln verhört wird. Sie in der Botschaft, du in der ABH. Es soll ja geprüft werden, ob sich die Aussagen beider Personen decken.

  • Weil zu einem Paar immer zwei gehören und jeder einzeln verhört wird. Sie in der Botschaft, du in der ABH. Es soll ja geprüft werden, ob sich die Aussagen beider Personen decken.


    Ja okay, das ist mir klar. Ich hatte es anders interpretiert aus deinem vorangegangen Thread. Das hatte sich so angehört das deine Frau zur Botschaft ging und dann zwei Interviews hatte.


    Dein Interview bei der ABH hattest Du aber erst wo die Unterlagen bei der ABH vorlagen, oder?
    Vorher weiss die ABH ja nichts von dem Fall.

  • Dein Interview bei der ABH hattest Du aber erst wo die Unterlagen bei der ABH vorlagen, oder?
    Vorher weiss die ABH ja nichts von dem Fall.


    Richtig. Die Fragen sind ja auf die Unterlagen bezogen und eben wie schon beschrieben teilweise sehr privat.

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