• Die EU Verordnung enthält ja mehr als den Artikel 5.


    So besagt Artikel 30:

    Zitat

    Artikel 30
    Rechte aufgrund eines erteilten Visums
    Der bloße Besitz eines einheitlichen Visums oder eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit berechtigt nicht auto­ matisch zur Einreise.


    Und Artikel 34:

    Zitat

    Artikel 34
    Annullierung und Aufhebung eines Visums
    (1) Ein Visum wird annulliert, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für seine Erteilung zum Ausstellungszeitpunkt nicht erfüllt waren, insbesondere wenn es ernsthafte Gründe zu der Annahme gibt, dass das Visum durch arglistige Täuschung erlangt wurde........


    (2) EinVisumwirdaufgehoben,wennsichherausstellt,dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums nicht mehr erfüllt sind.......


    (4) Hat der Visuminhaber an der Grenze einen oder mehrere der Belege nach Artikel 14 Absatz 3 nicht vorgelegt, so zieht dies nicht automatisch eine Entscheidung zur Annullierung oder Aufhebung des Visums nach sich.


    Artikel 14:


    Der bloße Besitz eines Visums berechtigt also nicht zur Einreise.
    Aus dem Artikel 34 ergibt sich das neben dem Visum die Dokumente nach Artikel 14 an der Grenze vorgelegt werden müssen.
    Sind diese Dokumente nicht vorhanden wird zwar das Visum nicht automatisch annuliert oder aufgehoben, aber eine Einreise kann u.U. untersagt werden,
    weil man davon ausgeht das Visumsmißbrauch vorliegt.


    Wir haben hier ja schon öfters davon gehört das dieses in jedem Flughafen anders gehandhabt wird.


    Grüße
    Holger

  • euer Problem muss nicht mein Problem werden!!


    du weist zu denken was du geschrieben hast und bist glücklich damit. Dann mach dir ein schönen Sonntag und gut so.


    falls du jetzt noch wissen willst warum meine reaktion hier die Antwort. Ich habe aber nicht weiter als bis Artikel 30 gelesen da ich hier schon gemerkt habe das wir womöglich von 2 verschieden Sachverhalten ausgehen. Ich gehe von dem Sachverhalt der Fragestellung aus. Von welchem Sachverhalt du ausgehst erschließt micht nicht. Vielleicht um Recht zu haben und der beste zu sein. Okay hab recht und fühle dich als tollster alles wisser. Ich hoffe nur der Fragesteller kommt zu seinem Wissen.



    Artikel 30
    Rechte aufgrund eines erteilten Visums
    Der bloße Besitz eines einheitlichen Visums oder eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit berechtigt nicht auto­ matisch zur Einreise.


    rden wir hier von einem Visum mit dem Vermerk gültig für den Shenger raum oder reden wir hier für ein Visum eingeschränkt für Deutschland??? was bedeutet in dem Fall (im Bezug auf die) der Fragestellung "...mit räumlich beschränkter Gültigkeit ..."




    leute leute leute!!!!!

  • Übrigens der Threadersteller schreibt nicht dass er Weihnachten in der Slowakei verbringen will.
    Er sucht lediglich einen günstigen Flug dahin weil das Visa auf die Slowakei ausgestellt ist und er meinte es wäre deshalb gut auch über die Slowakei in den Schengenraum einzureisen.
    Ich vermute dass es sich um eines dieser gekauften Visa handelt und die Absicht Weihnachten in D zu verbringen.
    Ich würd sie winfach mit dem Auto abholen - was bei Schnee aber unromantisch werden könnte.
    Sie könnte ja mit dem Zug Lviv fahren,.... Ist dann auch nicht viel weiter als sie in Bratislava abzuholen.
    Lviv ushgorod budapest wien Deutschland sollte auch bei jedem Wetter machbar sein oder ?

  • Übrigens der Threadersteller schreibt nicht dass er Weihnachten in der Slowakei verbringen will.


    Silvester wollen wir in der Tatra feiern-Ausreise ist Kosice-Uschgorod mit dem Bus.


