Ausbürgerung unter dem 18. Lebensjahr

  • Hallo liebe Forumfreunde,


    in den nächsten Tage erhalte ich meine Einbürgerungszusicherung von der Behörde, da ich heute die Loyalitätserklärung unterschrieben habe. Bin seit paar Tagen erst 16 Jahre alt, hab den Antrag aber schon im November 2013 gestellt.
    Nun muss ich mich ja der Ausbürgerung widmen. Wird diese überhaupt unter dem 18. Lebensjahr funktionieren, bei Zustimmung der Eltern natürlich? Da mein Vater erst seine Zusicherung in sechs Monaten kriegt, würde ich jetzt schonmal das ganze bei der Botschaft in Remagen beantragen. Müsste ich 270€ zahlen, oder ist es dann günstiger? Und falls ich mich mit meinem Vater ausbürgere, müsste jeder 270€ zahlen oder nur mein Vater?


    Leider können wir kaum ukrainisch und die Seite ist für uns also nutzlos. Auf russisch ist diese ja nicht vorhanden. Ich wäre sehr dankbar für die Hilfe!


    Grüße

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