Was soll ich alles tun, um meine alte Staatsangehörigkeit aufzugeben und die Bemühungen zu beweisen?

  • Hallo zusammen,




    danke euch, die mir bei der Antragstellung auf Ausbürgerung aus der Ukraine geholfen habt!
    Nun habe ich eine andere Frage. Was soll ich alles weitere tun, um meine alte Staatsangehörigkeit aufzugeben und dies beweisen zu zu können?
    Wann und wo genau soll einen Zeugen mitnehmen?


    Wie oft soll ich unsere ukrainische Konsulat anschreiben? Könntet ihr vielleicht mal einen Vorschlag machen, was ich alles schreiben sollte und wie das Schreiben gestaltet werden soll? Gibt es vielleicht irgendwo ein Schreiben, das jemand schon so geschickt hat bzw. könnte jemand dieses hier hochladen?
    Soll ich einfach eine Kopie jedes Schreibens machen? Da ich, wie ihr meinem ersten Post entnehmen könnt, im nächsten Jahr nach dem UK gehe ( offiziel bin ich ja nocht nicht zugelassen, offizielle Zulassung bekomme ich im März ) und eine Ausbürgerungsbescheinigung sicherlich während meines dortigen Studiums bekommen würde, will ich sogar mehr als alles ( wenn ich überhaupt so sagen könnte ) so beweisbar wie möglich tun, um meine aktuelle Staatsangehörigkeit so schnell wie möglich aufzugeben. Würde etwas bringen, wenn ich nicht nur die Konsulat sondern auch die Administration unserer Presidenten anschreiben und anrufen würde und dann der Auslandsbehörde das irgendwie beweisen würde (übrigens, wie?)?


    Ich hoffe einfach auf Kulanz der Auslandsbehörde, dank deren ich mich vor der Ausbürgerung einbürgern würde. Die Hoffnung stirbt nämlich zuletzt. Übrigens: Ich fahre nach Ireland im Rahmen des ERASMUS-Programms. Würde was bringen, wenn sowohl jemand vom ERASMUS-Ausschusses als auch von der Uni ( ich studier ziemlich erfolgreich ) und mein Arbeitgeber die Bitte befürworten würden? Vielleich schreibe ich nichts anderes als Quatsch, aber ich hoffe, doch nicht Smiley.




    Danke schon mal

    Einmal editiert, zuletzt von kasamb ()

  • Bei meiner Frau war das so:


    Sie war als im Ausland lebende Ukrainerin beim Generalkonsulat in München angemeldet.
    Sie hat die Einbürgerungszusicherung und den Ausbürgerungsantrag dort abgegeben.
    Die Zusicherung mußte mit einer Apostille versehen und ins ukrainische Überstzt sein.
    Wir waren am Morgen dort die ersten, zahlen mit der Karte, Stempel auf die Zusicherung, raus und zur Übersetzerin, dann wieder ins GK und Antrag abgegeben.
    Bei der Abgabe bekam sie eine Bescheinigung auf deutsch, dass sie die Ausbürgerung beantragt hat.
    Alle 3 Monate schickten wir einen Einschreibebrief mit Rückschein nach München, mit der Bitte um Antwort, wie weit
    die Ausbürgerung vorangegangen sei. Die Rückscheine kamen, eine Antwort kam nie.
    Nach 13 Monaten kam dann ein Brief, dass die Ausbürgerungspapiere in München abzuholen seien.
    Bei der Abholung musste der Ukrainische Reisepass abgegeben werden.
    Wieviel es dort insgesamt gekostet hat, weis ich nicht mehr.

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