Zweijahresfrist für B1 und I Kurs gilt dann, wenn man eine teilweise Ersatttung der Kosten beantragen möchte (bis zu 50 % bei gutem Ergebnis)
ach das meinst du.
trotzdem: eine Zweijahres Frist (das impliziert *Pflicht*) den Kurs zu bestehen gibt es nicht,
beantragen kann man alles
... was dann mit dem Antrag passiert ist eine andere Sache,
wenn man den Integrationskurs erfolgreich innerhalb von zwei Jahren nach Verpflichtung beendet, hat man sehr gute Chancen (nahe 100%) mit folgendem Antrag 50% der Kosten zurückbekommen
630-031_antrag-rueckerstattung-kostenbeitrag_pdf.pdf?__blob=publicationFile
und
bis zu 50 % bei gutem Ergebnis
-- *gutes* Ergebnis ist dabei gar nicht nötig, es genügt einfach nur zu bestehen ("erfolgeich" absolvieren)