Unterlagen zur Eheschließung

  • Also die Vollmacht des Standesamtes, die mir meine Verlobt erteilt hat, ermöglicht mir den
    Antrag zur Eheschließung alleine durchführen zu können.
    Was ist die Beitrittserklärung? Jetzt dachte ich wir haben alle Dokumente zusammen,
    aber von der Erklärung habe ich bisher nichts gehört oder ist das der Antrag zur Eheschließung?
    Danke.

  • Hallo,


    wir haben ja schon vor einigen Jahren geheiratet, und seither hat sich auch Etliches geändert. Aber ich hatte damals etliche Probleme mithilfe des Forums von info4alien.de gelöst oder bereits im Vorfeld umgangen. Insbesondere konnte ich in einem Fall dem Mitarbeiter der ABH wesentliche Hinweise geben, ohne die er beüglich der Einreise der Tochter vermutlich eine falsche Entscheidung getroffen hätte. Das Forum ist zwar nicht extra auf die UA zugeschnitten, aber dort verkehren auch regelmäßig Spezialisten. Wer also aktuell Fragen und Probleme mit Heirat, Familienzusammenführung und Behörden allgemein hat, dem kann ich nur empfehlen, dort parallel mitzulesen, und auch Fragen zu stellen. Natürlich sollte niemand reinschreiben ich bin A aus B und möchte folgenden halblegalen Dreh machen... Aber als Informationsquelle hat mir das Forum dort wirklich auch gute Dienste geleistet.


    Grüße,
    Hansi

  • Zweifelsohne ist zum Thema Ausländerrecht info4alien das Forum #1. (erne trifft man dort auch mit über 5000 Beiträgen wieder.)


    Ich habe dort auch manche interessante Anregung erhalten, lese dort aber nur, wenn es Probleme gibt. Als regelmäßige Abendunterhaltung ist es mir dann doch nicht interessant genug.


    Gruß
    Siggi

  • und das ist die Beitrittserklärung, wenn es auf einem bestimmten Formblatt namens Beitrittserklärung ist,
    z.B. beitrittserkl.pdf
    oder beitrittehe.pdf (wobei hier einiges blödsinnigerweise vorausgefüllt ist, was nicht sein dürfte)
    oder
    ST-Sonder5f.pdf


    ...OK, danke. Das ist das erste Mal dass ich so einen Wisch sehe :)
    Ich glaube ich werde mich mit meiner Frage gleich vertrauensvoll an die Botschaft wenden. Mal sehen was
    die mich wissen lassen.
    Euch allen Danke für das Feedback - die Antwort der Botschaft werde ich hier dann posten.

  • Hallo, wie versprochen hier die Antwort die ich von der Deutschen Botschaft, Kiew erhalten habe.
    Kurzform:
    1. Anmeldung der Eheschließung in Deutschland (hierfür ggf. vorab noch Unterschriftsbeglaubigung durch die Botschaft auf der Vollmacht)
    2. Visumantrag unter Vorlage des Nachweises über die Anmeldung der Eheschließung
    Lt. Botschaft verlangen wohl die meisten Standesämter in D für die Vollmacht zur Eheschließung (für den Fall dass die Verlobte nicht anwesend
    sein kann) eine beglaubigte Unterschrift der Verlobten auf der Vollmacht. Mein Standesamt verlangt dies nicht so dass das Thema der
    Beglaubigung der Unterschrift für meine Verlobte erledigt ist.
    Barton

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