    Tatra siehe Wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Tatra_%28Gebirge%29 Gebirge in der Slowakei!!


    :phatgrin: :phatgrin: :phatgrin: :phatgrin: :phatgrin: :phatgrin:


    Sorry aber er schreibt das er Sylvester in der Slowakei sein möchte!!!

  • (4) Hat der Visuminhaber an der Grenze einen oder mehrere der Belege nach Artikel 14 Absatz 3 nicht vorgelegt, so zieht dies nicht automatisch eine Entscheidung zur Annullierung oder Aufhebung des Visums nach sich.


    Hier steht doch ganz klar das die Belege auch an der Grenze vorgelegt werden müssen.
    Egal ob das Visum schon erteilt wurde.



    Ähm soll ich mir jetzt den Artikel 14 Absatz 3 selbst raus suchen oder warum hast du ihn nicht auch mit zitiert bzw. warum hast du nur den 1 Absatz zitiert? Der Artikel 14 Absatz 1 hat in dieser Sache keinen Zusammenhang. Zur Anmerkung das Visum wurde bereits erteilt.


    Ja, such Dir das selber heraus.
    Ich bin nicht dein Lakai.
    Und ich mag Deinen unfreundlichen Ton nicht. Wenn Du willst das andere Dir etwas suchen, dann könntest Du etwas freundlicher sein.


    Grüße
    Holger

  • Meine Freundin und ihr Sohn haben ein slowakisches Schengen(Multivisa)bekommen


    rden wir hier von einem Visum mit dem Vermerk gültig für den Shenger raum oder reden wir hier für ein Visum eingeschränkt für Deutschland??? was bedeutet in dem Fall (im Bezug auf die) der Fragestellung "...mit räumlich beschränkter Gültigkeit ..."


    Lesen scheint nicht Deine Stärke zu sein.
    Der TE hat ein Schengen Visum. Ausgestellt von der slovakischen Botschaft.
    Die Slovaken können kein Visum austellen welches auf Deutschland beschränkt ist.


    Was der Unterschied zwischen einem Schengen Visum und einem eingeschränkten Visum ist, steht auch in der EU Verordnung.
    Du verschwendest meine Zeit.


    Grüße
    Holger

  • Zitat von »4neo«



    Übrigens der Threadersteller schreibt nicht dass er Weihnachten in der Slowakei verbringen will.


    Zitat von »alexander.newski«



    Silvester wollen wir in der Tatra feiern-Ausreise ist Kosice-Uschgorod mit dem Bus.


    Tatra siehe Wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Tatra_%28Gebirge%29 Gebirge in der Slowakei!!


    :phatgrin: :phatgrin: :phatgrin: :phatgrin: :phatgrin: :phatgrin:


    Sorry aber er schreibt das er Sylvester in der Slowakei sein möchte!!!


    Den Unterschied zwischen Weinachten und Sylvester kennst du aber schon?


  • Du verschwendest meine Zeit.


    Grüße
    Holger


    Nee Holger, du verschwendest deine Zeit. ;) Du kannst doch entscheiden, ob du antwortest. Also einfach Finger weg von dem Thema und schon ist alles gut. Dann braucht ihr euch auch nicht gegenseitig angiften.

  • Ja, Du hast Recht. Ich werde ihn in Zukunft ignorieren.


    Grüße
    Holger

  • Übrigens der Threadersteller schreibt nicht dass er Weihnachten in der Slowakei verbringen will.


    :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :patsch: :patsch: :patsch: :patsch: :patsch: :patsch: :patsch: :patsch: :patsch: :patsch: :patsch: :patsch: :patsch: :lol: :lol: :lol: :lol:



    Was ist das hier für eine real satire!!!!


    :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:


    ich habe ein Lachkrampf!!!!


    Der treadersteller will sylvester in die tatra irgendwer bringt Weihnachten ins Spiel und anstatt bei der sache zu bleiben muss jetzt der Unterschied zwischen weihnachten und sylvester diskutiert werden!!! Warum???


