Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung - Standesamt in Deutschland

  • Hallo Gemeinde,


    entschuldigt mich, ich bin leider in Eile und auch in Panik. Ich konnte auf die Schnelle keine konkreten Informationen zu meinen Fragen hier im Forum finden. Leider standen die vorhandenen Fragen zu einem etwas anderen Kontext.


    Folgende Situation: Ich möchte meine ukr. Verlobte heiraten. Sie ist nicht verheiratet, war nie verheiratet und hat auch keine Kinder. Die standesamtliche Trauung soll in DE vollzogen werden. Wir waren vor kurzem zusammen im dt. Standesamt. Man hat uns einen Zettel gegeben. Auf diesem Zettel wurden alle notwendige Dokument angekreuzt, die wir beschaffen müssen. Eine Mitarbeiterin hat sogar sofort eine Kopie ihres Reisepasses erstellt und meinte, dass das schon mal erledigt ist. Von meiner Seite scheint alles ok zu sein, alle notwendigen Dokumente liegen mir vor. Nun ist meine Verlobte wieder in der Ukraine und sammelt fleißig ihre Dokumente.


    Folgende Dokumente muss meine Verlobte in der Ukraine beschaffen:

    • aktuelle Geburtsurkunde im Original + Apostille --> Übersetzung nach ISO-Norm beim vereidigten Übersetzer in DE notwendig! = alles klar
    • gültiger Reisepass = erledigt, Kopie wurde im Standesamt schon erstellt
    • Ledigkeitsbescheinigung + Apostille --> Übersetzung nach ISO-Norm beim vereidigten Übersetzer in DE notwendig! = wird vom ukr. Standesamt nicht erstellt!
    • Wohnsitzbescheinigung --> Übersetzung nach ISO-Norm beim vereidigten Übersetzer in DE notwendig! = alles klar
    • Versicherung an Eides Statt (Affidavit) über Familienstand beim Notar + Apostille --> Übersetzung nach ISO-Norm beim vereidigten Übersetzer in DE notwendig! = alles klar
    • Einkommensnachweis --> Übersetzung nach ISO-Norm beim vereidigten Übersetzer in DE notwendig! = nicht ganz klar, kein Einkommen, Studium wurde vor kurzem beendet
    • Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung = alles klar

    Fragen:


    zu Punkt 3: Sie bekommt keine Ledigkeitsbescheinigung vom örtlichen Standesamt. Laut Standesamt werden Ledigkeitsbescheinigungen nur dann ausgestellt, wenn man verheiratet oder geschieden ist. Nach nochmaligem Nachfragen, hat man ihr dann gesagt, dass sie das schon machen oder zumindest versuchen könnten. Aber sie haben das noch nie gemacht. Sie müssten die Papiere an die regionale Hauptstelle zur Überprüfung senden. Soll ca. 1 Monat dauern. ?( Nun meine Frage: Kann es sein, dass das Dokument vom Notar (siehe Punkt 5) ausreicht?


    zu Punkt 6: Könnt ihr mir sagen, welche Dokumente ihr vorgelegt habt? Meine Verlobte versucht ein Einkommensnachweis von der Steuerbehörde zu besorgen, dass bezeugen kann, dass sie kein Einkommen hat und auch keine Steuern gezahlt hat. Weiterhin kann sie ein Dokument von der Uni erhalten, mit der Angabe der Studienzeit.
    Laut Standesamt kann sie ein Schreiben verfassen, dass sie kein Einkommen hat. Soll es beim Notar aufgesetzt werden? Kann sie es auf Deutsch schreiben, damit es später nicht übersetzt werden muss? Ich gehe davon aus, dass hier keine Apostille notwendig ist.


    Leider kann ich momentan niemanden vom Standesamt erreichen. Ich vertraue den Mitarbeitern auch nicht 100%. Ich hoffe auf eure Erfahrung und Wissen. HILFE und danke im Voraus!!!


