Ukrainische Staatsbürgerschaft ablegen

  • Hallo!


    Folgendes Problem:


    Meine Eltern kommen aus der Ukraine, sind 91 nach Deutschland gekommen. Ich wurde 95 in Deutschland geboren. Meine Eltern hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht die deutsche Staatsbörgerschaft. Daher habe ich zu diesem Zeitpunkt auch nicht die deutsche, sondern die ukrainische Staatsbürgerschaft erhalten. Als ich 14 war, haben meine Eltern mich eingebürgert, sodass ich die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt. Dies war mit der Auflage verbunden, dass ich die ukrainische Staatsbürgerschaft bis zu meinem 18 Lebensjahr ablege. Meine Eltern haben sich da nicht drum gekümmert und mir auch nur wenig über die ganze Sache erzählt, ich habe erst im letzten halben Jahr überhaupt von dieser Auflage erfahren. Das Amt hat mich natürlich kontaktiert, und gefragt, warum ich die ukrainische Staatsbürgerschaft noch nicht abgelegt habe, und das ich das jetzt dringend tun muss, sonst verliere ich die deutsche Staatsbürgerschaft wieder.


    Ich hab mich dann mit dem ukrainischen Konsulat in Frankfurt in Verbindung gesetzt, was ich tun muss, um die ukrainische Staatsbürgerschaft abzulegen. Die haben mir dann Infoblätter auf ukrainisch gesendet... ich kann kein Wort Ukrainisch, ich war noch nie in der Ukraine, ich hatte mein ganzes Leben nichts mit der Ukraine zu tun. Naja, ich hab auf jeden Fall jetzt eine Übersetzerin gefunden, die mir dabei hilft, den Antrag auszufüllen und die Dokumente zu übersetzen. Sie hat mir auch gesagt, dass ich zur Ablegung der ukrainischen Staatsbürgerschaft Kopien von meinem ukrainischen Reisepass brauche.
    Ich habe aber keinen ukrainischen Pass und auch keinen ukrainischen Reisepass!!!
    Meine Mutter hat mir nur ihren geschickt, in dem ich als eines ihrer Kinder vermerkt bin. Reicht das überhaupt? Hätte meine Eltern/ich als ich 16 wurde, den ukrainischen Pass beantragen müssen? Ich hatte ja eigentlich zu der Zeit schon die deutsche Staatsbürgerschaft... meinen deutschen Pass hab ich durch die Einbürgerung schon mit 14 bekommen.


    Ich weiß nicht, was ich tun soll... könnt ihr mir helfen?

  • Hallo lulu,


    ich bin leider kein Experte auf diesem Gebiet!
    Aber ich würde erstmal beim Konsulat anrufen und den Fall schildern.
    Vielleicht gibt es ja eine andere Lösung dafür?
    Ich kann mir schwer vorstellen, daß Du jetzt noch einen Paß machen mußt?
    Das wäre zwar idiotisch, aber nicht unmöglich.


    Gruß Michael

  • Hallo Lulu,
    meiner Meinung nach unterliegst du nicht der Optionspflicht und musst die ukrainische Staatsangehörigkeit nicht ablegen (siehe § 29 Abs. 1a StAG). Ich kann dir keine Gewähr geben, ob dies zutrifft.
    Bundesregierung | Artikel | Doppelte Staatsangehörigkeit möglich


    Also ich habe auch mal ein bißchen gegoogelt.
    Paragraphen können manchmal sehr verwirrend sein!
    Ich würde einfach beim Auswärtigen Amt anrufen, dann weiß lulu es ganz genau!

  • Das Problem ist, meine Eltern haben noch vor dieser neuen Gesetzeslage, nämlich als ich 14 war, ein Dokument unterschrieben, das festgelegt hat, dass ich die Deutsche Staatsbürgerschaft nur unter der Auflage bekomme, wenn ich die ukrainische, bis ich 18 bin, ablege. Und der Beamte beim deutschen Staatsangehörigkeitsamt hat gesagt, dass ich wegen diesem Dokument nicht in die neue Regelung falle, sondern unbedingt die ukrainische Staatsbürgerschaft ablegen muss.


    Ich habe jetzt aber eine Email an das Konsulat in Frankfurt geschrieben und frage, wie ich an den ukrainischen Pass kommen soll. Mal sehen, wann ich eine Antwort erhalte.

  • Einen ukrainischen Reisepass bekommst du, indem du alle vorhandenen von der Ukraine/Deutschland ausgestellten Dokumente, die deine Identität bestätigen (bzw. das vorhanden sein der ukrainischen Staatsbürgerschaft) einem Mitarbeiter des Konsulats vorlegst.