    Und dann wird auf dem Artikel 30 verwiesen welcher auf eine Ablehnung derEinreise hinweist wenn im Visum eine räumliche Einschränkung eingetragen ist und im Artikel wird auf ein nächten artikel Artiekl und ein absatz verwiesen und dann wird ein komplett falscher Absatz des artikels angegeben. dann weist man drauf hin und ist gleich unhöflich.


    :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:


    das ist soo geil hier!!! der eine fängt was aus dem absoluten zusammenhang gerissen auf und baut sich ein wie so ein stück Butter im heißen fett. Ich bekomme den Lachkrampf. Braucht mich aber nicht wirklich ignorieren bin sowieso nur ganz wenig in dieser Kasperkiste und dann kommentiere ich kaum was. Und wenn dann sieht man ja was dabei raus kommt wenn mal etwas hinterfragt ist man gleich Iwan der Schreckliche!!


    :bigice: <- der gefällt mir trotzdem!!!

  • coke2001: zuviel am Auspuff des Wolga geschnüffelt? Drum extra nochmal für unseren des Lesens bzw. des Verstehens nicht so mächtigen Freundes des Kokas ...


    Artikel 30


    Rechte aufgrund eines erteilten Visums


    Der bloße Besitz eines einheitlichen Visums oder eines Visums mit
    räumlich beschränkter Gültigkeit
    berechtigt nicht auto­matisch zur
    Einreise.


    Das sachlich zu Deinen unsachlichen Einwürfen. Artikel 30 ist also mitnichten nur auf Visum D beschränkt, sondern auch aufs Schengen-Visa. Mit deinen restlichen Sprüchen hast Du Dich ja schon selber abqualifiziert ...hoffe mal, dass Du die "längeren Absenzen hier" nicht aufgrund therapeutischer Massnahmen hattest? :pillepalle:

  • Wir müssen nicht diskutieren wer hier was und wo geschnüffelt hat weil ich eigentlich davon ausging das die einnahme von berauschenden Mitteln eher die genommen haben die nicht lesen wollen können oder prinzipell nicht in der Lage sind zu lesen was geschrieben wurde und was nicht.


    Nochmals die Junge Frau hat ein slowakisches Visum für den Shenger Raum. kann somit in den shenger Raum einreisen wo soe will und im zeitraum der gültigkeit des visum wann sie will. die einzige Begrenzung ist nur die dauer. Aufgrund der Fragestellung hier aber absolut nicht relevant. Und ob man hier was vorlegen muss oder nicht kann passieren wenn der zollbeamte einen Verdacht hat. Er wird wohl ohne weiteres kein verdacht haben sollte er ihn haben muss er ihn darlegen anderseits ist es Beamtenwillkür. Und wenn mir jemand den artikel 30 vorlegt für das Versagen eines Visums mit dem Verweis auf ein anderen Artikel dann erwarte ich einfach nur das mir hier der Artikel mit dem richtigen Absatz vorgelegt wird und nicht die Unterlagen welche man bebötigt um das Visum zu erhalten. dazu es hier einige gar nicht gemerkt haben das hier von räumlichen Begrenzung als Ausnahme gesprochen wurde. hat sich irgendwer von den Antwortenten gedanken gemacht was eine räumliche Begrenzung im Sinne des SDÜ bedeutet. Oder flattern wir einfach so wild im Hühnerstall umher weil alle Hühner wild im Stall umher flattern? Nur als Hinweis die Junger Frau vom Fragesteller hat keine räumliche Begrenzung in ihrem Visum somit muss man über diese regelung hier keine 10 Treads schreiben. Einmal kurz lesen und der Inhalt sollte erfasst werden. Hinzu kommt das das Ausreiseland (aus dem Shenger Raum) auch das Land ist welches das Visum ausgestellt hat. selbst wenn es nicht so wäre wüsste ich nicht was es dann bei der Ausreise für eine Rolle spielt. dann meldet sich hier noch ein Herr zu Wort welcher Visum verkauft, auf welche Art diskutieren wir mal nicht, und das er bei diesen halblegalen Visavergabe ein Visamissbrauchsverdacht im Raum steht kann man damit vielleicht rechnen. ich gehe aber davon aus das das visum legal erworben wurde. denn auch das kann man machen, auch wenn es viele nicht wissen.