    Gruß,
    Alex


    2 Mal editiert, zuletzt von Alex ()

  • Hallo Alex,


    zu 3 ) meine kleine ist damals zum notar und hat dort die erklärung abgegeben dass sie nicht verheiratet ist. der hat das bestätigt. hat gereicht.siehe bei dir punkt 5.
    du meinst bestimmt die ehefähigkeitsbescheinigung, die verlangt wird , deutschland aber weiß dass es die in der ukraine nicht gibt.
    deshalb werden die unterlagen dann zu einem olg geschickt, wo sie in diese ehefähigkeitsbesch. umgewandelt werden (ganz magisch...... ) das kostet dann natürlich und dafür brauchen sie punkt 6


    zu 6) ich brauchte vor drei jahren kein einkommen für meine verlobte, das standesamt hat mein einkommen genommen, wurde auch nur für die Gebühr des olg benötigt. ( hätte ich mal lieber nicht mein einkommen preisgegeben, selbst die standesbeamte war erstaunt über die höhe der gebühr des olg)

  • Hi Alex,


    zu 3. Familienstandsbescheinigungen oder Ledigkeitsbescheinigungen gibts seit Jahren nicht mehr.
    Sie muss einfach zum ukr. Notar gehen und erklären, das sie jetzt nicht verheiratet ist und nie war.
    Anschliessend Appostillieren und von beeidigtem Dolmetscher in Dt. übersetzen lassen.
    Apostillen stellt ausschliesslich das Justizministerium in Kiew, wul. Artema. (Dort gibts 2 Abteilungen für Justizunterlagen und für Standesunterlagen.
    zu 6. Wenn sie kein Einkommen hat, kannst du das einfach beim Standesamt erklären.
    Manche Standesämter sind pingelig. Dann kann sie einfach eine Erklärung schreiben, dass sie kein Einkommen hat. Am Besten auf Deutsch.
    Es geht dabei eh nur um die Gebührenfestsetzung.


    Allgemein, würde ich genau die Unterlagen vorlegen, welche das Standesamt verlangt.
    Das ist individuell nach Biographie und örtlich je nach Standesamt unterschiedlich. Jedes Standesamt verlangt unterschiedliche Unterlagen. Hier auf Erfahrungsberichte anderer Leute zu hören ist nicht zielführend. Sammle einfach alle Unterlagen genau so zusammen, wie dein Standesamt das aufgeschrieben hat, dann bist du auf der sicheren Seite.
    Das Standesamt ist herr des Verfahrens.
    Alles andere macht Probleme.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!


    Auf dem Zettel steht Ledigkeitsbescheinigung/Ehefähigkeitsbescheinigung. Die Ledigkeitsbescheinigung wurde umrandet, da diese von ihr gefordert wird. Aber so wie du schreibst und ich auch denke, ist das Dokument aus Punkt 5 ausreichend. Sie versichert in diesem Dokument, nie verheiratet gewesen zu sein...


    Über mein Einkommen war beim Standesamt nicht ein Wort gefallen und ich hoffe das bleibt auch so. Sie haben ein Schreiben erwähnt, dass sie erstellen soll. Aus diesem Schreiben soll herausgehen, welches Einkommen sie momentan hat (evtl. Taschengeld von den Eltern), konnten aber nichts konkretes dazu sagen. Muss da nochmal nachbohren (hoffe da geht endlich mal einer ans Telefon).
    Wie du schon geschrieben hast, dieser Nachweis dient dem OLG als Grundlage für die Festsetzung der Gebühren.
    Ich frage mich nun, wenn sie kein Einkommen nachweisen kann, dann werden sie mich fragen. Dann wäre es vielleicht sinnvoller zu schreiben, dass sie paar EUR Taschengeld erhält, damit das OLG dieses Sümmchen als Grundlage für ihre Berechnungen nimmt und nicht mein fettes Einkommen(Scherz).
    Ansonsten werden wir alle Dokumente vorbereiten, die wir nur kriegen.

  • Normalerweise wird euer gemeinsames Einkommen zur Berechnung herangezogen.
    Denke die Frage nach deinem Einkommen wird früher oder später auftauchen, da das Standesamt wahrscheinlich nicht von der Erhebung seiner Gebühren absehen möchte....:) Ordnung muss sein.
    Würde einfach schreiben, dass kein Einkommen vorhanden ist und du für den Lebensunterhalt aufkommst, dann solltest du aus dem Schneider sein.


    Das Dokument in Punkt 5 ist definitiv ausreichend. Was anderes gibts auch nicht. das ist so eine Standartformulierung auf vielen Laufzetteln.
    Aber richtig ist Heute die not. Erklärung.

  • Ihr seid ja super, danke Ahrens für deine Antwort!


