Familienzusammenführung

  • hallo torsten,


    was ein normaler weg kostet, darüber bin ich mir im klaren. interessant sind für mich die eventuellen anwaltskosten.


    hallo coolenatter,


    es freut mich für dich, daß du mit der deutschen botschaft in kiew zufrieden bist. dem kann ich bisher aber noch nicht zustimmen. ich will hier nicht alte sachen raus kramen und mich nur an aktuelles halten. natürlich geht es um subjektive eindrücke, genauso wie ich einfach den eindruck habe, daß in der botschaft subjektive entscheidungen getroffen werden.
    zum thema freundlichkeit oder entscheidungen in der botschaft, schicke deine frau alleine hin. lese in russischen oder ukrainischen foren zu diesem thema nach. es ist erschreckend was dort für ein bild über die botschaft und damit über deutschland vorzufinden ist.

  • ich will hier nicht alte sachen raus kramen und mich nur an aktuelles halten. natürlich geht es um subjektive eindrücke, genauso wie ich einfach den eindruck habe, daß in der botschaft subjektive entscheidungen getroffen werden.


    Kann ich teilweise bestätigen. Natürlich machen die dort was sie wollen. Gegenüber meiner kleinen waren die dort auch ziemlich unfreundlich. In Minsk habe ich in der Botschaft ganz andere Erfahrungen machen dürfen. Selbstverständlich sind das meine persönlichen subjektiven Eindrücke .


    Gruß Frank

  • schicke deine frau alleine hin. lese in russischen oder ukrainischen foren zu diesem thema nach. es ist erschreckend was dort für ein bild über die botschaft und damit über deutschland vorzufinden ist


    Ich habe das gelesen, und ich habe auch gelesen, dass wenn ein Deutscher dabei ist, die Freundlichkeit expotentiel steigt. Vielleicht hatten wir deshalb wenige bis gar keine Probleme. ImGegenteil, sie waren sogar hilfsbereit.
    Ein weiterer Grund für meine Anwesenheit war die Psychische und Physische Unterstützung bei der Tour de Ministeria mit anschliessendem Zieleinlauf bei der Botschaft und die angenehme Begleiterscheinung, sich Kiew einmal zusammen anzuschauen.
    Kann ich nur jedem empfehlen.

    Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden,
    kann man Schönes bauen.

    Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832, dt. Dichter

  • Hallo Jecko,


    man lernt nie aus ;) Das aber heute noch wirklich was umsonst ist, grenzt schon an Wunder... :D


    Hallo liebe,


    keine Ahnung wie man Anwaltskosten für etwas schätzen könnte, ohne den Sachverhalt, oder sonstige Begleitumstände zu kennen, aber ich denke, dass Du bei einem Fachanwalt für Ausländerrecht, z. Bsp. im i-net per Mail schon mal ungefähr einen Rahmen erfahren wirst..., viel Glück..., oder besser noch viel Erfolg, dass es bei Euch ohne klappt!!!


    Und noch ein kleines Urteil zum "leidigen Thema":


    Zitat

    Oberverwaltungsgericht: Eheleute müssen "echte" Ehe "beweisen"
    11.05.2009 * Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil vom 29.01.2009 (Az. 2 B 11.08) eine wichtige Entscheidung zur sogenannten "Beweislast bei Ehegattennachzug" getroffen. Für Laien ist es schwer nachvollziehbar, doch für Juristen scheint es verständlich: künftig müssen Eheleute (vereinfacht formuliert) dem Staat (der Obrigkeit) "beweisen", daß sie eine "echte" Ehe führen. Allgemeiner Hintergrund ist, daß es sicherlich eine Vielzahl von sogenannten "Scheinehen" gibt: Eheschliessungen, die nur deswegen erfolgen, um einem Ehepartner in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu ermöglichen. In der Bemühung, einen solchen Mißbrauch zu verhindern, geraten nun aber auch die normalen Bürger in die Mühlen der Obrigkeit, die nichts anderes wollen als mit ihrem geliebten Ehepartner in Deutschland zu leben. Es stellt sich zunehmend die Frage, wie man denn "beweisen" will, daß man eine "schützenswerte Ehe" führt (so das Juristendeutsch). Da werden zum Beispiel Fragen gestellt wie "wieviele Geschwister hat Ihr Verlobter" oder "wo wohnen denn die Eltern". Je nach dem, wie die gut oder schlecht die Übersetzung solcher Fragen ist, entstehen Verständnisschwierigkeiten, die oft von den Behörden dann als "Widersprüche" interpretiert werden. Sobald aber "Widersprüche" in den Akten vermerkt sind, beginnen die Probleme, die die Eheleute dann kaum noch ausräumen können. Plötzlich liegt an ihnen, zu "beweisen", daß sie eine echte Ehe führen. Fairerweise muß man allerdings auch feststellen, daß es bei vernünftiger Betrachtungsweise sehr oft gelingen kann, simple "Widersprüche" im Gespräch mit den Behörden auszuräumen. Andererseits gibt es aus anwaltlicher Sicht immer wieder Konstellationen, in denen die Frage erlaubt ist, wie es denn sein kann, daß die "Obrigkeit" (Behörden, Gerichte) sich derart massiv in das Privatleben einmischen und aus "höherer Sicht beurteilen" will, ob sich zwei Menschen aus verschiedenen Kulturen und Kontinenten "echt" lieben oder ob es nicht besser wäre, bei Eheschließungen zunächst einmal ohne jede "Beurteilung von oben" eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, dann aber im Gegenzug die Frist für eine "eigenständige Aufenthaltserlaubnis nach Scheidung" von jetzt zwei auf beispielsweise vier oder fünf Jahre zu erhöhen. Die "kurze" Frist von jetzt zwei Jahren animiert geradezu die "Scheinehen", während eine lange Frist von vier oder fünf Jahren sicherlich in Bezug auf Scheinehen abschreckend wirken würde. Damit aber wären die echten Ehen vom Staat geschützt und die Partner von echten Ehen wären nicht mehr diesen teils sehr belastenden "Prüfungen von oben" ausgesetzt.

  • Hey Ihr 2..., ich merke schon..., Ihr habt Euch den Clown heute zum Abendbrot geteilt..., Frechdächse..., unredliche noch dazu wie Robert sagen würde!!! Aber..., dieser Spaß war nicht umsonst..., über die Kosten unterrichtet Euch mein Anwalt!!! 8) :D

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