    Tut mir leid aber ich kann euch bzw. das Informationscaos so wenig folgen wie wahrscheinlich ihr mir folgen könnt.


    Als Beispiel nach eurer Diskussion und argumentation so wie ich es von euch zu denken verstanden zu haben. das ist ein beispiel was tgl mehrere 100te ukrainer tgl. mit einem Shenger Visum erleben.


    Ukrainer X will mit deinem Shenger Visum nach Deutschland,Holland,Schweiz Frankreich etc. er möchte mit dem Bus fahren oder mit dem Auto.


    Nach eurer Argumentation muss er aber alle Papiere mit führen die sagen wo sein Hauptreiseziel ist und jeder Zöllner kann das Visum Grundlos anulieren und den jenigen zurück schicken. das bedeutet theoretisch das jeder ukrainscher Bürger mit Shengen Visum an der ukrainischen polnischen Grenze grundlos zurück gewiesen werden kann da das Visum in Deutschland ausgestellt ist. Wie oft habt ihr dieses Verfahren Grundlos erlebt? an anderen Grenzkontrollen ist es unwahrscheinlich kontrolliert zu werden da es hier keine (bis auf Ausnahmen) Kontrollen gibt. Ich wüsste nicht warum Grundlos ein Bürger aus einem Visumpflichtigen Land in den Shenger Raum nicht einreisen darf.So fasse ich eure Argumentation auf


    relevante Rechtshinweise sind wie folgt:



    Gem. Art. 5 I c SGK ist der Zweck-Mittel-Nachweis durch Vorlage der Nachweise zum Aufenthaltszweck gem. Anhang II VK und ausreichender finanzieller Mittel zu führen. Der Nachweis finanzieller Mittel richtet sich nach den Umständen des Aufenthaltes, im Zweifel werden Richtbeträge festgesetzt, die gem. Art. 5 III, 34 SGK der Kommission mitgeteilt. Die Erstveröffentlichung befindet sich im ABl.-EU C 247/19 vom 13.10.2006, die aktuellste Änderungsmitteilung im ABl.-EU C 298/3 vom 04.10.2012.


    Besonders hervorgehoben wird in Art. 21 I VK, dass eine Risikoanalyse dazu führt, dass keine Gefahr rechtswidriger Einwanderung besteht und Rückkehrbereitschaft und rechtzeitige Ausreise zu erwarten sind.

    Daneben ist gem. Art. 15 I, III VK - in Ergänzung zu Art. 5 I c SHK - der Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung mit 30.000 Euro Deckungshöhe vorgeschrieben, ......


    Das Visum wird für das gesamte Hoheitsgebiet der Schengen-Vollanwenderstaaten erteilt (Art. 24 VK). Das Nichterfüllen der Erteilungsvoraussetzungen ist ein Visaversagungsgrund nach Art. 32 VK. Ausnahmsweise kann das Visum im Falle des Nichterfüllens aller Voraussetzungen des Art. 5 I SGK oder der Nichtanerkennung des Passes in allen Staaten mit räumlicher Beschränkung erteilt werden (Art. 25 I-III VK).

  • dass Du die "längeren Absenzen hier" nicht aufgrund therapeutischer Massnahmen hattest? :pillepalle:


    ich gehe davon aus das du mich hier nicht absichtlich beleidigen wolltest sondern nur cool sein wolltest. ist auch okay wenn du aus persönlichen Gründen nicht anderst kannst. ich habe verständniss dafür!!!
    nein sondern weil ihr mir hier alle einfach nur zu oberschlau seit alles wisst aber nichts wirklich mit den entsprechenden rechtshinweisen unterlegen könnt oder wollt oder angst habt das eurer wissen eigentlich nur ein oberflächiges Wissen ist!!!


