Verpflichtungserklärung - welche Adresse angeben?

  • Guten Morgen,


    kann mir jemand sagen, welche Adresse in die Verpflichtungserklärung gehört? Meine Freundin ist noch in Korosten registriert, wohnt aber schon seit 15 Jahren in Kiew. In ihrem Inlandspass ist die Kiewer Adresse eingetragen. Da in ihrem Reisepass überhaupt keine Adresse eingetragen ist, müsste das doch heißen, dass ich bei der VE ihre Kiewer Adresse angebe? Oder nicht?


    Danke im Voraus für Eure Hilfe!!!

  • Die Adresse, die im Inlandspass als aktuelle Wohnadresse eingetragen ist, ist die Adresse der Registrierung. Ohne Registrierung (Propiska) würde die Adresse nicht im Pass stehen.


    Diese Adresse würde ich auch in der Verpflichtungserklärung angeben.


    Gruß
    Siggi

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