    Also deine Geburtsurkunde und die ukrainischen Pässe deiner Eltern.. hauptsache sie können nachvollziehen, dass du wirklich ukrainischer Staatsbürger bist... und das bist du, wenn min. ein Elternteil ukrainischer Staatsbürger ist/war.
    Bei mir war das nämlich ähnlich.. hatte nie einen ukrainischen Pass und doch wird meiner grade in Kiew hergestellt^^


    Im endeffekt ist ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter der Botschaft/Konsulat nötig um konkrete und verlässliche Infos zu bekommen.. in Berlin konnte der sehr gut deutsch:)


    Zum Austritt kann ich leider nix sagen, da ich Doppelstaatler bin.


    P.S. Ich hab keine Ahnung wie das Konsulat in Frankfurt das handhabt, aber die Botschaft in Berlin hat mir selbst nach 9 Monaten keine Antworten auf meine Mails gesendet^^ Also nicht drauf verlassen, dass da noch was kommt... Ukraine eben.

  • P.S. Ich hab keine Ahnung wie das Konsulat in Frankfurt das handhabt, aber die Botschaft in Berlin hat mir selbst nach 9 Monaten keine Antworten auf meine Mails gesendet^^ Also nicht drauf verlassen, dass da noch was kommt... Ukraine eben.


    Kann ich bestätigen! Ich habe auch schon des Öfteren mal mails in die Ukraine geschickt.
    Ich glaube, das ist nicht so denen ihr Ding? :D

  • Also als ich nach den Infoblätten für die Ausbürgerung gefragt habe, kam nach ein paar Tagen eine Antwort, sogar vom Konsul selbst. Nur auf meine Bitte, die Infoblätter auf Deutsch oder Englisch zu senden, schrieb er, dass diese Informationen nur auf Ukrainisch verfügbar sind. Die gehen eben davon aus, dass Menschen, die die ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen, aber nicht dort aufgewachsen sind immer und auf jeden Fall Ukrainisch sprechen können :(

  • Hallo Lulu!


    Du solltest in Betracht ziehen, einen auf Staatsbürgerschaftsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.
    Eine Erstberatung kostet nicht die Welt (max. 190 zzgl. USt).


    Von Interesse wäre der konkrete Inhalt des Bescheids, den Du damals bekommen hast bzw. den Deine Eltern (für Dich?) unterschrieben haben.
    Zu prüfen ist, ob diese Auflage rechtswirksam ist bzw. ob Du jetzt zu deren Einhaltung verpflichtet bist.
    Du bist in D geboren. Du sprichst kein Ukrainisch noch hast Du sonst irgendwelche Beziehungen zu/nach UA. Du bist komplett in D verwurzelt (Schule, Ausbildung, Studium etc.).
    Vor diesem Hintergrund könnte die Einhaltung der Auflage eine unzumatbare Härte darstellen (vgl. § 12 StAG).


    Interessantes Urteil:
    https://openjur.de/u/672735.html

    ...und noch ein Beispiel für die Unzumutbarkeit der Ausbürgerung:
    http://n-land.de/news/altdorf/reisepass-fuer-olga-geissler

  • Bin mittlerweile an die Dokumente zu dieser Auflage gekommen.


    Da steht in mehreren Briefen drin, dass die Mehrstaatigkeit bis zum Zeitpunkt meiner Volljährigkeit akzeptiert wird und meine Eltern danach auch mich "hinwirken" sollen, damit ich nach Erreichen meiner Volljährigkeit die Ukrainische Staatsbürgerschaft ablege.


    § 36 Abs. 1, 2 Alt. des Bundesverwaltungsverfahrensgesetzes


    Ich soll demnach nach Erreichen meiner Volljährigkeit alles tun, um die andere Staatsangehörigkeit abzulegen, die Bemühungen sollen ernsthaft sein und müssen regelmäßig mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Dies soll ich spätestens 6 Monate nach Erreichen meiner Volljährigkeit tun.


    Ich bin sogar unteranderem verpflichtet, die Auslandsvertretung persönlich aufzusuchen und wenn das nicht möglich ist, dies sofort den Behörden mitzuteilen.


