Ich denke das wohl jede ABH dies individuell regelt .
Ja, leider. Deshalb gilt eigentlich immer das jeder für sich persönlich nachfragen muß.
Und die Infos hier im Forum nur als Orientierung nutzt.
Ich denke das wohl jede ABH dies individuell regelt .
Ja, leider. Deshalb gilt eigentlich immer das jeder für sich persönlich nachfragen muß.
Und die Infos hier im Forum nur als Orientierung nutzt.
Uns wurde auch mitgeteilt das für meine Frau kein A1 Test nötig gewesen sei.
Und warum? Weil sie einen Hochschulabschluß hat. Und lt. dem Mitarbeiter in meine ALB spielt es auch keine Rolle in welchen Fach der Abschluss ist um oben genannte Vorteile zu erhalten.
halte ich für nicht zutreffend........es will doch auch die Botschaft den A1 sehen......nicht nur die ALB.....ohne A1 kein Visum...
so wars bei uns und meine Frau hat auch ein Masterdiplom
Nicht unbedingt. Für Hochqualifizierte besteht kein A1 Zwang (zumindest auf dem Papier). In der Regel wird er verlangt, auf die Ausnahme zu bestehen kann aber länger dauern als den A1 Kurs abzulegen.
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