    Du bestätigst auch, dass die Ledigkeitsbescheinigung (Punkt 3) nicht besorgt werden kann, da sie gar nicht ausgestellt wird. Das Dokument vom Notar (Punkt 5) hat sie schon. Zusammen mit der Geburtsurkunde (Punkt 1), sind beide Dokumente bereits schon unterwegs nach Kiew.


    Ich versuche alles nach Vorschrift zu machen. So konnte sie mehrmals ohne Probleme nach DE mit Schengenvisum kommen. Zuletzt für ganze 3 Monate sogar. Allerdings machen die Mitarbeiter von meinem örtlichen Standesamt keine vertrauenserweckenden Eindruck auf mich. Als eine Kollegin hinzukam, machte sie noch paar Kreuzchen mehr auf dem Laufzettel, a la "doppelt gemoppelt, hält besser".

  • Für das OLG reichen normalerweise not. Familienstandserklärung und Geburtsurkunde aus.
    Dann wird noch ein Nachweis zur Identifizierung benötigt. (Passkopie haben sie schon selbst gemacht.
    In der Regel noch eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschliessung und fertig.
    Damit kann das Standesamt und OLG, bei nichtvorliegen einer Vorehe alles entscheiden.
    Wenn weitere Unterlagen gefordert werden geht das in der Regel auf die individuelle Initiative der Mitarbeiter beim Standesamt, manchmal auch beim OLG zurück.
    Aber wie gesagt, dass entscheidet letztlich jede Behörde individuell.


    Also das Schengenvisum oder Visa überhaupt, haben damit eigendlich nichts zu tun.

  • Hi Ahrens,


    dass das mit dem Visum nichts zu tun hat ist mir klar. :) Ich wollte nur deutlich machen, dass ich mich nach Vorschriften der Behörden halte und damit bis jetzt gut gefahren bin. Andere Methoden sind mir persönlich fremd. Ordnung muss sein. Deutschland, hallo. :D Den Ukr-Style habe ich aber auch schon kennengelernt, das geht dann aber meistens schief.


    Du schreibst, das das gemeinsame Einkommen zur Berechnung herangezogen wird und das wir schreiben sollen, dass ich für sie aufkomme und dann wäre ich aus dem Schneider. Hmm, aber gerade jetzt würde doch das Standesamt ein Einkommensnachweis von mir fordern. Ich habe überhaupt keine Ahnung wie hoch der Prozentsatz ist, so wie aber Kollege Überglücklich :) schreibt, soll er nicht klein sein.


    Ich mache mir hierbei aber noch paar Gedanken. Wahrscheinlich verfassen wir ein Schreiben, woraus herausgeht, dass sie nach dem Studium nicht gearbeitet hat und mit paar EUR von mir unterstützt wird. Eigentlich so wie es auch tatsächlich ist. Dann hätte das OLG eine kleine aber immerhin eine Grundlage für ihre Berechnungen. Wenn aber trotzdem, zusätzlich ein Einkommensnachweis von meiner Seite gefordert wird, dann ist das halt so. Shit happens.

    3 Mal editiert, zuletzt von Alex ()

  • Das sollte keine Hürde sein. Danke


    Heute teilte mir das Standesamt mit, dass die Ledigkeitsbescheinigung (Punkt 3) doch nicht notwendig ist und dass die Erklärung vom Notar (Punkt 5) ausreicht. Irgendwie hatte ich den Eindruck, dass ich die Dame erst mal aufklären musste.


    Was für eine Aufregung gestern. Bin mal gespannt wie es jetzt weitergeht.


    Danke nochmal für eure schnelle Auskunft, hätte ich nie erwartet! :thumbup:

  • Aktueller Status


    Hallo zusammen,


    ich war mit allen notwendigen Dokumenten beim Standesamt. Musste alle Originale abgeben!!! :/ Das habe ich nicht erwartet. War das bei euch auch so?


    Dann hat die gute Frau gemeint, dass meine Verlobte zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung vom DEUTSCHEN Notar abgeben muss. Toll, dass hätte sie mir aber vorher sagen können, als meine Verlobte noch in Deutschland war. Anschließend meinte sie, dass das OLG schon entscheiden wird ... wir versuchen das mal ohne. Verstehe ich nicht. Sie hat doch von uns die ukrainische eidesstattliche Erklärung mit Apostille + Übersetzung von einer vereidigten Person aus DE erhalten.


