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  • Hallo,
    meine Verlobte und ich werden demnächst heiraten. Wir kommen nach der Hochzeit nach Deutschland mit der 3jährigen Aufenthaltserlaubnis für sie. Und nach diesen 3 Jahren bekommt sie ja den deutschen Passport. Wir wollen dieses Jahr oder nächstes Jahr aber wieder fü­r ein paar Monate im Ausland arbeiten. Mü­ssen wir diese 3 Jahre ausschließlich in Deutschland sein? Wie ist es wenn wir in einem anderen Land z.B. 4 Wochen Urlaub machen. Werden diese 4 Wochen auch abgezogen. Oder mü­ssen wir einfach nur in Deutschland angemeldet sein und können trotzdem fü­r ein paar Monate im Ausland arbeiten?

  • Hallo bubochka, sollte bestimmt ABH heissen :thumbup: , denn ich denke mal die ALB (Aachener Landesbank) ?( hat nicht das meisste mit Einbürgerungen zu tun.

  • Drei Jahre muss der Lebensmittelpunkt in D sein (also im Klartext: Urlaubsaufenthalte stören nicht). Dann kann man als Ehegatte eines Deutschen die Staatsbürgerschaft beantragen. In der Praxis dauert es aber noch einige Zeit (Einbürgerungszusage, Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft, etc. ich würde 1-2 Jahre rechnen), bis man dann tatsächlich einen deutschen Pass hat. Gegenfragen: Warum ist es so eilig, dass es wichtig ist, ob man diesen Status ein paar Monate früher oder später erhält? Will Sie über die ukrainische Staatsbürgerschaft ablegen? Wenn ja warum? Warum möglichst schnell? Unverständnis!


    Gruß
    Siggi

  • Nein, das ist vielleicht ein Missverständnis.
    Meine Zukünftige will nicht unbedingt SOFORT den deutschen Pass haben. Ich habe mir nur gedacht, dass wenn diese 3 Jahre rum sind, dass sie dann wieder ein neues Visum beantragen muss. Und noch dazu kommt, dass wir beide auch nicht unbedingt mehr so lange in Deutschland verharren wollen. Um da die ganzen Komplikationen zu umgehen, ist es halt besser wenn sie einen deutschen Pass hat.

  • Nach 3 Jahren gibt es eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Diese besteht auch dann fort, wenn man aus Deutschland auswandert. Wir wohnen seit 4 Jahren nicht mehr in Deutschland, trotzdem gilt die Niederlassungserlaubnis meiner Frau (darüber haben wir ein schriftlich Bescheinigung der ABH), d.h. alle Reisen in die Schengen (und viele EU Länder) sind ohne Visum möglich. Von da her gibt es keinen Grund, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen.


    Gruß
    Siggi


    P.S: Es gibt sogar Menschen, die wohnen noch niemals diese 3 Jahre in D, erzeugen aber die Fiktion ihrer Anwesenheit dort. (Ich kenne persönlich so einen Fall.) Eine Anmeldung reicht dafür schon. Aber Vorsicht vor den Stempeln im Reisepass...

  • Hallo Jaschka,


    nein nach den 3 Jahren muss Sie keine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen.
    Soweit ich weiß kann dann das unbegrenzte Niederlassungsrecht beantragt werden, oder?
    Siggi, Rumbo und so weiter wissen das glaube ich besser! ;)

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