Was passiert nach Überschreitung der 90 Tage in der UA?

  • daneben steht die Zahl 69, sind das die verbleibenden Tage?


    Ich kann mich nicht erinnern, da schon mal jemanden von der Bundespolizei am Stempel herumschrauben gesehen zu haben, um irgendeine Tageszahl einzustellen. Ich habe auch gerade noch mal bei uns alte Stempel verglichen, da würde Deine Theorie mit den Resttagen hinten und vorne nicht passen. Mag natürlich bei polnischen Stempeln anders sein (damit haben wir keine Erfahrung), aber ich tippe eher auf eine interne Personalnummer.

  • Die 90-Tage-Regel findet beim Visum D keine Anwendung. Andernfalls hätte sie bei der ersten Ausreise aus der €U ein freundliches Gespräch mit den Zöllnern bekommen. Des weiteren wäre ihr die Wiedereinreise verweigert worden, da sie sich vom 24.9.16 bis 28.12.16 bereits 96 Tage in der €U befand. Des weiteren macht es keinen Sinn, ein Arbeitsvisum mit "dauerhaftem" Aufenthalt mittels 90 Tagen oder anderweitig zu begrenzen. Auch wenn ICH davon ausgehe, daß die Aufenthaltsdauer lediglich durch die Gültigkeit des Visum begrenzt ist, empfiehlt sich ein Anruf bei der polinischen Botschaft oder bei einem des VAC.


    Kiew15 : vielleicht bearbeitest Du das Bild vom Paß noch ein wenig, so daß die Paßnummer nicht mehr zu erkennen ist.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Hallo, danke für eure Antworten.


    Also darf sie jetzt weitere 84 Tage in Polen bleiben, oder wird der Aufenthalt in der Ukraine (28.12.16-12.01.17) mit einberechnet? dann wären es noch 69 Tage. dazu gibt es widersprüchliche Aussagen......

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!