    Leider habe ich auch keinen vorläufigen Termin erhalten. Diesen bekomme ich erst nach der Prüfung des OLG.

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  • Hallo Alex!


    siehe mal hier: http://www.kiew.diplo.de/conte…cheidung_rk_allgemein.pdf


    Zitat

    Häufig verlangen deutsche Standesämter zur Anmeldung der Eheschließung zusätzlich zur ukrainischen notariellen Erklärung eine eidesstattliche Versicherung des ukrainischen Partners, dass dieser unverheiratet ist. Diese Eidesstattliche Versicherung für das zuständige deutsche Standesamt kann bei der deutschen Botschaft in Kiew abgegeben werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte telefonisch einen gesonderten Termin.

  • Hallo MaBo,


    Das Dokument kenne ich bereits, aber trotzdem danke!


    Genau so eine eidesstattliche Versicherung hat meine Verlobte in ihrer Heimatstadt bei einem Notar erstellen lassen. Anschließend wurde es in Kiew mit Apostille versehen. In Deutschland habe ich es zudem von einem vereidigten Übersetzer übersetzten lassen. Was ich nicht ganz nachvollziehen konnte, war ihre Aussage bezüglich einer eidesstattlichen Erklärung IN DEUTSCHLAND.


    Naja, die Dokumente sind jetzt unterwegs zum OLG. Trotz allen Merkwürdigkeiten bin ich aber guter Hoffnung. Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken. )

  • Das o. g. Dokument sagt doch folgendes:


    1. In UA gibt es kein Ehefähigkeitszeugnis.


    2.
    Der ukrainische Partner kann stattdessen (statt Nr.1) vor einem ukrainischen Notar eine Erklärung über seinen Familienstand beurkunden lassen.
    Das habt ihr ja bereits, mit Apostille und Übersetzung.


    3. Wenn das (Nr. 2) nicht akzeptiert wird: Befreiung durch OLG unter best. Voraussetzungen


    4.
    Häufig verlangen deutsche Standesämter zur Anmeldung der Eheschließung zusätzlich (zu Nr. 2.) zur ukrainischen notariellen Erklärung eine eidesstattliche Versicherung des ukrainischen Partners, dass dieser unverheiratet ist. Diese Eidesstattliche Versicherung für das zuständige deutsche Standesamt kann bei der deutschen Botschaft in Kiew abgegeben werden. Hierfür vereinbaren Sie bitte telefonisch einen gesonderten Termin.
    Möglicherweise meint Euer Standesamt diese eidesstattliche Versicherung bei der dt. Botschaft/Kiew?
    Im Zweifel würde ich da mit dem Standesamt nochmals Rücksprache halten mit Verweis auf das o.g. Dokument.

    Gruß
    MaBo

    Einmal editiert, zuletzt von MaBo ()

  • Naja, die Dokumente sind jetzt unterwegs zum OLG. Trotz allen Merkwürdigkeiten bin ich aber guter Hoffnung. Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken. )


    Ich drücke euch fest die Daumen!
    Vielleicht beruhigt dich ein bisschen meine Erfahrung. Als wir zum ersten Mal beim Standesamt waren, haben wir die Auskunft bekommen, dass ich so eine Erklärung bei einem deutschen Notar abgeben muss. Danach war ich soger in der Ukraine, um weitere Unterlagen zu besorgen. Als ich zurück in Deutschland war, hieß es plötzlich, nein, doch nicht bei einem deutschen, sondern bei einem ukrainischen Notar muss diese Erklärung gemacht werden. Toll :monster: Ich habe sie dann in der Botschaft machen lassen und da war sogar keine Apostille drauf. Es hat wunderbar funktioniert :)

  • MaBo, danke für deine Mühe. :thumbup:


    Mir war nicht bewusst, dass es zu der Erklärung beim Notar über den Familienstand auch eine spezielle eidesstattliche Versicherung gibt. Laut meiner Verlobten ist die Erklärung vom Notar eidesstattlich.


    Wie schon geschrieben, das Standesamt hat alle vorhandenen Dokumente akzeptiert und an das OLG weitergeleitet. Sollte dem OLG noch etwas fehlen, dann würden sie sich kurzfristig melden.


