Hallo zusammen,
zu folgenden Thema würden mich sehr Eure Erfahrungen interessieren.
Nach unserer Trauung im August war meine Frau nach UA gereist um zu Hause den Namen in den Pässen ändern zu lassen.
Unser deutscher Familiename beinhaltet ein "ä" und die Behörden in Kiew teilten uns nach 3 Tagen intensiver internen Rücksprachen mit,
dass sie den Namen im nur mit "a" oder "ae" schreiben können.
Nach langem hin und her und Protesten mussten wir uns wohl oder übel für eine dieser Varianten entscheiden
Meine Frau hat nun in Ihrem Pass unseren Familiennamen in einer anderen Schreibweise als auf unserer Eheurkunde. (wir haben ae gewählt)
Ich bin natürlich stinksauer.
Habt Ihr auch diese Erfahrungen gemacht?
Lustig wurde es neulich beim Notar in DE als wir ein Grundstück gekauft haben. Dieser hat sich geweigert im Kaufvertrag den Namen meiner Frau mit "ae" zu schreiben
da unser Familienname lt Eheurkunde ja mit "ä" geschrieben wird. Auch der Grundbucheintrag wird mit ä erfolgen.
Wie wird das mit der Aufenthaltserlaubnis werden? Wie wird sie dort geschrieben?
Es kann doch nicht sein, nur weil die in Kiew es nicht hinbekommen unseren Namen richtig zu schreiben wir nun überall verschiedene Schreibweisen unseres Familiennamen haben.
Bin für jeglichen Infos dankbar.
Gruss
Pierre