Fragen zum Kindesverzug nach Deutschland & FZF

  • Hallo,


    folgende Situation:


    Ukrainisches Ehepaar lässt sich scheiden. Der ukrainische Mann geht nach Deutschland und heiratet dort neu (Nationalität der neuen Ehefrau in Deutschland mir unbekannt). Der ukrainische Mann möchte den gemeinsamen 15-jährigen Sohn mit dem FZF-Visum nach Deutschland nachholen, was der Zustimmung der ukrainischen Ex-Frau bedarf.


    1. Welche Formvorschriften hat diese Zustimmung einzuhalten? Reicht ein Dreizeiler oder muss ein Notarius aufgesucht werden? Ggf. deutsche Übersetzung?
    2. Welche Auswirkung hat eine solche Zustimmung auf das zukünftige Sorgerecht der in der Ukraine verbleibenden Mutter?
    3. Hat die Ex-Frau bzw. Mutter des gemeinsamen Sohnes später ebenfalls die Möglichkeit mit dem FZF-Visum zu ihrem Sohn nach Deutschland nachzuziehen?
    3.1. Wenn ja, dann entfällt doch die A1-Prüfung, da der Nachzug nicht zu einem deutschen Ehegatten erfolgt, korrekt?


    Danke.


    Gruß

    За Украинy!

  • Hallo,
    hatten das hier schon mal frueher dargestellt.


    1.Es reicht heute keine "Zustimmung" mehr. Es wird seit einigen Jahren Grundsaetzlich das alleinige Sorgerecht benoetigt (§32 Aufthges.) Das bedingt einen ukr. Gerichtsbeschluss!!!
    2. Die Mutter hat das Sorgerecht verloren! (Folge von 1)
    3.Nein, sie ist sozusagen keine Mutter mehr!
    4.Hat sich wohl erledigt. Aber Fremdsprachenkenntnisse heben die Allgemeinbildung, von daher kann ein Goethezertifikat nie schaden...


    Gruesse.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!