    Mein Bestreben ist hier immer auf die Ausgangsfrage zu reagieren und argumentieren und nicht über irgendwelchen Worthülsen im Verlauf welche schon lange den Bezug auf die Ausgangsfrage verloren haben. Wenn mir jemand den Artikel 30 vorlegt dann möchte ich auch gleich den entsprechenden zusatz haben in welchen die Gründe für das versagen genannat werden und kein Artikel in welchem steht welche Unterlagen zur Visaerteilung vorgelegt werrden müssen. ich erwarte schon immer schön bei der sache zu bleiben. und nicht ......... Ihr versteht den Zusammenhang ja sowieso nicht!!!


    Der bloße Besitz eines einheitlichen Visums oder eines Visums mit
    räumlich beschränkter Gültigkeit berechtigt nicht auto­matisch zur Einreise.


    Aber das bestimmt nicht bei ordentlicher Beantragung des Visum und guten Verhalten bei vorherigen Aufenthalten. Also definitiv nicht Grundlos nur weil sie über Deutschland in die Slowakei fahren will. -> um zur Frage zurück zu kommen!!

  • ich gehe davon aus das du mich hier nicht absichtlich beleidigen wolltest sondern nur cool sein wolltest. ist auch okay wenn du aus persönlichen Gründen nicht anderst kannst. ich habe verständniss dafür!!!
    nein sondern weil ihr mir hier alle einfach nur zu oberschlau seit alles wisst aber nichts wirklich mit den entsprechenden rechtshinweisen unterlegen könnt oder wollt oder angst habt das eurer wissen eigentlich nur ein oberflächiges Wissen ist!!!
    ............ Ihr versteht den Zusammenhang ja sowieso nicht!!!

    So langsam habe ich gar das Gefühl, dass Dein Geschreibe hier sowas wie Therapie für Dich ist, Deine Beleidigungen des Forums und seiner Mitglieder Dir bei der Bewältigung von irgendwas helfen soll?
    ... fühlst Du Dich minderwertig? Möchtest Du über Deine Probleme sprechen?


    evtl. kann Dir hier geholfen werden...
    http://www.berlin.de/lb/psychiatrie/krisenhilfe/index.html

  • Der ursprüngliche Fragesteller hat aus den Antworten aber sicher herausfiltern können:


    - Beim Schengenvisa sollte das Einreiseland möglichst das Ausstellerland sein. Ist es das nicht, ist mit Fragen der Grenzbeamten zu rechnen. Gut, wenn da Nachweise über den weiteren Verlauf der Reise erbracht werden können. Damit lassen sich direkt vor Ort, beim entsprechend kontrollierenden Beamten, alle Missverständnisse ausräumen.


    - wer auf Konfrontation aus ist, wie ein gewisser Diskussionsteilnehmer hier, wappnet sich mit Gesetzestexten, gibt diese seiner des deutschen mehr oder weniger mächtigen Holden mit und lässt sie diese einem zickenden Beamten vortragen. Womit dann die Sylvesterböller schon vorher losgehen könnten ... :blackeye:

  • Das ist ja ein ziemlich cholerischer Tread geworden.....
    :)


    Nach eurer Argumentation muss er aber alle Papiere mit führen die sagen wo sein Hauptreiseziel ist und jeder Zöllner kann das Visum Grundlos anulieren und den jenigen zurück schicken. das bedeutet theoretisch das jeder ukrainscher Bürger mit Shengen Visum an der ukrainischen polnischen Grenze grundlos zurück gewiesen werden kann da das Visum in Deutschland ausgestellt ist. Wie oft habt ihr dieses Verfahren Grundlos erlebt? an anderen Grenzkontrollen ist es unwahrscheinlich kontrolliert zu werden da es hier keine (bis auf Ausnahmen) Kontrollen gibt. Ich wüsste nicht warum Grundlos ein Bürger aus einem Visumpflichtigen Land in den Shenger Raum nicht einreisen darf.So fasse ich eure Argumentation auf


