Ukrainerin mit tschechischer Aufenthaltsgenehmigung -> Arbeit in Deutschland?

  • Finanzamt Chemnitz Süd ist zuständig für die Freistellungsbescheinigungen und Einhaltung der Entsenderichtlinie..


    Bundesweite Zuständigkeit?


    ...organisiere ich dir den Umsatz ....und wir haben ein Geschäft


    Ich schrieb doch schon: Bin zu faul dazu oder auch nicht hungrig genug, wenn Du verstehst, was ich meine.


    Aus dem von Dir verlinkten Vander Elst Merkblatt:

    Zitat

    d.h. vorübergehende Einsätze bei einer Zweigstelle des Unternehmens in Deutschland sind hiervon in der Regel nicht erfasst


    Man muss also ein Unternehmen mit Zweigstelle in DE gründen, so hört sich das an. Meine Idee wäre, alle Bedingungen so zu kreieren, dass man kein Vander Elst braucht. Je weniger offizielle Stellen, je weniger Genehmigungen, je weniger Überwachung. Keine allgemeinen Aufträge, sondern alles bleibt in der "Familie". Nach Bedarf gehören die zu renovierenden Immobilien wieder anderen Personen oder auch derselben, je nachdem, was vorteilhafter ist. Das kann man doch alles flexibel handhaben.


    Zur Versteuerung gibt es zwei Modelle:
    - In DE z.B. Objekt renovieren, bis zum Ende der Spekulationsfrist vermieten, dann steuerfrei veräußern. Vielleicht gibt es andere Ländern mit kürzeren Spekulationsfristen als DE. Die Renovierungsfirma macht selbstverständlich in diesem Modell auch keinen nennenswerten Gewinn.
    - Objekt direkt nach der Renovierung veräußern. Die Renovierungskosten so hoch ansetzen, dass kein Gewinn am Standort des Gebäudes anfällt. Spekulationsfristen müssen nicht beachtet werden. Damit fallen dann natürlich Gewinne bei der Renovierungsfirma in Polen an. Sind die Steuersätze niedrig, bestenfalls Flat Tax, könnte diese Variante interessant sein.
    Das ist sicher alles nicht bis zum Ende durchgedacht, aber ich glaube, es ist durchaus möglich. Man hat ja in diesem Modell alle Fäden selbst in der Hand: Auftraggeber, ausführende Firma, usw. sind defakto eine Person.


    Wenn man die UA Komponente nicht will, ist das auch möglich und rentabel bei richtiger Objektauswahl mit lokalen Handwerkern. Es ist ursprünglich mehr als Idee zur Beschäftigung meiner Frau gedacht gewesen: Immobilien aus Bankverwertung aufkaufen, renovieren, vermieten, vollvermietet veräußern. Meine Frau hatte dann die Idee mit der Profitmaximierung durch UA Handwerker.


    Gruß
    Siggi, der Interesse an der Entwicklung von Ideen, aber nicht an arbeitsintensiver Umsetzung hat

  • Siggi, der Interesse an der Entwicklung von Ideen, aber nicht an arbeitsintensiver Umsetzung hat


    in diesem Bereich wird gearbeitet für das Geld...und zwar nicht zu knapp. Insofern ist das sicher nicht`s für dich. Im übrigen nicht weiter schlimm denn 99,99999% der Ideen werden in Ermangelung von Fleiss und Arbeit eben nicht zum Erfolg geführt.



    Bundesweite Zuständigkeit?


    ja, die Finanzverwaltung hat einzelne FA die Leitung dieser Verfahren übertragen. Meines Wissens ist Chemnitz für den gesamten Ostblock zuständig.



    Auf deine anderen "Ideen" möchte ich im öffentlichen Bereich des forum nicht weiter eingehen.

    War is Over! if you want it...

    Einmal editiert, zuletzt von sumsibrum ()

  • in diesem Bereich wird gearbeitet für das Geld...und zwar nicht zu knapp. Insofern ist das sicher nicht`s für dich.


    Ich habe nichts grundsätzlich gegen Arbeit, aber da bin ich schon gut versorgt.


    Vielleicht etwas zur Klarstellung:
    Ich habe die Idee gepostet, damit jemand anders sich vielleicht inspirieren lässt, die Idee aufgreift, sie modifiziert, sie umsetzt. Würde ich das selbst wollen, würde ich darüber nicht im Forum schreiben, sondern es tun.


    Wenn niemand damit etwas anfangen kann, habe ich halt 15 Minuten verschwendet. Ist auch nicht schlimm.


    Gruß
    Siggi

  • Zwischendrin von mir als Fragesteller (sorry, ich war ein paar Tage unterwegs) nochmal herzlichen Dank an alle für die Infos, die sich hier ergeben haben!


    Ich bin gerade dabei, mit der Bekannten noch mal zu klären, was für einen CZ-Aufenthaltstitel sie genau hat. Aber als Fazit nehme ich nun auf jeden Fall schon mal mit, dass sie sich die Sache wohl leider abschminken muss :(


  • Bundesweite Zuständigkeit?

    Ja. Je nach (Aus-)Land ist genau ein deutsches Finanzamt zentral zuständig.

    Macht ist, wenn man einen Punkt im Leben erreicht hat, der einen glauben lässt, dass eben diese Macht alles entschuldigt.

  • Wie lange hat Sie denn die Aufenthaltsgenehmigung denn schon, über fünf Jahre und gearbeitet?


    Versuch mal was über die Niederlassungserlaubniss der EU, was rauszufinden oder vielleicht kennen sich hier einige damit aus, diese
    ist glaub nicht an Länder gebunden sondern an die EU, da braucht man aber auch einen haufen Papier und Rentenversicherungsauszüge.


    Wir haben das uns mal überlegt, weil man mit der Niederlassungserlaubnis nur einmal im Jahr die EU betreten muß, ohne das diese erlischt.


    Grüße

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