    Danke leta :)

  • Was ich nicht ganz nachvollziehen konnte, war ihre Aussage bezüglich einer eidesstattlichen Erklärung IN DEUTSCHLAND


    Da ich derzeit das Gleiche hinter mir habe, eine kurze Erklärung:


    Der ukranische Partner gibt nach ukrainischem Recht eine E.V. vor dem Notar ab. Diese dient zum Beispiel beim OLG zur Prüfung der Unterlagen, bei einer zuvor geschiedenen Ehe!
    Vor der eigentlich Hochzeit wird noch eine E.V. nach deutschem Recht gemacht.
    Die Standesbeamtin hatte mir das, wie folgt erklärt:
    Sollte sich im nachhinein herausstellen, dass die Angaben falsch waren, wird nach deutschem Recht belangt.


    Wichtig:
    Das Standesamt verlangt ausreichende Deutschkenntnisse oder einen Dolmetscher!
    Nur dahin zuegehen, wenn die Verlobte kein Deutsch spricht, reicht nicht aus!
    Auch für die Hochzeit selber verlangt das Standesamt einen Dolmetscher.


    Dolmetscher können jedoch auf Freunde oder Bekannte sein, die gut Deutsch sprechen.
    Bei unserem Standesamt verlangt die Standesbeamtin einen offiziellen Dolmetscher bei der Hochzeit.
    Auch dies ist zurückzuführen auf das Recht und die vorgetragene Rede.


    Ich habe eine vereidigte Dolmetscherin bei mir, die mir beides für 110€ inklusive Anfahrt macht. Kein Schnäppchenpreis, aber auch nicht zu teuer. Da wir in Krefeld selber keine vereidigten Dolmetscher haben, muss sie extra anfahren.


    Zudem sollte man folgendes Wissen:


    Es gibt zwei unterschiedliche Arten der Prüfung bei Scheidungen:


    1. die einfache Prüfung
    2. die vollstädnige Prüfung


    Es ist bekannt, dass in der UA nicht immer vor dem Gericht geschieden wird und man damit nur eine EheUKRUNDE bekomme, aber kein Scheidungsurteil.
    Das kann unter Umständen die Beantragung massiv verzögern.


    In unserem Fall sind beide 1x geschieden. Da es keine Kinder gibt und die Unterlagen aktuell sind, kann (muss aber nicht), das OLG die Scheidungsurkunde durch ein Scheidungsurteil ersetzen. Damit bewertet das OLG die Urkunde, nach deutschen Recht, wie ein Scheidungsurteil.


    Kommt es jedoch zu einer großen Prüfung, wird Folgendes gemacht:


    Das OLG schreibt die Botschaft in Kiev an. Diese wird und muss sich dann mit dem Ex-Mann auseinandersetzen. Dieser muss bestätigen, dass tatsächlich geschieden worden ist und er mit der Heirat einverstanden ist. Es gibt also ein kleines Interview. Das verzögert schon einmal die Beantragung um 4 Wochen.
    Dann wird dem Mann 4 Wochen Zeit gegeben, um auf das Schreiben der Botschaft zu antworten.
    Ergo nach 8 Wochen (mit oder ohne Reaktion) werden die Unterlagen weiter geprüft.


    Das war für uns wie ein Schock, als die Beamtin uns das sagte. Jedoch hat bei uns alles geklappt und es findet nur eine kleine Prüfung statt.


    Übrigens: Entscheidet man sich zu zweit zum Standesamt zu gehen und die Ehe zu beantragen, sollte der Partner ausreichend Deutsch sprechen. Somit kann direkt die E.V. abgelegt werden.
    Ist das nicht der Fall, wird die Vollmacht im Beisein des Beamten ausgefüllt und es wird der Besuch so gewertet, als wäre die Verlobte nicht anwesend. Damit wird die E.V. später abgegeben.


    Wir haben uns bei unserem Standesamt darauf geeinigt, dass wir das an dem selbten Tag, wie die Hochzeit machen werden (da haben die Beamten viel Spielraum). Somit sparen wir uns auch die zwei Anreisen der Dolmetscherin.


    Wer weitere Fragen hat, gerne schreiben.


    Grüße
    Den

  • Das Standesamt verlangt ausreichende Deutschkenntnisse oder einen Dolmetscher!


    Danke Den und schön dass es bei euch schon geklappt hat.


    Ja, leider brauchen wir auch einen vereidigten Dolmetscher. Ein Glück, dass in meiner Stadt eine geeignete Person zur Verfügung steht.

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