    Naja, ich wusste nichts von dieser Auflage...
    Auf jeden Fall hat der Beamte beim Staatsangehörigkeitsamt gesagt, dass das jetzt alles kein Problem wär, ich soll das dann eben jetzt alles angehen und ich verlier die deutsche Staatsbürgerschaft nicht so schnell, aber ich muss eben jetzt relativ schnell doch einen Beweis erbringen, dass ich mich drum kümmer


    @MaBo


    Meine Eltern wurden 2001 eingebürgert, also nach meiner Geburt, aber noch vor meiner Einbürgerung. Sie sind noch immer im Besitz der ukrainischen Staatsbürgerschaft.

  • @lulu
    etwas merkwürdig das Ganze...
    Du hast eine Auflage bekommen, Deine Eltern aber nicht?


    Bleibe bei der Tendenz, dass dir die Ausbürgerung nicht zuzumuten ist.
    Um dich auszubürgern brauchst Du einen ukr. Reisepass. Um den zu bekommen musst Du in die UA fahren und einen Inlandspass beantragen. Da Du dort nicht gemeldet ist, wird das aber schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.
    Von Deinen persönlichen Verhältnissen mal abgesehen (überhaupt kein Bezug zur Ukraine).


    Würde zusätzlich zu Deinen Bemühungen auch folgendes versuchen:
    1. Beim Konsulat vorsprechen und ein Schreiben mitgeben, lassen, dass Du, um Dich ausbürgern zu lassen, folgendes brauchst
    - Reisepass
    - Inlandspass
    und, dass du für den Inlandspass notwendigerweise in UA gemeldet sein musst, bzw. du dort hinfahren musst um dich dort anzumelden. (Anmeldung setzt wiederum wohl einen Wohnsitz voraus, den Du nicht hast...)
    2. Dieses Schreiben bei der dt. Behörde abgeben mit dem Antrag, die Mehrstaatigkeit zu akzeptieren bzw. dass Du von der Verpflichtung der Auflage entbunden wirst, weil das ganze Prozedere für Dich objektiv unzumutbar ist.


    Alles am besten über einen Anwalt. Bei negativer Entscheidung, kann Widerspruch eingelegt werden. Bei Ablehnung des Widerspruchs Klage möglich.

  • Meine Eltern waren wegen der Sache schonmal beim Anwalt auf jeden Fall steht in ihrer Akte drin, dass sie beide Staatsbürgerschaften haben dürfen, nach irgendeinem Gesetz, dass es heute nicht mehr gibt, ging das wohl.

  • Leider noch keine Email vom Konsulat...


    Ich kann derzeit nicht nach Frankfurt fahren, ich wohne ca. 170 km entfernt und mitten im Semester mit Klausuren, Nebenjob und eigenem Haushalt ist unmöglich...
    Was hab ihr den so für Erfahrungen gemacht, wenn ihr dort angerufen habt? Kommt man da überhaupt durch, sprechen die auch Deutsch oder Englisch?

  • Durchkommen bzw., dass jemand den Hörer abnimmt ist ne Glückssache. Einfach immer wieder penetrant versuchen.
    Hab immer alle Infos bekommen, die ich haben wollte.


    Alle "Berater" mit denen ich gesprochen habe, konnten deutsch. Ob das die Regel ist, kann ich aber nicht sagen.

  • ... und mitten im Semester mit Klausuren, Nebenjob und eigenem Haushalt ist unmöglich...


    Das spricht alles dafür, dass es dir unzumutbar ist, in die UA zu fahren, um dich um einen Inlandspass/Wohnsitz etc zu kümmern.


    Auch wenn ich mich wiederhole: Anwalt!!!

    Gruß
    MaBo

  • Als gebranntes Kind kann ich auch dringend empfehlen einen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Ausländerrecht zu nehmen. Das Ausländerrecht ist kompliziert gemacht und hat viele unbestimmte Rechtsbegriffe. Behörden fürchten außerdem Rechtsanwälte, weil die sich mit dem Recht auskennen und weil die Behörde ihre Meinung dann genau juristisch begründen muss.


    Aktuelles Beispiel über den Sachverstand von Behörden:


    Jede dritte beanstandete Hartz-IV-Sanktion 2015 zu Unrecht verhängt und
    knapp 50% der Widersprüche gegen Leistungsversagung erfolgreich.
    https://beck-online.beck.de/?v…%2fbecklink%2f2002934.htm

  • Das Problem ist, ich habe kein Geld für einen Anwalt, ich komm grad so über die Runden momentan. Meine Eltern haben Schulden ohne Ende...


    Hallo lulu,


    bei Geringverdienern gibt es Prozeßkostenhilfe oder Du hast vielleicht eine Rechtsschutzversicherung?


    Gruß Michael

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!