    Genauso ist das!!!
    Ein Visum ist nur eine von mehreren Einreisevorraussetzungen.
    Ein Visum garantiert auch nicht unbedingt die Einreise.
    Teilweise müssen die Antragsteller das bei der Visabeantragung sogar unterschreiben.
    Sowas Passiert ziemlich oft und hat normalerweise ein unbefristetes Einreiseverbot als Folge. (Bei zurückweisung an der Grenze)

  • Genauso ist das!!!
    Ein Visum ist nur eine von mehreren Einreisevorraussetzungen.
    Ein Visum garantiert auch nicht unbedingt die Einreise.
    Teilweise müssen die Antragsteller das bei der Visabeantragung sogar unterschreiben.
    Sowas Passiert ziemlich oft und hat normalerweise ein unbefristetes Einreiseverbot als Folge.



    Das glaube ich dir das dies mit den Visas passiert welche du verkaufst!!! Denn bee dieser Art von Visum ist es ja berechtigt das Zollbeamte zweifel bkommen. Und hier sind wir auch an dem Punkt warum der Rest ständig Probleme hat bzw. Steine in den Weg gelegt bekommt. So lange es läute gibt die ein Visa Garantieren und Geld damit verdienen wird die skepsis bei den Zollbeamten nicht geringer werden. Dank dir und deinem handeln ist wohl die Visaerteilung so kompliziert!!!


    Danke Ahrens!!!



    So langsam habe ich gar das Gefühl, dass Dein Geschreibe hier sowas wie Therapie für Dich ist, Deine Beleidigungen des Forums und seiner Mitglieder Dir bei der Bewältigung von irgendwas helfen soll?


    okay !!!! wenn du die Adresse kennst und weist was hilft warum nennst du mir die Adresse. Irgendwie hast du verpasst wer wen beleidigt hat!! Ich habe dir eigentlich nur die Beleidigung an mich verziehen. Sorry wenn du damit nicht umgehen kannst. Aber du kennst da ja gute Adressen:


    welcher dir helfen. Mir hilft diese Adresse leider nicht da es mir viel zu weit ist.

  • Dank dir und deinem handeln ist wohl die Visaerteilung so kompliziert!!!


    Was hast du denn geraucht????
    Nun beruhig dich erstmal wieder....
    Du kannst mir hier ja viel in die Schuhe schieben, aber bestimmt nicht die Einführung der Visavorschriften. So weit gehen meine Möglichkeiten dann doch nicht. 8)


    Wenn Leute an der Grenze zurückgewiesen werden liegt das an den einreisenden Personen, aber nicht an gefälschten Visa o.ä.


    Also du hast von der Thematik einfach keine Ahnung.
    Irgendwelche Gesetze googlen kann hier jeder. Was du hier geschrieben hast passt einfach weitgehend nicht zu dem was der Fragesteller wissen wollte, bzw. ist unvollständig.
    Ob die von dir dafürgehaltene Gesetzeslage, dann auch auf den tatsächlichen Lebenssachverhalt (in diesem Fall der Frage des Antragstellers) zutrift und ob die Erklärung vollständig ist (Urteile, Literatur, Umsetzungsrichtlinien, Polizeivorschriften, usw), ist eine andere Frage.
    Die von dir zitierten Gesetzesquellen reichen für sich nicht aus um deine Behauptungen zu belegen. Im Gegenteil.
    Die Praxis wiederspricht dem was du behauptest aber auf jeden Fall mit vielen Tausend Fällen.
    Die meisten Leute welchen die Einreise verwehrt oder welche abgeschoben wurden sind mit gültigen Visa eingereist, oder haben es versucht.

  • coke 2001
    Was haben denn die Zöllner damit zu tun?
    Es geht doch um Menschen und nicht um Waren!
    Gruss Oldtrotter


    PS. Habe übrigens am Tag der Automobilisten wunderschöne restaurierte Wolga in Smila gesehen, um noch mal auf die dummen Bemerkungen zurück zu kommen. Es geht hier nicht um die Sache sondern um die Selbstdarstellung, leider nicht mehr im positiven Sinn!

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