Halleluja, es gab Post vom OLG.
Termin wurde beim Standesamt vereinbart. Jetzt ab in die Ukraine und gleich zur Botschaft.
Nach dem Dokument "Merkblatt für die Beantragung eines Visums zur beabsichtigten Eheschließung und anschließender Wohnsitznahme in Deutschland (Verlobte)" ist eine Verpflichtungserklärung (VE) nicht notwendig. Trotzdem habe ich gelesen, dass das Ausländeramt eine VE in manchen Fällen unrechtmäßig fordert. Damit es zu keinen Verzögerungen im Prozess kommt, überlege ich schon jetzt eine VE zu besorgen und sie zu den anderen Antragsdokumenten zu legen.
Was mein ihr? Ist die formlose schriftliche Erklärung (alle entstehenden Kosten werden nach §§ 66-68 AufenthG übernommen) vollkommen ausreichend?
Gruß,
Alex